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UFSW RV/1448-W/06Erfüllung nichtiger Verfügungen von Todes wegen gemäß § 9 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.08.2007

…nicht in den Nachlass fällt und es sich somit bei den vom Bw. behaupteten Äußerungen der Verstorbenen über die intendierte Verwendung des Versicherungsbetrages begrifflich nicht um eine Verfügung von Todes wegen handeln kann. Die zitierte Norm ist im vorliegenden Fall aber auch deshalb nicht anwendbar…

UFSK RV/0138-K/05Erwerb eines Fruchtgenussrechtes von Todes wegen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2006

…eine wegen Formmangels nichtige Verfügung von Todes wegen erfüllt, nur die Steuer zu erheben, die bei Gültigkeit der Verfügung des Erblassers zu entrichten gewesen wäre. Obwohl nach dem klaren Wortlaut diese Bestimmung gar nicht zur Anwendung gelangen könnte, da die behauptete nichtige Verfügung nicht von…

UFSK RV/0420-K/07Verfassungswidrigkeit eines Erwerbes von Todes wegen - kein Anlassfall
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2007

…wonach für die Bewertung von inländischem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, für Grundvermögen und für inländische Betriebsgrundstücke das Dreifache des Einheitswertes, (...), maßgebend ist. Im gegenständlichen Fall hat nun die mit der Erblasserin nicht verwandte Bw. aufgrund einer gültigen letztwilligen Verfügung von Todes wegen als Vermächtnis inländisches…

UFSW RV/0544-W/04Wurde Vermächtnis von der Erbin gefordert?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.01.2007

…die Steuerschuld bei Erwerben von Todes wegen mit dem Tode des Erblassers. Auch bei Vermächtnissen ist die Steuerschuld nach Grund und Betrag auf den Zeitpunkt des Erbfalles zurückzubeziehen. Zu besteuern ist somit der dem Vermächtnisnehmer angefallene und nicht ausgeschlagene Anspruch, von den Erben den vermachten…

UFSS RV/0212-S/02Vertrag zugunsten Dritter, Bereicherungswille
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.07.2003

…eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches. Erfüllt der Erbe eine wegen Formmangels nichtige Verfügung von Todes wegen, so ist gemäß § 9 ErbStG nur die Steuer zu erheben, die bei Gültigkeit der Verfügung des Erblassers zu entrichten gewesen wäre. Gemäß § 553 ABGB unterscheidet man zwischen letztwilligen Verfügungen dahin…

UFSK RV/0139-K/05Erfolgte die Einräumung eines Fruchtgenussrechtes durch Rechtsgeschäft unter Lebenden?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2006

…eine wegen Formmangels nichtige Verfügung von Todes wegen erfüllt, nur die Steuer zu erheben, die bei Gültigkeit der Verfügung des Erblassers zu entrichten gewesen wäre. Obwohl nach dem klaren Wortlaut diese Bestimmung gar nicht zur Anwendung gelangen könnte, da die behauptete nichtige Verfügung nicht von…

UFSK RV/0137-K/05Vorliegen eines als bindend anzusehenden letzten Willens oder eines bloßen Wunsches?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2006

…eine wegen Formmangels nichtige Verfügung von Todes wegen erfüllt, nur die Steuer zu erheben, die bei Gültigkeit der Verfügung des Erblassers zu entrichten gewesen wäre. Obwohl nach dem klaren Wortlaut diese Bestimmung gar nicht zur Anwendung gelangen könnte, da die behauptete nichtige Verfügung nicht von…

UFSW RV/2746-W/02Feststellungsbescheide gegenüber einer nicht vorhandenen Verlassenschaft - abgeleitete Bescheide.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2004

…die Staatsangehörigkeit des Staates maßgebend, zu dem die stärkste Beziehung besteht). Die gesetzliche Erbfolge (soweit keine Verfügung von Todes wegen vorliegt) sowie den Erbschaftserwerb des nicht in Österreich abgehandelten beweglichen Vermögens (vgl Schwimann in Rummel, ABGB2, Rz 1 d zu § 28 IPRG) regelt § 28 IPRG …

UFSW RV/2744-W/02Feststellungsbescheide gegenüber einer nicht vorhandenen Verlassenschaft - abgeleitete Bescheide. Anrechnung tschechischer Abzugsteuer bei beschränkt Steuerpflichtigen? Endbesteuerung inländischer Kapitalerträge bei beschränkt Steuerpflichtigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2004

…maßgebend. Für andere Mehrstaater ist die Staatsangehörigkeit des Staates maßgebend, zu dem die stärkste Beziehung besteht). Die gesetzliche Erbfolge (soweit keine Verfügung von Todes wegen vorliegt) sowie den Erbschaftserwerb des nicht in Österreich abgehandelten beweglichen Vermögens (vgl Schwimann in Rummel, ABGB2, Rz 1 d zu …

UFSW RV/3539-W/02Durch ein Legat wurde die restliche Rückzahlung einer Darlehensforderung erlassen - Höhe der Darlehensforderung im Todeszeitpunkt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.02.2005

…von S 800.000,00 unberichtigt aushaftete und dass der Bw. durch die Annahme des Vermächtnisses von Schulden in Höhe von S 800.000,00 befreit wurde. Daraus ergibt sich rechtlich Folgendes: Gemäß § 2 Abs. 1 Z. 1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen…

UFSW RV/1793-W/09Einbringung eines geltend gemachten Pflichtteiles in eine Stiftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.12.2012

…Erbteile (Anteile am Kapitalvermögen und Immobilienbesitz) in die Privatstiftung einbringen hätten können und diese auch tatsächlich eingebracht hätten. Die Beteiligung der Bw als Stifterin - im Sinne einer Beteiligung an der Erbengemeinschaft - findet im Willen des Erblassers keine Deckung. Für eine nichtige Verfügung von Todes wegen…

UFSL RV/0799-L/05Wer ist Stifter isd. PSG?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.12.2009

…sei festzuhalten, dass aufgrund der mündlichen letztwilligen Verfügung der Erblasserin, die von den Erben und vom Verlassenschaftsgericht auch entsprechend umgesetzt wurde, die JPS die Gesellschaftsanteile unmittelbar und von Todes wegen von der Erblasserin erworben hat und der Berufungswerber in keinem Zeitpunkt den Besitz bzw. eine…

UFSW RV/2104-W/05Keine Wiederaufnahme des Verfahrens, wenn nicht feststeht, ob neue Tatsachen auch tatsächlich hervorgekommen sind.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.10.2007

…erfolgte bereits in den Steuererklärungen die Aufteilung richtigerweise jeweils 50:50. Die nicht den Beteiligungsverhältnissen entsprechende Aufteilung der Gewinne der Jahre 1977 bis 1993 zugunsten von Frau C erfolgte auf Grund ihres durch viele Jahre hindurch gegebenes Versprechen, durch Verfügung von Todes wegen ihren Sohn…

UFSL RV/0631-L/02Auslegung einer letztwilligen Erklärung der Erblasserin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.02.2005

…Erbe eine wegen Formmangel nichtige Verfügung von Todes wegen erfülle, nur die Steuer zu erheben sei, die bei Gültigkeit der Verfügung des Erblassers zu entrichten gewesen sein würde. Wenn also der Gesetzgeber selbst in dem Fall, dass ein Erbe eine wegen Formmangels nichtige Verfügung des…

UFSW RV/0126-W/04Unterbrechung der Bemessungsverjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.04.2004

…Erbrecht geht nämlich mit dem Tode einer Person (Erbfall) deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf die nach dem Gesetz oder durch Verfügung von Todes wegen berufenen Personen (Erben) über, unbeschadet des Rechts, die Erbschaft auszuschlagen (Gesamtrechtsnachfolge kraft Gesetzes). Das Prinzip des "Von-selbst-Erwerbs" bewirkt…

BFG RV/7102260/2012Versorgungsrente als gemischte Schenkung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.04.2015Teil 1/2

…wird. Erfüllt der Erbe eine wegen Formmangels nichtige Verfügung von Todes wegen, so ist gemäß § 9 ErbStG 1955 nur die Steuer zu erheben, die bei Gültigkeit der Verfügung des Erblassers zu entrichten gewesen wäre. Hat der Erblasser die Entrichtung der von dem Erwerber geschuldeten Steuer…

UFSW RV/1743-W/05Aufwendungen iZm der Restitution enteigneten Vermögens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.09.2008Teil 2/3

…cit.) Versorgungs- und Abfertigungsansprüche sowie Ansprüche ähnlicher Art, die vor dem Erlöschen des Fideikommisses bereits bestanden hatten, nicht berührt wurden. Die Einsetzung von Nacherben - außer durch Verfügung von Todes wegen - wurde unzulässig (§ 14 leg. cit.). Nach Wiedererlangung der Souveränität Österreichs wurde diese Aufhebung nicht rückgängig…

UFSS RV/0294-S/08Annahme des Vorausvermächtnisses gemäß § 758 ABGB durch den Ehegatten und bisherigen Miteigentümer als Erwerb gemäß § 2 Abs 1 Z 1 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.12.2011

…des § 5 BewG zur Verfügung. Die von der Bw begehrte Inanspruchnahme der Befreiungsbestimmung des § 15 Abs. 1 Z 9 ErbStG, welche nur auf Zuwendungen unter Lebenden zum Zwecke des angemessenen Unterhaltes, nicht aber - wie im vorliegenden Berufungsfall - auf Erwerbe von Todes wegen anwendbar ist, scheidet…

BFG RV/7101903/2010Gebrauchsüberlassung von Pkws an ein Tochterunternehmen gegen Aufwandersatz
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.03.2017Teil 2/2

…wie zB in Form von Zuschüssen in Geld, Gutschriften bzw. Belastungen auf dem Verrechnungskonten, Forderungsverzichten, Zuwendungen von Todes wegen, Übernahme von Aufwendungen, Veräußerung von Wirtschaftsgütern an die Gesellschaft ohne oder gegen zu niedriges Entgelt bzw. Erwerb von Wirtschaftsgütern durch den Gesellschafter zu einem unangemessenen hohen…

UFSW RV/0965-W/07Erbschaftssteuerbefreiung für endbesteuertes Vermögen beim Legatar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.05.2008

…Z 17 ErbStG hat bei allen Erwerben von Todes wegen für den gesamten Anfall an endbesteuertem Vermögen zur Geltung zu kommen (Grundsatz der Einmalwirksamkeit der Steuerbefreiung), dh. die Steuerfreiheit kommt immer nur einmal, jedoch im vollen Umfang des Vorhandenseins von endbesteuertem Vermögen zum Tragen. Nach…