…die Berufung als unbegründet ab. Die Bescheidbegründung enthält folgenden Wortlaut: "Aufwendungen für die Anschaffung von Arbeitskleidung, soweit es sich nicht um typische Berufskleidung mit allgemein erkennbarem Uniformcharakter oder um bloße Arbeitsschutzkleidung handelt, die von Dienstnehmern überdies privat benützt werden kann, stellen selbst dann keine Werbungskosten…
…Talar eines Geistlichen bzw. Richters oder Staatsanwaltes (vgl. zB VwGH 10.10.1978, 0167/76); Bekleidungsstücke mit "Uniformcharakter" (zB Trachtenbekleidung einer Volksmusikgruppe mit Hinweis auf Gruppennamen, Einheitskleidung einer Firmengruppe); Bekleidungsstücke, die als Kostüm eines Schauspielers einer von ihm verkörperten Rolle dienen, bei Ausschluss einer privaten…
…es sei denn, solchen Kleidungsstücken kommt ein allgemein erkennbarer Uniformcharakter zu (zB Einheitskleidung von Restaurant-, Modehaus- oder Lebensmittelketten), sodass eine private Nutzung praktisch ausgeschlossen ist. Ein allgemein erkennbarer Uniformcharakter ist dann anzunehmen, wenn eine Aufschrift und/oder die Art der Kleidung (zB Trachtenkleidung mit Hinweis…
…zB Uniformen, aber auch bürgerliche Kleidungsstücke, denen ein Uniformcharakter zukommt (zB die Einheitsbekleidung von Restaurant-, Modehaus- oder Lebensmittelketten). Ein allgemein erkennbarer Uniformcharakter liegt dann vor, wenn die Aufschrift und/oder die Art der Kleidung nach der Verkehrsauffassung eine Zuordnung zu einem bestimmten Unternehmen bzw. zu…
…es sei denn, solchen Kleidungsstücken kommt ein allgemein erkennbarer Uniformcharakter zu (zB Einheitskleidung von Restaurant-, Modehaus- oder Lebensmittelketten), sodass eine private Nutzung praktisch ausgeschlossen ist. Ein allgemein erkennbarer Uniformcharakter ist dann anzunehmen, wenn eine Aufschrift und/oder die Art der Kleidung (zB Trachtenkleidung mit Hinweis…
…für Richter erwachsen. Lediglich Aufwendungen für Berufskleidung mit allgemein erkennbarem, eine private Nutzung praktisch ausschließenden Uniformcharakter können als Werbungskosten anerkannt werden (VwGH 29.06.1995, 93/15/0104). Kosten für die vom Bf. privat angeschafften Arbeitsschuhe (86,36 €) Feststehender Sachverhalt: Seitens des Arbeitgebers sind…
…da er genügend private Bekleidung (auch Schibekleidung) besitze. Bei den streitgegenständlichen Bekleidungsstücken handle es sich im Hinblick auf ihre Kennzeichnung um solche mit Uniformcharakter, weshalb der Werbungskostenabzug von der Vorinstanz zu Unrecht versagt worden sei. Im Zuge des Verfahrens vor dem UFS legte der Bw…
…VwGH v.23.4.2002; 98/14/0219). Unter einer "typischen Berufskleidung" ist eine Arbeitskleidung mit allgemein erkennbarem, eine private Nutzung praktisch ausschließendem Uniformcharakter bzw. eine für die Nutzung im Rahmen der privaten Lebensführung ungeeignete Uniform zu verstehen (VwGH 5.6.2002; 99/08/0166…
…ist (VwGH 23.4.2002; 98/14/0219). Unter einer "typischen Berufskleidung" ist eine Arbeitskleidung mit allgemein erkennbarem, eine private Nutzung praktisch ausschließendem Uniformcharakter bzw. eine für die Nutzung im Rahmen der privaten Lebensführung ungeeignete Uniform zu verstehen (VwGH 5.6.2002; 99/08/0166…
…Da bei den von der Fa. B oder vom M bezogenen Kleidungsstücken ein "Uniformcharakter" nicht angenommen werden könne und auch nicht nachgewiesen worden sei, seien die dafür aufgewendeten Beträge in Höhe von 10.121,00 S nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Gegen diesen Einkommensteuerbescheid 2001 wurde…
…Orchestermitgliedes, noch Trachtenanzüge, noch Dirndln eines Gastronomiebetriebes seien als typische Berufskleidung anzusehen. Ausgenommen seien solche Kleidungsstücke, denen ein allgemein erkennbarer Uniformcharakter zukomme (z.B. Einheitskleidung von Restaurant oder Lebensmittelketten), sodass eine private Nutzung praktisch ausgeschlossen sei. Aufwendungen im Zusammenhang mit Sportgeräten seien keine Betriebsausgaben, da…
…benötigt werde. Ausnahmen davon bildeten nur Arbeitsschutzkleidung, Uniformen, Arbeitsmäntel, Kostüme von Schauspielern und Kleidung mit Uniformcharakter. Die Aufwendungen für Bekleidung stellten daher auch im gegenständlichen Fall keinesfalls abzugsfähige Ausgaben dar. Ähnlich verhalte es sich mit den Aufwendungen für Geschenke an Kunden und Mitarbeiter. Gem. § 20…
…94/13/0171). Selbst wenn man im hier vorliegenden Fall davon ausgeht, dass der Bekleidung des Bw. Uniformcharakter zukommt - etwa durch ein eingesticktes oder aufgenähtes, gut sichtbares Emblem, sodass ein Tragen außerhalb des Dienstes nicht möglich ist - kann ein Aufwand für die Reinigung derartiger Bekleidungsstücke…
…Uniformen), nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Nach Auffassung der Berufungsbehörde ist unter einer typischen Berufskleidung eine Arbeitskleidung mit allgemein erkennbarem, eine private Nutzung ausschließendem Uniformcharakter bzw. eine für die Nutzung im Rahmen der privaten Lebensführung ungeeignete Uniform zu verstehen. Wird so genannte bürgerliche…
…2008 handelt es sich in diesem Fall nicht um eine Uniform iSd LStR 2002 Rz 322: "Unter einer typischen Berufskleidung ist eine Arbeitskleidung mit allgemein erkennbarem, eine private Nutzung ausschließenden Uniformcharakter bzw. eine für die Nutzung im Rahmen der privaten Lebensführung ungeeignete Uniform zu verstehen…
…Schutzhelme, weißer Mantel (Arztkittel) und spezielle weiße Hose eines Arztes, Kostüme von Schauspielern, aber auch bürgerliche Kleidungsstücke, denen ein Uniformcharakter zukommt (z.B. Einheitskleidung von Restaurant-, Modehaus- oder Lebensmittelketten). Bei einer typischen Berufskleidung geht der Charakter als Berufskleidung nicht dadurch verloren, dass die Kleidung auch…
…bereits versteuerten Einkommen bestreiten müssen. Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH sind demnach beruflich veranlasste Aufwendungen für Kleidung, bei der es sich nicht um typische Berufskleidung mit einem eine private Nutzung auf jeden Fall ausschließenden Uniformcharakter, sondern um sogenannte bürgerliche Kleidung handelt, die privat benützt werden…
…dann nicht zu Werbungskosten führen, wenn diese Kleidung ausschließlich bei der Berufsausübung getragen wird. Lediglich Aufwendungen für Berufskleidung mit allgemein erkennbarem, eine private Nutzung praktisch ausschließenden Uniformcharakter können als Werbungskosten anerkannt werden (VwGH 24.04.1997, 93/15/0069; 26.09.2000, 94/13/0171)…
…dazu zu rechnen sein, die berufstypisch die Funktion entweder einer Schutzkleidung oder einer Art Uniform erfüllen (VwGH 26.04.2007, 2006/14/0036). Uniformcharakter ist gegeben, wenn dieser allgemein erkennbar ist und eine private Nutzung praktisch ausschließt (vgl. VwGH 29.06.1995, 93/15/0104…
…wird (vgl VwGH 27.01.2011, 2010/15/0197). Lediglich Aufwendungen für Berufskleidung mit allgemein erkennbarem, eine private Nutzung praktisch ausschließenden Uniformcharakter können als Werbungskosten anerkannt werden (VwGH 29.06.1995, 93/15/0104). Absetzbar ist daher auch die Einheitskleidung von Restaurant-, Modehaus- oder Lebensmittelketten…