…hat an die Bw. als Rechtsnachfolgerin zu erfolgen. Mit Ansuchen vom 15. Jänner 1997 beantragte die H. GmbH die Vorverlegung des Fälligkeitstages für USt 1997 Rückgängig zu machen. In der Begründung wurde ausgeführt, dass die US-Vorauszahlung nicht bezahlt worden sei, da zum Fälligkeitszeitpunkt ein…
…BGBl. II 1998/206) die Verpflichtung zur Einreichung der Voranmeldung. Der Zeitlauf bis zum Eintritt der diesbezüglichen Fälligkeit der Zahllasten eines Jahres verkürzte sich allenfalls ab 1997 um einen Monat für den Fall der nicht zeitgerechten Entrichtung der Sondervorauszahlung im vorangegangenen Kalenderjahr. Gemäß § 21 Abs…
…Die Aufteilung der Vorsteuern, die teilweise dem unternehmerischen und teilweise dem nichtunternehmerischen Bereich zuzurechnen sind, erfolgt nach dem Verhältnis der Einnahmen aus dem unternehmerischen Bereich (netto ohne USt) zu den Einnahmen aus dem nichtunternehmerischen Bereich. Aus Vereinfachungsgründen können auch alle Vorsteuerbeträge, die sich auf die…
…Oktober 1997 beim Finanzamt einzurechen gewesen wäre, also nach der Konkurseröffnung. Die Vorverlegung der Fälligkeiten bei nicht rechtzeitiger Entrichtung der Sondervorauszahlung an Umsatzsteuer wäre eine erstmals für dieses Jahr eingeführte Spezialbestimmung gewesen, welche dem Beschuldigten unbekannt gewesen sei, er habe daher nicht vorsätzlich gehandelt. Auch…
…99 | 15.11.99 | 22,31 | USt | 9/99 | 15.11.99 | 1.204,48 | SZ 1 | 99 | 15.11.99 | 24,05 | U- Sondervorauszahlung | 99 | 15.12.99 | 1.516…
…Der Restbetrag an USt 10/98 von ATS 9.959,48 sei mit genauer Verrechnungsweisung am Zahlschein pünktlich entrichtet worden. Durch die verspätete Durchführung der Verrechnungsweisung und die erst am 12.1.1999 durchgeführte Berichtigung sei für die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung ein SZ von ATS 594…
…Herabsetzung auf die Einmonatsfrist sei aus Unkenntnis nicht entsprochen worden, muss entgegengehalten werden, dass noch im April 2003 eine USt- Sonderprüfung stattgefunden hat und es für den folgenden Voranmeldungszeitraum 05/2003, der zu einer Vorauszahlung geführt hat, wieder zu einer Verspätung kam. Gerade der Umstand…
…die Verpflichtung zur Einreichung der Voranmeldung. Der Zeitlauf bis zum Eintritt der diesbezüglichen Fälligkeit der Zahllasten eines Jahres verkürzte sich um einen Monat für den Fall der nicht zeitgerechten Entrichtung der Sondervorauszahlung im vorangegangenen Kalenderjahr (§ 21 Abs.1a UStG 1994 in der damals geltenden Fassung…
…aushaften. Darin enthalten noch aushaftende USt für 09/00 in Höhe von € 2.728,75 (siehe die in der Beilage gestrichenen Teilbeträge in Höhe von € 1.374,14 und € 1.355,61). Aus dem Abgabenkonto der Primärschuldnerin ist weiters zu ersehen, dass…
…Die ebenfalls in das Jahr 1999 fallende Stornierung der ihm zustehenden Arbeitsentgelte (KEG Rechnung) lösten neue USt im Ausmaß von ATS 135.000,00 aus. Diesen Umstand habe er im Hinblick auf seine Rechtsmeinung weder bei der UVA noch bei der Jahreserklärung voraussehen oder berücksichtigen…
…Kaufvertrag von RA Z verfasst worden sei. Der angeführte Vertragsverfasser habe die Auskunft erteilt, dass der zwischen zwei Privatpersonen abgeschlossene Kaufvertrag nicht der USt- Pflicht unterliege. Der Beschuldigte verweist in der Berufungsschrift weiters auf das Gutachten des gerichtlich beeideten Sachverständigen T vom 8. November 2006…
…1998/206 die Verpflichtung zur Einreichung der Voranmeldung. Der Zeitlauf bis zum Eintritt der diesbezüglichen Fälligkeit der Zahllasten eines Jahres verkürzte sich allenfalls um einen Monat für den Fall der nicht zeitgerechten Entrichtung der Sondervorauszahlung im vorangegangenen Kalenderjahr (§ 21 Abs.1a UStG 1994 in der…
…offenbar vom Prüfer - angemerkt: "bzw. Schreiben v. 4.7.2000". Diese Anmerkung stimmt überein mit einem Vermerk des Prüfers, wonach ihm u.a. vorgelegt worden sei eine USt-Zusammenstellung (genannter Arbeitsbogen, Bl. 14), bzw. mit dem Umstand, dass sich im Arbeitsbogen auch eine Kopie des…
…August 2000 entrichtet; die diesbezügliche Voranmeldung mit einer ausgewiesenen Zahllast von ATS 19.598,-- wurde verspätet erst am 19. Juni 2000 zu Beginn einer USt-Sonderprüfung beim Finanzamt Steyr eingereicht (Arbeitsbogen ABNr. 202042/00). Die am 17. April 2000 fällig gewordene Vorauszahlung an Umsatzsteuer betreffend…
…betreffend die WZP GmbH vom 22. Februar 2005)], was die Abgabenbehörde zur Durchführung zweier UVA-Prüfungen veranlasste. Vor Beginn der USt-Sonderprüfung für den Zeitraum August 2001 bis April 2002 am 5. Juli 2002 [am 27. Juni 2002] reichte H die Umsatzsteuervoranmeldungen für die Monate…
…die Verpflichtung zur Einreichung der Voranmeldung. Der Zeitlauf bis zum Eintritt der diesbezüglichen Fälligkeit der Zahllasten eines Jahres verkürzte sich allenfalls um einen Monat für den Fall der nicht zeitgerechten Entrichtung der Sondervorauszahlung im vorangegangenen Kalenderjahr (§ 21 Abs.1a UStG 1994 in der damals geltenden…
…so entfiel die Verpflichtung zur Einreichung der Voranmeldung. Der Zeitlauf bis zum Eintritt der diesbezüglichen Fälligkeit der Zahllasten eines Jahres verkürzte sich allenfalls um einen Monat für den Fall der nicht zeitgerechten Entrichtung der Sondervorauszahlung im vorangegangenen Kalenderjahr (§ 21 Abs.1a UStG 1994 in der…
…ABNr. 103113/99] und [der Umsätze für die Voranmeldungszeiträume Jänner] 1999 bis Februar 2000 (BP-Bericht vom 4. Mai 2000 [ABNr. 103113/99, USt-Nachschau, Tz. 21]) sowie der UVA-Prüfung vom 30. Oktober 2000 betreffend die Voranmeldungszeiträume März bis August 2000 [ABNr. 202127/00…
…so entfiel die Verpflichtung zur Einreichung der Voranmeldung. Der Zeitlauf bis zum Eintritt der diesbezüglichen Fälligkeit der Zahllasten eines Jahres verkürzte sich allenfalls um einen Monat für den Fall der nicht zeitgerechten Entrichtung der Sondervorauszahlung im vorangegangenen Kalenderjahr (§ 21 Abs.1a UStG 1994 in der…
…| Gewinnanteil stille Gesellschafterin | | Gewinn laut UFS | 371.778,71 S | Körperschaftsteuer | 44.880 S | IFB - Sondervorauszahlung | -915 S | Berechnungsgrundlage | 415.743,71 | x8/18 Anteil stille Gesellschafterin | 184.774,98 S 3.6…