…die fehlenden Umstände in einem Ermittlungsverfahren, erforderlichenfalls an Hand anderer Urkunden, festzustellen. Rz 1087: Für die Gebührenfestsetzung sind unter Berücksichtigung des Urkundenprinzips andere als im Urkundeninhalt festgehaltene Umstände nicht zu berücksichtigen, auch wenn diese den tatsächlichen Vereinbarungen entsprechen (VwGH 17.3.1986, 84/15/0158)…
8.1.1. Prinzip der Schriftlichkeit - Urkundenprinzip Rz 139: Weist eine Schrift oder Amtshandlung die gesetzlich geforderten Merkmale auf, unterliegt sie einer festen Gebühr (siehe Rz 55). Das GebG knüpft - besonders im Bereich der festen Gebühren - an formale Kriterien an (VwGH 15.1.1981, 3627…
…es sich bei den gegenständlichen Schriften um Eingaben im Sinne des § 14 TP 6 Abs. 1 GebG handle, steht somit das auch für den Bereich der festen Gebühren geltende Urkundenprinzip entgegen (siehe Fellner, aaO, Rz 9 zu § 10 GebG). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden…
…es sich bei den gegenständlichen Schriften um Eingaben im Sinne des § 14 TP 6 Abs. 1 GebG handle, steht somit das auch für den Bereich der festen Gebühren geltende Urkundenprinzip entgegen (siehe Fellner, aaO, Rz 9 zu § 10 GebG). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden…
…im § 17 Abs. 1 GebG 1957 festgelegen Urkundenprinzip unterliegt ein Rechtsgeschäft der Gebühr, wie es beurkundet ist. Der Gebührenfestsetzung können daher andere als in der Urkunde festgehaltene Umstände nicht zu Grunde gelegt werden (siehe auch das Erkenntnis des VwGH vom 14.11.1996, 95/16…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Siegfried Kemedinger, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern, Wien, vertreten durch ORat Dr. Gerhard Felmer, vom 9. April 2003 betreffend Rechtsgebühren nach in Wien durchgeführter mündlicher Berufungsverhandlung entschieden: Die…
…Teile der Liegenschaft (wie Keller- und Dachbodenräume, Abstellplätze und Hausgärten, die typischerweise Wohnräumen zugeordnet sind) die wiederkehrenden Leistungen höchstens mit dem Dreifachen des Jahreswertes anzusetzen." Rechtliche Erwägungen Zur Wirksamkeit des Vertrages und dem Urkundenprinzip Gemäß § 15 Abs. 1 GebG sind Rechtsgeschäfte grundsätzlich nur dann gebührenpflichtig…
Das Gesetz räumt der Abgabenbehörde somit einen Ermessensspielraum ein, in dessen Rahmen sie ihre Entscheidung nach § 20 BAO nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände zu treffen hat ( vgl VwGH 3.12.1971, 2215/70; VwGH 7.5.1981, 16/1018…
…wenn dort festgeschrieben wurde, dass jede Vertragsseite jeweils ein Exemplar in russisch und deutsch erhält. Unter Verweis auf das im Gebührenrecht geltende Urkundenprinzip darf hiezu um Aufklärung und allenfalls - wegen der lt. eigenen Angaben bisher "holprigen Übersetzung" - um Beibringung einer beglaubigten deutschen Übersetzung des Darlehensvertrages…
…sei- gemäß § 26 GebG dem Urkundenprinzip Rechnung tragend- von einem unbedingt geltenden Leasingentgelt auszugehen. Dagegen stellte die Bf., durch ihre rechtliche Vertreterin fristgerecht einen Antrag auf Entscheidung über ihre Berufung durch die Abgabenbehörde II Instanz durch den gesamten Berufungssenat unter Anberaumung einer mündlichen Berufungsverhandlung. Sie…
…Gesamtinvestitionskosten eingerechnet werden. Maßgeblich für die Beurteilung des Ausmaßes der Gebührenpflicht gemäß § 33 TP 5 Abs.1 Z 1 GebG, waren, aufgrund des im Gebührenrecht verankerten Urkundenprinzips und der für die Bemessung der Gebühr maßgeblichen Verhältnisse zum Bewertungsstichtag, die Verpflichtungen, die die Bf., als Bestandnehmer…
…Leistungen und Lasten als sofort fällige bzw. unbedingte ("sichere") zu behandeln. Diese Bestimmung stellt eine zur Wahrung des Urkundenprinzips im Gebührenrecht erforderliche Sondervorschrift dar. Der Begriff der Bedingung im Sinne des Gebührenrechts umfasst auch "Potestativbedingungen", das sind Ereignisse, deren Eintritt oder Nichteintritt vom Willen einer…
…Leistungen und Lasten als sofort fällige bzw. unbedingte ("sichere") zu behandeln. Diese Bestimmung stellt eine zur Wahrung des Urkundenprinzips im Gebührenrecht erforderliche Sondervorschrift dar. Der Begriff der Bedingung im Sinne des Gebührenrechts umfasst auch "Potestativbedingungen", das sind Ereignisse, deren Eintritt oder Nichteintritt vom Willen einer…
…6.10.1994, 92/16/0191 und 16.11.1995, 94/16/0057). Dieses Urkundenprinzip gilt in seiner vollen Strenge vor allem für die Schriften des § 14 GebG. Danach ist für die Gebührenpflicht das Vorhandensein einer Schrift und ausschließlich ihr Inhalt relevant. Eine tatsächlich…
…Vertragsteilen unterzeichnet wird, im Zeitpunkt der Unterzeichnung. Nach § 17 Abs. 1 GebG ist für die Festsetzung der Gebühren der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend (= Urkundenprinzip). Werden über ein Rechtsgeschäft mehrere Urkunden errichtet, so unterliegt nach § 25 Abs. 1 GebG idF…
…10. Auflage, 2006, RZ 1 ff zu § 17 GebG). In weiterer Konsequenz dieses strengen Urkundenprinzips statuiert § 17 Abs. 5 GebG, dass die einmal entstandene Gebührenschuld durch nachträgliche Ereignisse nicht mehr beseitigt werden kann. Wörtlich heißt es im Gesetz: "Die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung des…
…Gebühren und Verkehrsteuern, Band I, Rechts- und Stempelgebühren Rz 15 zu § 16) In § 17 Abs.1 GebG ist als Prinzip (Urkundenprinzip) festgelegt, dass für die Beurteilung der Gebührenschuld der schriftlich festgelegte Inhalt der Urkunde maßgeblich ist. Der Gebührenfestsetzung können damit andere, als die in der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Erben nach Adr, vertreten durch Dr. Pfeifer, Dr. Keckeis, Dr. Fiel OEG, Rechtsanwälte, 6800 Feldkirch, Drevesstraße 2, vom 29. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 2. Dezember 2004 betreffend Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33…
…der Inhalt der Urkunde maßgebend. Bedingungen der Vertragspartner sind unbeachtlich. Die Unterbleibung der Ausführung des Rechtsgeschäftes hebt die einmal entstandene Gebührenschuld nicht auf (Urkundenprinzip). Im gegenständlichen Fall ist unbestritten, dass die in Punkt IV des Vertrages vereinbarte Ausgleichszahlung als Leistung iSd.§ 33 TP 20 Abs…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 12. August 2002 gegen den vorläufigen Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 9. Juli 2002 betreffend Rechtsgebühr entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wie folgt abgeändert…