…für die erfolgreiche Vermittlung von Kfz eine Provision iHv. € 500,- in Rechnung gestellt. Die Betriebsprüfung habe jedoch nicht nur die Provisionseinnahme, sondern auch das eingegangene Treuhandgeld, welches als Fremdgeld nicht aufzeichnungspflichtig gewesen sei, als steuerpflichtige Einnahme erfasst. In den Fällen, in denen der Bw…
…in der Berufung zum Einen damit, dass es sich bei diesen Geldzugängen vielfach um durchlaufende Posten bzw. Treuhandgelder gehandelt habe. Teils habe er Geld von verschiedenen Auftraggebern überwiesen bekommen und damit im Namen und für Rechnung der Auftraggeber Fahrzeuge eingekauft. Für seine Vermittlungstätigkeit habe er…
…Rz 5301) ausgezahlte Treueprämien zählen nicht zu den nichtselbstständigen Einkünften, sondern sind entweder als selbstständige Einkünfte oder als sonstige Einkünfte zu erfassen (VwGH 5.11.1991, 91/14/0055). Treuhandgelder Rz 1068: Veruntreute Treuhandgelder, über die wie über eigenes Geld verfügt wird, stellen Betriebseinnahmen dar.
…festgestellt worden: Tz. 16 - Vorsteuer 1999 Die Vorsteuer aus den Rechnungen der C-GMBH - in Folge: C-GmbH - vom 31. Dezember 1999 betreffend weitergeleitete Treuhandgelder aus den Jahren 1998 und 1999 (Tz. 17) wird seitens der Bp nicht anerkannt. [Grafik] Tz. 17 - Einkünfte aus Handelsagentur…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat 21 am 29. Juli 2003 über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. Hubert Celar für JUVAVUM WirtschaftstreuhandgmbH, gegen den endgültigen Bescheid vom 29. Jänner 2003 und gegen den Bescheid gemäß §§ 303 ff BAO vom 17. Februar 2003…
Tantiemen Rz 935: Tantiemen sind entweder Anteil am Gewinn oder Umsatz der Körperschaft, welche der geschäftsführende Anteilsinhaber erhält, um auf diese Weise seinen Anteil am wirtschaftlichen Erfolg zu dokumentieren. Tantiemen des geschäftsführenden Anteilsinhabers sind Teil der Geschäftsführervergütung und es gelten die allgemeinen Ausführungen zu diesem…
…wenn das Inserat betrieblich veranlasst ist (VwGH 5.7.1994, 93/14/0049). Treuhandvertrag Rz 1660: Erstattet der Treuhänder auf Grund eines Fehlverhaltens (Weitergabe des Treuhandgeldes entgegen der Vereinbarung) eine bestimmte Summe an den Treugeber, führt diese Zahlung (auch bei einem Einnahmen-Ausgaben-Rechner) zu…
…Beträge bereits auf einem vom Beschwerdeführer gehaltenen Treuhandkonto vorhanden waren (***I-4***, ***GmbH***) ist dem Beschwerdeführer zunächst dahingehend zuzustimmen, dass tatsächliche Treuhandgelder dem Grunde nach keine Einnahmen auf Ebene des Treuhänders (etwa eines Rechtsanwaltes) darstellen. Dies ändert sich allerdings dann, wenn der Treugeber (d.h…
…sei. In der dagegen fristgereicht eingebrachten Beschwerde vom 28. November 2014 führt die Bf. aus, dass für diese Gebühr Treuhandgeld von EUR 3.500,00 am 11. September 2013 umgebucht worden sei (s. BMTLG 9/2013), es seien ihres Wissens nach nicht gerechtfertigte Umbuchungen von…
…14.4., 3.7.2014 und ff wurde ausführlich dargelegt, dass irrtümlich das Treuhandgeld der Mieter vom Konto 10 am 10.1.2014 auf die StNr: 08 übertragen wurde, das ist zu retournieren, weil es sich um einen zweckgewidmeten Betrag von EUR 3.114,19…
…Aufstellung v. 4.Dez.2001 über die verwendeten Treuhandgelder (Schiedsgerichtsunterlagen S.134) umfasste die betreffende Position einen Betrag von 42.201,66 ATS/3.066,91 €. Nach den Unterlagen aus dem AP-Verfahren waren im Rechenwerk des Bf bis Ende 1994 für Kostenersätze an…
…möglich gewesen. Anfang Jänner hätte die Bw. anlässlich der Übernahme des Betriebes feststellen müssen, dass Treuhandgelder gegenüber den Hauseigentümern in Höhe von € 431.000,00 fehlen würden. Seitens der I-GmbH wäre dies anfangs angezweifelt worden, obwohl diese Zahlen aus der Hausbuchhaltung der Verkäuferin…
…K. und Hr. M. an Frau S* und Herrn S. als Treuhandgelder übergeben worden seien. Herr Dr. K. gebe in seinem Schreiben vom 1.7.2004 an, S 1.750.000,00 an Frau S* treuhändig übergeben zu haben, Auf Ersuchen der Betriebsprüfung Verträge vorzulegen…
…Honoraren sowie Rückzahlung der BUAK von € 165.208,00 gegenüber gestanden wären. Diese Zahlungen wären notwendig gewesen, da es sich zum Teil um Treuhandgelder gehandelt hätte (BUAK und GKK). Andererseits wäre es notwendig gewesen, damit den Betrieb aufrecht zu erhalten. Im Zuge des Verkaufes…
…des "USt-Feststellungsbescheides" zu verifizieren. Ein sofortiger exekutiver Zugriff auf die Forderung der Einschreiter gegen die beim Notar B liegenden Treuhandgelder sei daher keinesfalls geboten und somit unzulässig gewesen. Die Anwendung gelinderer Mittel wäre im gegenständlichen Verfahren vollkommen ausreichend gewesen. Durch die vorgenommene Pfändung entstehe…
…des "USt-Feststellungsbescheides" zu verifizieren. Ein sofortiger exekutiver Zugriff auf die Forderung der Einschreiter gegen die beim Notar B liegenden Treuhandgelder sei daher keinesfalls geboten und somit unzulässig gewesen. Die Anwendung gelinderer Mittel wäre im gegenständlichen Verfahren vollkommen ausreichend gewesen. Es werde daher beantragt den…
…in Österreich hätten. Es sei wohl überflüssig anzuführen, dass der Vertreter der Bw. als österreichischer Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater keinerlei Absichten habe, Treuhandgelder der Bw. ins Ausland zu verschieben. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 212a Abs. 1 BAO ist die Einhebung einer Abgabe, deren Höhe…
…Durchlaufposten), für welches an den gesetzlichen Fälligkeitstagen eine zwingende Abfuhrverpflichtung bestehe. Sollte die Beschwerdeführerin als Abgabenpflichtige mit diesem Treuhandgeldern anderweitig disponieren und eine Säumigkeit verursachen, liegt keine erhebliche Härte vor. Da mangels Vorliegen der erheblichen Härte kein Raum mehr für eine Ermessensentscheidung der Behörde ist…
…2016. Es ist nicht einzusehen, dass die gesamte Angelegenheit nur durch die unrichtige Pfändung von zweckgewidmeten Treuhandgeldern entstanden ist und dies seit Jahren nicht korrigiert wird und dadurch nur nach schriftlicher Aufforderung Einzahlungen aus Vorsichtsgründen getätigt werden können. Die Gelder auf diesem Konto sind ausschließlich…
…berechtigt, Geld oder Geldeswert für mich (uns) zu beheben, in Empfang zu nehmen und darüber rechtsverbindlich zu quittieren, wobei aus Treuhandgeldern anfallende Zinsen zur Deckung des Verwaltungsaufwandes verwertet werden, bewegliche und unbewegliche Sachen und Rechte zu veräußern, zu verpfänden oder entgeltlich oder unentgeltlich zu übernehmen…