…Verlängerung der Studienzeit genannten Gründe sinngemäß Die gesetztliche Regelung legt fest, dass eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen ist, wenn die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschritten wird. Als "vorgesehene Studienzeit…
…unabwendbaren Ereignisses eine Rechtsfolge knüpft, zu entscheiden (vgl VwGH 24.4.2002, 96/12/0377). Nach der Verwaltungspraxis zählen auch Behinderungen im Studien- und Prüfungsbetrieb zu den eine Verlängerung der Studienzeit bewirkenden unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignissen. Zum Zwecke des Nachweises, dass derartige Umstände vorgelegen sind…
…drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Die Tochter des Berufungswerbers ist seit dem Wintersemester 2005/06 Studierende im Kombinationsstudium "LA Mathematik, LA Bewegung und Sport". Die für den ersten Studienabschnitt vorgesehene Studienzeit beträgt incl. 1 Toleranzsemester 5 Semester. Der erste Studienabschnitt wäre…
…Begründend führt die Abgabenbehörde I. Instanz in ihrer Entscheidung aus, dass eine Verlängerung der Studienzeit durch eine Krankheit nur semesterweise erfolgen könne, sofern diese Krankheit pro Semester innerhalb der Vorlesungszeit mindestens drei Monate lang ununterbrochen angedauert habe. Aus den vom Bw. vorgelegten ärztlichen Attesten sei…
…der Studienzeit beispielsweise um ein Semester, wenn eine Krankheit - wiederum bezogen auf ein Semester - mindestens drei Monate angedauert hat. Die Krankheitsbestätigung für Ihren Sohn XX vom Feber bis August 2005 und vom 19. Jänner bis 14. Februar 2006 erfüllen nur die Voraussetzungen für die Verlängerung…
…ersucht, wo diese Ungleichbehandlung gesetzlich geregelt sei. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist, ob das im Wintersemester 2007/2008 an der University College Dublin absolvierte Auslandssemester eine Verlängerung der Studienzeit bewirkt. Gemäß § 2 Abs.1 lit.b FLAG haben Anspruch auf Familienbeihilfe Personen, die…
…Eine Verlängerung der Studienzeit um 1 Semester könne daher nicht erfolgen. Im Vorlageantrag wird im Wesentlichen angeführt, dass sich auf Grund des vorgelegten ärztlichen Befundes eine eindeutige Studienbehinderung ergebe. Es sei absolut nicht nachvollziehbar, warum der Sohn des Berufungswerbers für sein Bemühen - trotz Krankheit und…
…von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester.... Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des…
…Studiendauer in einem Abschnitt überschritten, kann auch ein im nachfolgenden Semester betriebenes Auslandsstudium zu keiner Verlängerung der Studienzeit in diesem Abschnitt führen. Es besteht daher ab Oktober 2002 kein Anspruch auf Familienbeihilfe und Ihre Berufung war daher abzuweisen." Der Bw. erhob gegen die Berufungsvorentscheidung vom…
…b Familienlastenausgleichsgesetz 1967). Die Studienzeit werde durch ein unabwendbares Ereignis (z.B. Krankheit) oder durch ein nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirke eine vollständige Studienbehinderung von jeweils drei Monaten (je Semester) eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Die nachgewiesene Knieverletzung habe zwar sein Studium beeinträchtigt…
…der Familienbeihilfe höchstzulässige Studiendauer in einem Abschnitt überschritten und falle die Familienbeihilfe demnach mit dem Ende des letzten für den Anspruch auf Familienbeihilfe maßgeblichen Semesters weg, könne auch ein im nachfolgenden Semester auftretendes unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis oder nachgewiesenes Auslandsstudium zu keiner Verlängerung der Studienzeit…
…von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des…
…von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des…
… 2 Abs. 1 lit b FLAG 1967 lediglich im Ausmaß von einem Monat - anstelle von zumindest drei Monaten - vorliege. Diese könne zu keiner Verlängerung der Studienzeit führen (Begründung im Einzelnen: siehe die BVE v. 29.5.2020). 5. Im Vorlageantrag argumentiert die Bf ergänzend dahin…
…ob das vom Sohn der Beschwerdeführerin am 27.8.2018 während des achten Semesters begonnene Auslandsstudium gem § 2 Abs 1 lit b vierter und fünfter Satz FLAG 1967 zu einer Verlängerung der Studienzeit um ein weiteres Semester führt. In diesem Zusammenhang ist zunächst auf das…
…jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. […]. Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des…
…Dabei werden für die vorgesehene Studienzeit (gesetzliche Studiendauer) nur jene Semester berechnet, in denen Studierende als "ordentliche Studierende" in einer in § 3 StudFG genannten Einrichtung geführt werden. Der für die Gewährung der Familienbeihilfe maßgebende Zeitraum je Studienabschnitt ergibt sich durch Zurechnung eines weiteren Semesters (=…
…Sie vermeint aber, dass in der fehlenden Zulassung zum Wunschstudium ein unabwendbares oder unabsehbares Ereignis zu erblicken ist, das die Verlängerung der Studienzeit um zumindest ein Semester bewirkt. Vom zuständigen Bundesministerium wurde erlassmäßig verfügt, dass auch eine individuelle Studienbehinderung im Lehr- und Prüfungsbetrieb ein unvorhergesehenes…
…ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester…
…und ein Flug gebucht gewesen. Durch den Schiunfall als einem unvorhersehbaren Ereignis sei es zu einer Studienbehinderung gekommen, die zu einer Verlängerung der Studienzeit von 6 Monaten geführt habe. Verletzungsbedingt (ua. Reha bis Ende April 2022) sei der Tochter, selbst online, ein Studienbeginn im Jänner…