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UZK-DAArtikel 234 Waren für Veranstaltungen oder für den Verkauf in bestimmen Situationen
geltende FassungRichtlinien31.07.2018

Artikel 234 Waren für Veranstaltungen oder für den Verkauf in bestimmen Situationen (Artikel 250 Absatz 2 Buchstabe d des Zollkodex) (1) Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird bewilligt für Waren, die auf einer öffentlichen Veranstaltung, die nicht ausschließlich dem Zweck der gewerblichen Veräußerung der…

UZK-IAArtikel 323 Besondere Erledigung für Waren für Veranstaltungen oder zum Verkauf
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 323 Besondere Erledigung für Waren für Veranstaltungen oder zum Verkauf (Artikel 215 des Zollkodex) Für die Zwecke der Erledigung der vorübergehenden Verwendung von in Artikel 234 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 genannten Waren mit Ausnahme der in Artikel 1 Absatz 1…

ZK-20309.3. Waren für Ausstellungen oder ähnliche Veranstaltungen (C32)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

9.3. Waren für Ausstellungen oder ähnliche Veranstaltungen (C32) 9.3.1. Warenkreis 9.3.1.1. Kleine Muster und Proben und Vorführwaren Abgabenfrei sind kleine Muster und Proben von außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft hergestellten Waren (Kurznummer 9930 0800) sowie Waren, die ausschließlich zu…

UStR 2000 Rz 145410.3.12. Eintrittsberechtigungen für sportliche Veranstaltungen
geltende FassungRichtlinien14.12.2016

…Höhe von 20% unterliegt. Von einer "VIP-Karte" wird im Vergleich zu einer "normalen" Eintrittskarte auszugehen sein, wenn der Preis der "VIP-Karte" mehr als doppelt so hoch als jener der teuersten "normalen" Eintrittskarte zu einer sportlichen Veranstaltung ist. Randzahlen 1455 bis 1475: derzeit frei.

EAS 1251Veranstaltung eines inländischen Flugtages
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 333/1-IV/4/9814.04.1998

Das ministerielle EAS-Verfahren wurde ins Leben gerufen, um in internationalen Steuerfällen bei Auftreten von Zweifelsfragen rechtlicher Art dem Rechtsuchenden Unterstützung zuteilwerden zu lassen. Das EAS-Verfahren kann indessen nicht eine steuerliche Beratung österreichischer Unternehmer ersetzen. Es muss daher gebeten werden, für die Klärung der…

EAS 547Veranstaltung einer Fachmesse in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftO 221/11/1-IV/4/9416.12.1994

…DBA-Deutschland begründet, kann als Sachverhaltsfrage im ministeriellen EAS-Verfahren nicht abschließend geklärt werden. Wenn es sich hierbei um eine einmalige Veranstaltung handelt und zu diesem Zweck ein unabhängiges deutsches Partnerunternehmen sich bereit erklärt, auf Provisionsbasis Interessenten für die Fachausstellung namhaft zu machen, dann deutet…

EAS 812Veranstaltung eines österreichischen Skirennens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/1-IV/4/9619.02.1996

Tritt ein Organisationskomitee als Veranstalter eines internationalen Skirennens in Österreich auf, so können die steuerlichen Folgen nicht beurteilt werden, ohne sich ein klares Bild darüber zu verschaffen, zwischen welchen Rechtspersonen welche vertraglichen Vereinbarungen eingegangen und sodann auch vertragsgemäß erfüllt werden. Sollte der Fall so gestaltet…

BFG RV/2100482/2015Veranstaltung von Motorsportrennen durch einen gemeinnützigen Verein
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.07.2016

…ca. 80%-95% der Zuschauer aus Österreich. Die Nenngelder würden in Deutschland, wenn ein gemeinnütziger Verein eine derartige Veranstaltung organisiere, umsatzsteuerfrei sein. In ihrer Berufungsvorentscheidung wies die belangte Behörde die Berufung als unbegründet ab und führte aus, Gemeinnützigkeit sei nach österreichischem Umsatzsteuerrecht nicht gegeben, da…

UFSG RV/0566-G/05Veranstaltung von Sprachferien für Jugendliche im Inland - Margenbesteuerung nach § 23 UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.03.2007

…ist, muss dieser nach dem allgemeinen Sprachgebrauch bestimmt werden. Dazu zählen neben der Beförderung, die Beherbergung, Verpflegung, Reisebegleitung, Führungen, Besichtigungen, Rundfahrten, Besuch von Veranstaltungen usw. (vgl. Schweisgut, Wie weitgehend ist die Anwendungsverpflichtung des § 23 UStG im Tourismus?, ÖStZ 2000, 201 unter Bezugnahme auf Ruppe, Umsatzsteuergesetz…

UFSG RV/0063-G/03Veranstaltung eines Managertrainings in Österreich (Leistungsort)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.12.2004

…Meeting 2000 in T. organisiert habe. Das Managertraining wurde für 180 Teilnehmer aus ganz Europa vorbereitet. Das Motto der Veranstaltung lautete "cross your limits", mit dem Ziel durch Aktivitäten im Team die Verbindung zur täglichen Arbeit herzustellen, um notwendige Unternehmensergebnisse zu erzielen. Nachdem der Unternehmenszweck…

UFSG RV/0425-G/02Veranstaltung eines Kongresses im Inland durch ausländischen Veranstalter - Leistungsort
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.02.2003

…bis 17. März 2000 in B.G. stattgefunden haben, organisiert. Die Tagungsgebühren und sonstigen Einnahmen dieser Veranstaltungen seien in den Umsatzsteuervoranmeldungen 2000 als in Deutschland steuerpflichtig behandelt worden, da nach § 3a Abs. 2 Nr. 3a dUStG die sonstige Leistung - Organisation von Kongressen - dort ausgeführt werde…

BMF-010203/0596-VI/6/2010Spendencharakter von Charity-Veranstaltungen
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0596-VI/6/201002.11.2010

…insgesamt von der Organisation erzielte Spende im Verhältnis 50:50 auf die beiden Spender aufgeteilt wird. Zusammenfassung Versteigerungen im Rahmen von Charity-Veranstaltungen sind hinsichtlich der Abzugsfähigkeit von Spenden nicht schädlich. Bei Sachspenden aus dem Betriebsvermögen kann der Sachspender den gemeinen Wert der Sachspende als…

UFSG RV/0407-G/02Organisation einer Veranstaltung (Händlertreffen) im Inland durch einen ausländischen Veranstaltungsunternehmer - Leistungsort
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.04.2003

…einzelne Leistung erbracht ("bewirkt", Art. 9 Abs. 2 Buchst. c der 6. EG-Rl.) wird, dh. den Teilnehmern der Veranstaltung dargeboten wird. Ohne Belang ist, wo die Vorbereitungshandlungen, Proben und Ähnliches erfolgten (vgl. Anm. 114 zu § 3a dUStG 1999 in Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, Umsatzsteuergesetz…

EAS 1706Künstlerische Veranstaltungen eines ausländischen Kulturinstitutes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 592/1-IV/4/0014.08.2000

Künstlerische Veranstaltungen eines ausländischen Kulturinstitutes in Österreich, das als Teil der von dem ausländischen Staat in Österreich unterhaltenen diplomatischen Vertretungsbehörde tätig wird, sind solange von den steuerlichen Vorrechten der Wiener Diplomatenkonvention, BGBl. Nr. 66/1966, miterfasst, als derartige Veranstaltungen noch im Rahmen des amtlichen Aufgabenkreises…

BFG RV/2100771/2019Vorsteuern aus Leistungen eines Veranstaltungszentrums
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.04.2021

…resultierten aus der Business Unit Tagung zum zentralen Nervensystem, die vom 20.xx.-22.xx.2017 in S. stattgefunden hätte. Die Veranstaltung werde einmal im Jahr für die entsprechenden Mitarbeiter der Business Unit, die deutschlandweit arbeiten, durchgeführt. Es gehe um die Mitarbeiterentwicklung für den Vertriebs…

BFG RV/5100045/2014Glücksspielabgabe für die Veranstaltung von Kartenpokerspielen in Form von Turnieren und Cashgames
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis31.07.2019Teil 1/6

…so liegt auch dann Unternehmereigenschaft aller an der Durchführung des Glücksspiels unmittelbar beteiligten Personen vor, wenn bei einzelnen von ihnen die Einnahmenerzielungsabsicht fehlt oder sie an der Veranstaltung, Organisation oder dem Angebot des Glücksspiels nur beteiligt sind. Voraussetzung für das Vorliegen einer Ausspielung ist somit…

BFG RV/5100045/2014Glücksspielabgabe für die Veranstaltung von Kartenpokerspielen in Form von Turnieren und Cashgames
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis31.07.2019Teil 2/6

…Unternehmer (Veranstalter) organisiert (beispielsweise durch Mischen und Teilen der Karten oder durch Festlegung der Spielregeln bzw. Entscheidung von Zweifelsfällen) wird (vgl. hiezu Foregger— Serini zu g 168 StGB [„Veranstalten heißt, einem bestimmten oder unbestimmten Kreis von Interessenten Gelegenheit zum Glücksspiel zu geben“] sowie Erlacher zu §…

BFG RV/5100045/2014Glücksspielabgabe für die Veranstaltung von Kartenpokerspielen in Form von Turnieren und Cashgames
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis31.07.2019Teil 3/6

…4 des § 2 GSpG neu geschaffen. Mit dieser Novelle wurde der Begriff der Ausspielung und vor allem auch der des veranstaltenden Unternehmers (Veranstalters) klarer formuliert. Unternehmer iSd Gesetzes ist jemand, der selbstständig eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen aus der Durchführung von Glücksspielen ausübt…

BFG RV/5100045/2014Glücksspielabgabe für die Veranstaltung von Kartenpokerspielen in Form von Turnieren und Cashgames
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis31.07.2019Teil 4/6

…Glücksspiele - unabhängig von deren monopolrechtlichen Konsequenzen - anknüpft. Gleiches gilt für die Frage, ob durch diese Novelle ein verfassungswidriger Eingriff in geschützte Rechtspositionen erfolgte, da die beschwerdeführende Gesellschaft die strittige Veranstaltung auch im Hinblick auf die - mit hg. Erkenntnis vom 30. Juni 2012, G 51/11…

BFG RV/5100045/2014Glücksspielabgabe für die Veranstaltung von Kartenpokerspielen in Form von Turnieren und Cashgames
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis31.07.2019Teil 5/6

…angeboten werden, so liegt auch dann Unternehmereigenschaft aller an der Durchführung des Glücksspiels unmittelbar beteiligten Personen vor, wenn bei einzelnen von ihnen die Einnahmenerzielungsabsicht fehlt oder sie an der Veranstaltung, Organisation oder dem Angebot des Glücksspiels nur beteiligt sind. (4) Verbotene Ausspielungen sind Ausspielungen, für…