…Rechtsauffassung der Zollbehörde erhoben werden. Begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht liegen vor, wenn in Bezug auf die im Einzelfall entscheidungsrelevanten Tatsachen Unklarheiten bestehen und wenn die vom Rechtsbehelfsführer behauptete Rechtsfolge unter den gegebenen Umständen als möglich erscheint. Die Beurteilung ob Zweifel in tatsächlicher Hinsicht vorliegen…
…tatsächlicher Hinsicht liegen vor, wenn in Bezug auf die im Einzelfall entscheidungsrelevanten Tatsachen Unklarheiten bestehen. Da bereits am 18. März 2003 mit Beschluss des Landesgerichtes für Strafsachen Graz das Verfahren gegen den Bf. wegen Unklarheiten im Hinblick auf die Höhe des, im Schlussbericht des Hauptzollamtes…
…Rechtsauffassung der Zollbehörde erhoben werden. Begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht liegen vor, wenn in Bezug auf die im Einzelfall entscheidungsrelevanten Tatsachen Unklarheiten bestehen und wenn die vom Rechtsbehelfsführer behauptete Rechtsfolge unter den gegebenen Umständen als möglich erscheint. Die Beurteilung ob Zweifel in tatsächlicher Hinsicht vorliegen…
…Rechtsauffassung der Zollbehörde erhoben werden. Begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht liegen vor, wenn in Bezug auf die im Einzelfall entscheidungsrelevanten Tatsachen Unklarheiten bestehen und wenn die vom Rechtsbehelfsführer behauptete Rechtsfolge unter den gegebenen Umständen als möglich erscheint. Die Beurteilung ob Zweifel in tatsächlicher Hinsicht vorliegen…
…werden. Begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtene Entscheidung liegen u.a. vor, wenn Unklarheiten in Bezug auf entscheidungsrelevante Tatsachen bestehen. Im für dieses Aussetzungsverfahren entscheidungsrelevanten Zeitpunkt lagen der Zollbehörde Aufzeichnungen vor, die darauf hindeuteten, dass der Bf. mehr als 600 Stangen Zigaretten ankaufte bzw…
…Zweifel in einer Rechtsfrage vorliegen. Begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht liegen vor, wenn in Bezug auf die im Einzelfall entscheidungsrelevanten Tatsachen Unklarheiten bestehen und wenn die vom Rechtsbehelfsführer behauptete Rechtsfolge unter den gegebenen Umständen als möglich erscheint. Die Beurteilung ob Zweifel in tatsächlicher Hinsicht vorliegen…
…strafbare Tat herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden ist, oder b) Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind, oder c) der Bescheid von Vorfragen (§ 116) abhängig war und nachträglich über die Vorfrage von der Verwaltungsbehörde bzw. dem Gericht in wesentlichen Punkten anders entschieden worden…
…im Zeitpunkt der Entscheidung über den Aussetzungsantrag durch die Behörde erster Instanz zu verstehen, wobei die Aussichten der Berufung an Hand des Berufungsvorbringens zu prüfen sind. Begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtene Entscheidung liegen vor, wenn Unklarheiten in Bezug auf entscheidungsrelevante Tatsachen bestehen. Die…
…fest. Begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtene Entscheidung liegen vor, wenn Unklarheiten in Bezug auf entscheidungsrelevante Tatsachen bestehen. Die Bewertung der Sach- und Rechtslage im Aussetzungsverfahren kann nur eine überschlagsmäßige sein. Durch sein Vorbringen, der der Abgabenvorschreibung zu Grunde liegende Tatvorwurf sei eher zweifelhaft…
…vor, wenn Unklarheiten in Bezug auf entscheidungsrelevante Tatsachen bestehen. Die Bewertung der Sach und Rechtslage im Aussetzungsverfahren kann nur eine überschlagsmäßige sein. Die Erörterung im Detail wäre der Beschwerde gegen die Abgabenvorschreibung vorbehalten. In der zu treffenden Entscheidung über die Zulässigkeit der Aussetzung der Vollziehung…
…im Zeitpunkt der Entscheidung über den Aussetzungsantrag durch die Behörde erster Instanz zu verstehen wobei die Aussichten der Berufung an Hand des Berufungsvorbringens zu prüfen sind. Begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtene Entscheidung liegen vor, wenn Unklarheiten in Bezug auf entscheidungsrelevante Tatsachen bestehen. Die…
…im Zeitpunkt der Entscheidung über den Aussetzungsantrag durch die Behörde erster Instanz zu verstehen wobei die Aussichten der Berufung an Hand des Berufungsvorbringens zu prüfen sind. Begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtene Entscheidung liegen vor, wenn Unklarheiten in Bezug auf entscheidungsrelevante Tatsachen bestehen. Die…
…über den Rechtsbehelf entschieden wurde. Es ist daher zunächst zu prüfen, ob das Vorbringen der Bf., es lägen begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung vor, berechtigt ist. Begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung liegen vor, wenn Unklarheiten in Bezug auf entscheidungsrelevante Tatsachen…
…wenn Unklarheiten in Bezug auf entscheidungsrelevante Tatsachen bestehen. Die Bewertung der Sach- und Rechtslage im Aussetzungsverfahren kann nur überschlagmäßig erfolgen. Bei der notwendigen Abwägung der im Einzelfall entscheidungsrelevanten Umständen und Gründen sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfes zu berücksichtigen. In den vorliegenden Fällen ist im Rahmen…
…eines unersetzbaren Schadens durch die Vollziehung der Entscheidung. Begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung liegen vor, wenn Unklarheiten in Bezug auf entscheidungsrelevante Tatsachen bestehen. Begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung sind dann anzunehmen, wenn bei einer überschlagsmäßigen Prüfung der angefochtenen Entscheidung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch RA Dr. R, gegen den Bescheid des Finanzamtes Steyr betreffend Haftung gemäß § 9 iVm. § 80 BAO vom 13. April 1999 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. über die Beschwerde des ***Bf1***, BFAdresse, vertreten durch Mag. Alexander Rimser, Hermann-Bahr-Straße 18/3, 1210 Wien, vom 10. Juli 2019, gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde, Magistrat der Stadt Wien, MA…
…nach der über die maßgebenden Verhältnisse gewonnenen eigenen Anschauung zu beurteilen (§§ 21 und 22) und diese Beurteilung ihrem Bescheid zugrunde zu legen." Gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag der Partei zulässig, "wenn Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen…
…für Wien Nr. 9/2006 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 24/2012, über die Beschwerden vom 8. Februar 2026 gegen die Straferkenntnisse des Magistrates der Stadt Wien vom 2. Februar 2026, Zahlen: 1) MA67/256701425367/2025 2) MA67/256701434290/2025, zu Recht erkannt…
…Kontakt aufgenommen habe bzw. ein Rechtsmittel innerhalb der Frist erhoben worden sei. Die Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit setze grundsätzlich die (vorherige) Klärung des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes voraus. Eine Aufhebung eines Bescheides wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes sei solange ausgeschlossen, als Unklarheiten im Sachverhalt bestünden. Vor Erlassung eines…