RIS AI

Findok · Richtlinien

UStR 2000 Rz 1454

10.3.12. Eintrittsberechtigungen für sportliche Veranstaltungen

geltende FassungRichtlinie2025-0.986.432gilt ab 14.12.2016

Inhaltsverzeichnis der UStR 2000

Wortlaut laut Findok

10.3.12. Eintrittsberechtigungen für sportliche Veranstaltungen Rz 1454: Zum Begriff des Sports siehe VereinsR 2001 Rz 72. Zur Definition der Eintrittsberechtigungen zu Veranstaltungen, vgl. Rz 641f. Ermäßigt sind die Eintrittsberechtigungen für sportliche Veranstaltungen. Nicht unter die Begünstigung fällt daher die Berechtigung zur Teilnahme an einer Veranstaltung, wie Nenngelder, Startgelder udgl. zu sportlichen Wettkämpfen (zB Radrennen, Marathon usw.). Die Zurverfügungstellung von "VIP-Karten" für sportliche Veranstaltungen, die neben der Eintrittsberechtigung zur sportlichen Veranstaltung (Sitzplatz auf der VIP-Tribüne) weitere Leistungen wie zB Zutritt zum VIP-Bereich, Inanspruchnahme von Cateringleistungen und Zurverfügungstellung von Abstellplätzen für Kfz beinhaltet, stellt eine einheitliche komplexe Dienstleistung dar (vgl. EuGH 22.1.2015, Rs C-55/14, Régie communale autonome du stade Luc Varenne), die mangels Begünstigung dem Normalsteuersatz in Höhe von 20% unterliegt. Von einer "VIP-Karte" wird im Vergleich zu einer "normalen" Eintrittskarte auszugehen sein, wenn der Preis der "VIP-Karte" mehr als doppelt so hoch als jener der teuersten "normalen" Eintrittskarte zu einer sportlichen Veranstaltung ist. Randzahlen 1455 bis 1475: derzeit frei.

Normen und Schlagworte

ermäßigter Steuersatz13%sportliche VeranstaltungSportEintrittsberechtigungEintritt

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2025-0.986.432
GZ der Erstfassung
09 4501/58-IV/9/00
Stammnummer
19969
Enthalten in Fassung
13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22 (geltend: 22)
Gültig
14.12.2016 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF