…hinzuweisen, dass die steuerliche Betrachtung die Trennung von der Gesellschafts- und Geschäftsführerebene erfordert (vgl. u.a. Erkenntnis des VwGH vom 24. Oktober 2002, Zl. 2001/15/0077). Auch aus dem Vorbringen, dass das Leistungsverhältnis auf einem zwischen der Gesellschaft und deren Geschäftsführer abgeschlossenen Werkvertrag beruhe…
…Betrachtung erfordert die Trennung von der Gesellschafts- und Geschäftsführerebene (VwGH 23.1.2002, 2001/13/0108,0213, 23.1.2002, 2001/13/0106, 31.1.2002, 2001/15/0036, 24.20.2002, 2001/15/0077). Der Gesellschafter-Geschäftsführer ist für den Betrieb der Kapitalgesellschaft tätig…
…Bw. ins Treffen führt, dass eine Eingliederung des Gesellschafter-Geschäftsführers in den selbst geschaffenen Organismus nicht möglich sei, ist darauf hinzuweisen, dass die steuerliche Betrachtung eine Trennung der Gesellschafts- und Geschäftsführerebene erfordert. An dieser Beurteilung vermag auch der Einwand der Bw., wonach bei einer Geschäftsführertätigkeit…
…der Früherkennung und Lokalisierung von neuen Motivationen und Verfassungen. (Quelle: sinus-institut.de). Die Sinus-Milieus sind ein geschützter Markenname, unter dem die Gesellschafts- und Zielgruppen-Typologie des Sinus-Institut vermarktet wird (https: // www. sinus-institut. de/ infopakete). Im Jahr 2007 wurde diese Ende der…
…Bescheide ersatzlos aufzuheben und die streitverfangenen Abgabenbeträge (93.838,73 €) gemäß § 212a BAO auszusetzen. Der Beschwerde beigelegt waren drei Ablichtungen von Zeugenaussagen mit folgendem Inhalt: Aussage ***36***: "Unser Unternehmen (=***37***) betreute die damalige Bf. (heute in Liquidation, die Gesellschaft ist liquidiert und gelöscht)…
…Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs 2 EStG 1988) aufweisende Beschäftigung gewährt werden. Eine Person ist dann wesentlich beteiligt, wenn ihr Anteil am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft mehr…
…Geschäftsführergehälter von wirtschaftlichen Parametern der Gesellschaft kann daraus nicht abgeleitet werden. Der Einwand der Bw., in Verlustjahren seien wesentlich niedrigere Gehälter als in den Prüfungszeiträumen ausbezahlt worden, geht ins Leere, da erstens die tatsächlichen Verhältnisse in den Prüfungszeiträumen für eine rechtliche Beurteilung heranzuziehen sind und…
…0216). Die notwendige Trennung der Gesellschafts- und Geschäftsführersphäre führt dazu, dass von einer vermögensverwaltenden Tätigkeit im Sinne des § 22 Z 2 (erster Teilstrich) des Geschäftsführers A.K. nicht die Rede sein kann. Im Übrigen ergibt sich aus der bestehenden Sach- und Aktenlagen unzweifelhaft, dass die…
…den Rechtsausführungen der belangten Behörde kommen dabei Sachverhaltselemente vor, die sich auf einen anderen Fall zu beziehen scheinen. So ist an einer Stelle von einer "Gesellschafter-Geschäftsführerin" die Rede, es wird ausdrücklich davon ausgegangen, es seien auch Leistungen im operativen Bereich der Gesellschaft erbracht und …
…Die Argumentation der Beschwerdeführerin, den Klienten werde durch das Auftreten als Personengesellschaft signalisiert, dass eine persönliche Haftung für den über die KG handelnden Geschäftsführer bestehen würde, er damit selbst Risiko aufnehmen würde und sich deshalb umso mehr für die von ihm vertretene Gesellschaft einsetzen werde…
…waren (zwischengeschaltete Gesellschaft) anerkannt. Das Bundesfinanzgericht hat in einem zweiten Schritt, nunmehr im fortgesetzten Verfahren, zu prüfen, ob im konkreten Fall die Zurechnung an die natürlichen Personen aufgrund der Annahme von Missbrauch oder einem Scheingeschäft geboten ist. Scheingeschäfte und Scheinhandlungen sind Rechtsgeschäfte und sonstige Handlungen…
…Betrachtung die Trennung zwischen der Gesellschafts- und Geschäftsführersphäre erfordert (siehe dazu z.B. VwGH 29.1.2004, 2004/15/0007, sowie VwGH 4.9.2014, 2011/15/0149, jeweils mit weiteren Nachweisen). Voraussetzung für die Anerkennung eines solchen Konstrukts ist allerdings zum einen der Bestand…
…Betrachtung die Trennung zwischen der Gesellschafts- und Geschäftsführersphäre erfordert (siehe dazu z.B. VwGH 29.1.2004, 2004/15/0007, sowie VwGH 4.9.2014, 2011/15/0149, jeweils mit weiteren Nachweisen). Voraussetzung für die Anerkennung eines solchen Konstrukts ist allerdings zum einen der Bestand…
…Rechtspersönlichkeit, wenn diese als solche nach außen in Erscheinung treten und Leistungen erbringen (vgl. z.B. VwGH 3. 7. 2003, 99/15/0190, m. w. N.). Die Trennung der Sphäre der Gesellschaft von der der Gesellschafter gilt im Umsatzsteuerrecht für alle Gesellschaftsformen (VwGH 25. 2…
…V hat von der Gesellschaft auch als Selbständiger kein Entgelt für seine Tätigkeit als Verwaltungsrat oder als an die Bf überlassener Vorstandsdirektor erhalten. Auch die anderen beiden Verwaltungsräte wurden für ihre Tätigkeit für die SA-Luxemburg nicht mit Gehältern entlohnt. Möglicherweise haben ***13*** und ***14…
…Jahr 2001 erhielt der Gesellschafter-Geschäftsführer die Geschäftsführervergütung in Teilzahlungen von S 150.000,00 (8. Jänner), S 100.000,00 (1. Feber), S 50.000,00 (5. März), S 50.000,00 (21. März), S 50.000,00 (5. Juni) und S 100.000…
…beiden Personen vertreten die Gesellschaft selbständig. Gemäß dem im Abgabenverfahren vorherrschenden Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 167 BAO) genügt es nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, von mehreren Möglichkeiten jene als erwiesen anzunehmen, die gegenüber anderen Möglichkeiten eine überragende Wahrscheinlichkeit für sich hat und alle anderen Möglichkeiten…
…seitens der ihn beschäftigenden Gesellschaft und der verleihenden Gesellschaft jene Entgelte zuzurechnen, die ihr für die Gestellung des Geschäftsführers zufließen würden. Diesbezüglich werde ebenfalls auf einen Artikel von Tanzer, ÖStZ, Heft 6/2009, Seite 123, verwiesen. Da die steuerliche Betrachtung die Trennung zwischen Gesellschaft und…
…stand das Trennungsprinzip entgegen. Aufgrund der eigenen Rechtspersönlichkeit der GmbH ist diese von ihren Gesellschaftern unabhängig und getrennt zu beurteilen. Der VwGH hat zu einer solchen Fallgestaltung wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass die steuerliche Betrachtung die Trennung zwischen der Gesellschafts- und Geschäftsführersphäre erfordert (vgl. z…
…Stellung und übernommener persönlicher Haftungen für Betriebskredite ein Unternehmerwagnis. Überdies erfülle die Geschäftsführung alle Kriterien eines echten Werkvertrages. Mit dem Hinweis auf persönliche Haftungen des Geschäftsführers für Betriebsschulden der Gesellschaft übersieht die Bw. indes die für die steuerliche Betrachtung erforderliche Trennung der Gesellschafts- von der…