…weiters zu ersehen, dass aufgrund der Begleitumstände und Aktenlage die Bewilligung der Aussetzung der Einhebung als höchst strittig bewertet werden musste. Da das Konto der GmbH zum Zeitpunkt des Umbuchungsantrages kein Guthaben aufwies, konnte dem Umbuchungsantrag seitens des Finanzamtes nicht entsprochen werden. Da bis 15…
…könne, wenn das Guthaben am Konto gebucht ist. Nachdem die Buchung durch das Finanzamt sich verzögert hat, hat sie nach Rücksprache mit der steuerlichen Vertretung den Umbuchungsantrag auf altmodische Weise (schriftlich) eingebracht. Nach Erörterung der E-Mail der Abteilung V/2 des Bundesministeriums für Finanzen…
…bei einer anderen Abgabenbehörde zu verstehen. Im vorliegenden Fall trägt der Überrechnungsantrag (richtig: Umbuchungsantrag) vom 5. November 2009, mit welchem um Übertragung des anlässlich der Betriebsübernahme entstandenen Guthabens aus der Umsatzsteuererklärung 2009 in Höhe von 76.981,37 € vom Steuerkonto 000/0000 auf das…
…und Überrechnung eines Guthabens vom Abgabenkonto eines Abgabepflichtigen auf jenes eines anderen Abgabepflichtigen nur mit Zustimmung des Verfügungsberechtigten vorzunehmen, verstößt, den unzulässigen Buchungsvorgang wiederum rückgängig machen könnte. Mit der Rückgängigmachung würde sie nämlich erneut gegen dasselbe Gebot verstoßen: sie würde die "Rückbuchung" ohne Zustimmung des…
…Abgabenschuldigkeiten durch das Guthaben getilgt werden könnten. Da das gegenständliche Guthaben zwingend zur Tilgung einer älteren, noch nicht verjährten Einkommensteuerschuldigkeit heranzuziehen gewesen sei, seien die Umbuchungsanträge mangels eines vorhandenen Guthabens zu Recht abgewiesen worden. Mit dem Schreiben vom 29. April 2004 wurde - ohne weiteres Vorbringen…
…einzelnen demonstrativ aufgezählten Entrichtungsarten eine Abgabe als entrichtet gilt (VwGH 1.7.1992, 91/13/0046). Buchungen auf dem Abgabenkonto ohne entsprechenden Rechtsgrund haben für das Erlöschen der Abgabenschuld keine Rechtswirkung. Eine Abgabenschuld erlischt nicht durch Buchung auf dem Abgabenkonto, sondern durch einen gesetzlichen Tilgungstatbestand…
…dass das Finanzamt dem Umbuchungsantrag der A.GmbH vom 8. März 2004 entsprochen habe, obwohl keine schriftliche Vollmacht vorgelegen und damit auch keine Geldvollmacht bestanden habe. Sowohl der mit einer mündlichen Vollmacht ausgestattete steuerliche Vertreter (Herr K.) als auch dessen Dienstnehmerin hätten ohne "direkten" Auftrag…
…ein Guthaben nur noch in Höhe von 79.056,90 € ergab. Dem Umbuchungsantrag wurde mit Bescheid vom 26.5.2003 unter Zuziehung einer Gutschrift von 437,- € vom 19.5.2003 in Höhe von 79.493,90 € teilweise stattgegeben. Gegen diesen Bescheid erhob…
…Erst durch Berufungsvorentscheidungen vom 25.9.2008 ergab sich am Abgabenkonto dieser Gesellschaft ein der Umbuchung zugängliches Guthaben von 334.361,34 €, welches in Entsprechung des Umbuchungsantrages vom 15.9.2008 auf das Abgabenkonto der Berufungswerberin umgebucht wurde und dort die offene Umsatzsteuer 06…
…Er hat zumindest keine Hinweise aus der alltäglichen Verwaltungsübung, dass die Abgabenbehörde ohne Rücksprache einen lt. Umbuchungsantrag gewidmeten Betrag anderweitig verwendet. Wenn nun ein solcher Vorgang entgegen der entsprechenden Übung passiert und der Steuerpflichtige auch davon von der Abgabenbehörde in der Folge (durch Buchungsmitteilung) in…
…wies das Finanzamt 1. den Überrechnungs- bzw. Umbuchungsantrag teilweise und 2. die beiden Rückzahlungsanträge (als unbegründet) ab und verwies begründend dazu (jeweils) darauf, dass das am genannten Abgabenkonto vorhandene Guthaben gemäß § 215 Abs. 2 BAO zur (teilweisen) Tilgung einer bei einer anderen Abgabenbehörde bestehenden Abgabenschuldigkeit…
…wenige Tage lagen. Ob das Berufungsvorbringen, ein Umbuchungsantrag habe erst nach Verbuchung der Umsatzsteuergutschrift der Unternehmenserwerberin (11.6.2012) gestellt werden können, zutrifft, mag dahingestellt bleiben, wäre es doch zur Vermeidung von Säumnisfolgen ohne weiteres möglich gewesen, vor Ablauf der für die Entrichtung der Umsatzsteuer…
…Im Zeitpunkt des ersten Umbuchungsantrages vom 7.3.2005 bestand am Abgabenkonto des JD noch kein Guthaben aus seiner Umsatzsteuervoranmeldung 12/2004. Tatsächlich erfolgte die Entrichtung der dem gegenständlichen Säumniszuschlag zugrunde liegenden Umsatzsteuer erst mit Wirksamkeit 14.3.2005 und damit geraume Zeit nach Fälligkeit…
…Zahlungen und alle sonstigen ohne Rücksicht aus welchem Anlass entstandene Gutschriften. In dem dagegen eingebrachten Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz wurde ausgeführt, dass in Anbetracht des Umstandes, dass auf dem Abgabenkonto ein Guthaben in Höhe von € 174.431…
…ohne dass die betreffenden Vorsteuern nochmals in der Umsatzsteuervoranmeldung anzuführen gewesen wäre. Der Bw. wäre daraus kein Vorwurf zu machen, da sie darauf vertrauen hätte können, dass die F-GmbHrechtzeitig den Umbuchungsantrag stellen und sich auf deren Abgabenkonto auch ein ausreichendes Guthaben befinden würde. Weiters…
…aufgrund der von S eingereichten berichtigten Umsatzsteuervoranmeldung die richtige Umsatzsteuerzahllast eingebucht und dann rechtzeitig vom Klienten bezahlt worden, wie das auch ohne das Eingreifen durch das Finanzamt geplant gewesen sei. Das mit der ersten Umsatzsteuervoranmeldung gemeldete Guthaben habe zu keiner Zeit bestanden. Er, der Beschuldigte…
…dass auf dem Konto beim Finanzamt für den 1. Bezirk auch ohne diese Umbuchung immer ein Guthaben bestanden habe, was auch der Grund für die Zurücknahme des Umbuchungsantrages gewesen sei, da er bereits durch die langfristige Unerledigtheit überholt gewesen sei. Über die Berufung wurde erwogen…
…des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 12.11.1981, 81/15/0114) ist ein Guthaben iSd § 215 BAO grundsätzlich ein Vermögenswert des Abgabepflichtigen und es steht ihm zu, über diesen Vermögenswert - zB durch Umbuchungsantrag - zu verfügen und eine solche Verfügung im Abgabenverfahren - etwa nach § 311 BAO - zu verfolgen…
…Last gelegt werden, da selbst für einen sorgfältig denkenden und handelnden Menschen mit langjähriger Erfahrung tatsächlich nicht ohne weiteres erkennbar war, dass dieses Guthaben nun doch nicht mehr zur Verfügung stehen würde. Allerdings betrifft dies nicht die gesamte Körperschaftsteuervorauszahlung 10-12/2002, da diese zum…
…€ 91,28 - € 2.329,25 einbezahlt, da zwischenzeitlich am 18.2.2002 das Guthaben für StNr. x zurücküberwiesen wurde, ohne die Umsatzsteuervoranmeldung Dezember 2002 am 15.2.2002 beim Finanzamt persönlich abgegeben zu berücksichtigen. Daher die Überweisung vom 20.2.2002 auf die…