…wegen eines konkreten Tatverdachtes nach außen erkennbare Amtshandlungen z.B. einer Staatsanwaltschaft, einer Finanzstrafbehörde oder eines Außenprüfers einer Abgabenbehörde (ein im § 89 Abs. 2 FinStrG genannten Organes) zur Aufklärung dieses Verdachtes, unbeschadet der tatsächlichen Zuständigkeit oder Rechtsrichtigkeit, gesetzt werden (also eine Anhängigkeit im Sinne des…
…der Sache selbst ist jedoch anzumerken: Zu den vorgeworfenen fahrlässigen Abgabenverkürzungen: Gemäß § 31 Abs. 5 Satz 1 FinStrG erlischt bei Finanzvergehen, für deren Verfolgung die Finanzstrafbehörde zuständig ist (hier nach Ergehen der Unzuständigkeitsentscheidung der Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis) die Strafbarkeit jedenfalls, wenn seit Beginn der…
…bei der Staatsanwaltschaft X erstattet, woraufhin schließlich die Unzuständigkeitsentscheidung der Ratskammer des Landesgerichtes X vom 14. April 1999, GZ. E, ergangen ist. Für diesen Fall normiert § 54 Abs. 5 FinStrG erster Halbsatz: "Wird das gerichtliche Verfahren rechtskräftig durch eine Entscheidung, die auf der Ablehnung der…
…2018). C. Am 7. März 2018 hat die Vertreterin der Verteidigerin des A in die den Genannten und die B-GmbH als Verband betreffenden Ermittlungsakten Einsicht genommen, wobei ihr zur Kenntnis gebracht wurde, dass das nach der Unzuständigkeitsentscheidung der Staatsanwaltschaft Z gemäß § 54 Abs. 5…
…1 Z.1 Außenhandelsgesetz 2005 ist anzumerken, dass diese Finanzstrafsache als Teil eines umfangreicheren strafrelevanten Sachverhaltes der Staatsanwaltschaft Feldkirch zuletzt mittels Schlussanzeige vom 7. Oktober 2005 angezeigt gewesen ist, wobei in weiterer Folge keine Unzuständigkeitsentscheidung der Ratskammer ergangen ist, sondern vielmehr das gerichtliche Verfahren mittels…
…3, genannter Finanzstrafakt Bl. 25), die dem B (besser wohl eigentlich: den Arbeitnehmern des B ) deliktisch entzogenen Geldmittel von € 361.726,93 (laut bei der Staatsanwaltschaft Salzburg eingelangten Sachverhaltsdarstellung vom 10. April 2008) bzw. € 311.803,99 (laut Strafurteil, siehe sogleich) aber als…
…Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Graz vom 22.12.2012 einer Erledigung durch den Spruchsenat zuzuführen. Dies wiederum unter Berücksichtigung des Umstandes, dass für ein Vergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 FinStrG kein höherer strafbestimmender Wertbetrag als € 100.000,00 zugrunde gelegt werden konnte wegen der Unzuständigkeitsentscheidung…
…Immerhin seien zuvor rund 33 Monate zwischen der gemäß § 54 Abs. 5 FinStrG erfolgten Fortsetzung des verwaltungsbehördlichen Strafverfahrens nach Ergehen der Unzuständigkeitsentscheidung des Landesgerichtes für Strafsachen und der mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat vergangen. Die Anzeigenerstattung an die Staatsanwaltschaft liege bereits fast fünf Jahre zurück…
…§ 148 und 243). § 54 Abs. 5 FinStrG: Wird durch die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gemäß § 202 Abs. 1 eingestellt oder wird das gerichtliche Verfahren rechtskräftig durch eine Entscheidung, die auf der Ablehnung der Zuständigkeit beruht (Unzuständigkeitsentscheidung), beendet, so hat die Finanzstrafbehörde das Finanzstrafverfahren fortzusetzen; einer Bestrafung…
…die auf der Ablehnung der Zuständigkeit beruht (Unzuständigkeitsentscheidung), beendet, das Finanzstrafverfahren fortzusetzen, einer Bestrafung darf aber kein höherer strafbestimmender Wertbetrag zugrunde gelegt werden, als er der finanzstrafbehördlichen Zuständigkeit entspricht. Gemäß § 14 Abs. 3 FinStrG ist Verfolgungshandlung jede nach außen erkennbare Amtshandlung eines Gerichtes, einer Staatsanwaltschaft…
…beruht (Unzuständigkeitsentscheidung), beendet, so hat die Finanzstrafbehörde das Finanzstrafverfahren fortzusetzen; einer Bestrafung darf aber kein höherer strafbestimmender Wertbetrag zugrunde gelegt werden, als er der finanzstrafbehördlichen Zuständigkeit entspricht. Das Finanzamt Baden Mödling hat am 14. Juli 2008 einen Bericht nach § 100 StPO erstattet und der Staatsanwaltschaft…
…Betriebsprüfers stellte die Staatsanwaltschaft am 15. September 2003 den Antrag an die Ratskammer einen Beschluss über die Unzuständigkeit des L.G. zu fällen. Mit Beschluss vom 6. Oktober 2003 stellte die Ratskammer gemäß § 202 Abs. 3 FinStrG fest, dass die Ahndung der Tat als Finanzvergehen…
… 190 Z 2 StPO eingestellten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens. Mit Eingabe vom 3. Oktober 2016 hat A seinen obigen Schriftsatz mit eigenen Worten dahingehend "ergänzt / korrigiert", dass er im Wege der Maßnahmenbeschwerde auch "die korrekte Aufbereitung" seines Abgabekontos vor allem hinsichtlich bezahlter Strafen für angebliche Finanzvergehen für…
…eine Unzuständigkeitsentscheidung des Gerichtes tunlichst vermieden werde (vgl. VwGH 17.12.2002 zu 2001/14/0155), weshalb die Zuständigkeit derzeit nach § 54 Abs. 4 FinStrG in Verbindung mit § 53 Abs. 1 FinStrG der Finanzstrafbehörde zukomme. Nachdem das gegenständliche Konto weder von den Anordnungen der Staatsanwaltschaft…
…bei festgestelltem Überschreiten der betraglichen Zuständigkeitsgrenze des § 53 Abs. 1 FinStrG eine weitere Anklage gegen A zu erheben oder eine Unzuständigkeitsentscheidung nach § 202 Abs. 1 FinStrG zu treffen. Das korrespondierende finanzstrafbehördliche Untersuchungsverfahren zu StrNr. 53/xxxxxx wird daher - nach Herstellung eines Einvernehmens mit der Staatsanwaltschaft -…
…00000-002). Am 13. März 1998 war bei der Staatsanwaltschaft Graz eine Anzeige des Finanzamtes Leibnitz als Finanzstrafbehörde, erstellt durch die Prüfungsabteilung Strafsachen (Anmerkung: mit einer Dienststelle am Sitz des Finanzamtes Graz-Stadt), eingelangt, wonach der Verdacht bestehe, dass N und F im Amtsbereich des…
… 54 Abs. 6 FinStrG: Wird das gerichtliche Verfahren anders als durch Unzuständigkeitsentscheidung rechtskräftig beendet, so hat die Finanzstrafbehörde ihr Verfahren endgültig einzustellen. Artikel 4 des Protokolls Nr. 7 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten: Recht, wegen derselben Sache nicht zweimal vor Gericht gestellt…
…die Beschwerde wurde erwogen: § 54 Abs. 5 FinStrG lautet: Wird durch die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gemäß § 202 Abs. 1 eingestellt oder wird das gerichtliche Verfahren rechtskräftig durch eine Entscheidung, die auf der Ablehnung der Zuständigkeit beruht (Unzuständigkeitsentscheidung), beendet, so hat die Finanzstrafbehörde das Finanzstrafverfahren fortzusetzen…
…die Beweiswürdigung hinsichtlich der übrigen Fahrzeuge nicht mehr eins. Die - von wem auch immer und wie auch immer - vermeintlich hinterzogene Umsatzsteuer für das Jahr 2012 beträgt somit nicht mehr als Euro 100.000,00." Das Urteil ist mittlerweile in Rechtskraft erwachsen. Die Staatsanwaltschaft und die…
…der dabei gemachten und ausgewerteten Wahrnehmungen, hat die Finanzstrafbehörde FA1 ihre diesbezügliche Beurteilung geändert und, indem sie am 3.9.2015 entsprechend den Bestimmungen des dritten Unterabschnittes iVm § 100 Strafprozessordnung (StPO) an die (im Falle einer gerichtlichen Zuständigkeit auch für die neuen Tatvorwürfe) zuständige Staatsanwaltschaft…