…bestanden habe und dass der Beschwerdeführer unzweifelhaft Weisungs - und Einflussrechte gegenüber dem Stiftungsvorstand hatte. Daraus sei im Weiteren zu schließen, dass die transparente Stiftung dem Beschwerdeführer zuzurechnen sei. Nach Bilanzen, die der Abgabenbehörde vorlägen, sei es - laut BP - in den Jahren 2006 und 2007 zu…
…und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern, BGBl. III Nr. 301/2013)) eine intransparente Stiftung? b) Gilt für die A***1*** Stiftung streitgegenständlich die Transparenzfiktion iSd Art. 2 Abs. 2 lit. a des Abkommens? Bei Zutreffen von a) ist steuerliches Zurechnungssubjekt…
Optiert die österreichische A-GmbH, an der neben amerikanischen Investoren die österreichische B-GmbH zu 51% beteiligt ist und die in den USA über eine Betriebstätte verfügt, in den USA für eine Besteuerung als Personengesellschaft, dann stellt sich die Frage, ob die in den USA…
…UmgrStG in eine Kommanditgesellschaft mit in Deutschland ansässigen Gesellschaftern umgewandelt, dann stellt sich nach der anzuwendenden "Transparenzmethode" die inländische KG als "Betriebstätte" der deutschen Gesellschafter dar. Die inländische Betriebstätte ist allerdings keine "in Österreich ansässige Person", sodass für die von ihr bezogenen Auslandslizenzgebühren nicht die…
… 94 Z 10 EStG 1988 greift auch für ausländische Immobilieninvestmentfonds, welche österreichische Zinsen beziehen. Diese rechtliche Beurteilung ist sowohl auf transparente, als auch auf intransparente Fonds anwendbar. Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne aus Immobilien werden jedoch idR die Haupteinkünfte eines Immobilienfonds darstellen. Rz 591: Ist ein ausländischer…
…da davon auszugehen ist, dass Herr XX durch das Nichterklären von Kapitaleinkünften, welche ihm unter Einschaltung der wirtschaftlich ihm zuzuordnenden transparenten Stiftung "F-A" mit Sitz in Adr.1, eine vorsätzliche Verkürzung der bescheidmäßig festzusetzenden Einkommensteuer bewirkt hat. Entsprechend der Selbstanzeige vom 20. Juni 2008…
…offen lassen. Bei Stiftungen mit sog harten Mandatsverträgen hat eine Zurechnung des Vermögens und der Einkünfte beim Stifter zu erfolgen, solche Stiftungen sind als transparent zu werten. Ein solcher liegt aber auskunftsgemäß nicht vor. "Welche Mandatsverträge" beinhalten dahingegen regelmäßig die Befugnis des Stiftungsrates zu selbständigem…
Zum weiteren Einwand bezüglich der Rechtsprechung des VwGH vom 31.3.1998, Zl. 98/13/0039, wonach die Zurechnung an den Treuhänder bejaht würde, wenn dieser über die Gesamtanteile verfügen könnte - wie der Stiftungsrat, welcher über das Vermögen tatsächlich verfügte - , ist festzustellen, dass im gegenständlichen…
…der B.T. anteilig Betriebstätten des österreichischen Mitunternehmers dar (VPR 2010 Rz 276). Die von der B.T. erwirtschafteten Gewinne sind dem österreichischen Gesellschafter anteilig zuzurechnen und sind - in Anwendung des Transparenzprinzips - in seinen Händen steuerpflichtig. Der Umstand, dass die B.T. in Ungarn nach…
…so auszulegen, dass die unterschiedliche Zurechnung der Einkünfte (in Italien nach dem Intransparenzprinzip an die Gesellschaft, in Österreich nach dem Transparenzprinzip an die Gesellschafter) nicht dazu führt, dass eine der Gesellschaft vorgeschriebene Steuer bei den Gesellschaftern nicht anrechenbar wäre. Dies deckt sich auch mit den…
Unter EAS 1751 wurde festgehalten, dass im Einvernehmen mit der deutschen Steuerverwaltung die Anwendung des Transparenzprinzips auch im Fall vermögensverwaltender Personengesellschaften angewendet wird. Auf dieser Grundlage ist unter EAS 1754 der Bestand der österreichischen Erbschaftsteuerpflicht als gegeben angenommen worden, wenn ein deutscher Erblasser als Treugeber…
…und auf der Grundlage des inländischen Rechtes der beiden Staaten auch vollziehbar ist. Damit folgt sowohl das zwischenstaatliche wie auch das innerstaatliche Steuerrecht der beiden Staaten in Fällen der vorliegenden Art bei der Behandlung der Personengesellschaften dem "Transparenzprinzip". 09. März 2000 Für den Bundesminister: Dr…
…registriert hat, dann sind die aus den österreichischen Immobilien erzielten Einkünfte angesichts der steuerlichen Transparenz der österreichischen KG und der niederländischen C.V. den niederländischen Anlegern als deren Einkünfte zuzurechnen. Denn die österreichischen Immobilieneinkünfte können infolge der Transparenz von Personengesellschaften weder auf der 1. Ebene…
Es ist wohl richtig, dass Frankreich trotz Anwendung des Transparenzprinzips bei der Besteuerung seiner Personengesellschaften (zB einer société en nom collectif - SNC) deren Ansässigkeit im Sinn des Abkommens in Frankreich bejaht (Schlussprotokoll zu Art. 4 DBA-Frankreich und Vorbehalt Frankreichs zum "Partnership-Report" der OECD…
Ist ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger an einer vermögensverwaltenden ungarischen Kommanditgesellschaft ("betéti társaság" B.T.) beteiligt, sind die von der B.T. erwirtschafteten Einkünfte dem österreichischen Gesellschafter anteilig zuzurechnen und sind - in Anwendung des Transparenzprinzips - in seinen Händen steuerpflichtig. Der Umstand, dass die B.T…
…nur für Anleger mit einem entsprechend hohen Investitionsvolumen als praktikabel erweisen werden: Neben der üblichen Glaubhaftmachung des Prozentsatzes der in DBA-Ländern ansässigen Anteilsinhaber wäre in einem solchen besonderen Fall einerseits ein Nachweis über die im jeweiligen Drittstaat vorgenommene transparente Behandlung der japanischen Investmentfonds erforderlich…
…1 iVm § 1 Abs. 2 ImmoInvFG als steuerlich transparent gewertet. Diese Betrachtung kann auch bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen nicht aufgegeben werden (EAS 2409). Fällt daher eine deutsche Investment-GmbH unter den Begriff des "Immobilienfonds", bilden die Immobilienerträge (ermittelt nach den Vorschriften des Immobilien-Investmentfondsgesetzes…
…von der steuerlichen Behandlung eines Wertpapierfonds abweichen (Erläuterungen zur Regierungsvorlage zu § 40 ImmoInvFG). So wie bei den Wertpapierfonds folgt daher das Besteuerungskonzept weitgehend dem Transparenzprinzip. Einkünfte und Vermögenswerte des Fonds werden jedenfalls nicht der Kapitalanlagegesellschaft, sondern unmittelbar den Anlegern zugerechnet. Diese Betrachtung zeitigt Folgewirkungen bei…
…dann sind nach EStR 2000 Rz 111 die aus dem Fruchtgenussrecht zufließenden Einkünfte den Fruchtgenussberechtigten zuzurechnen. Auf der Grundlage des bei Personengesellschaften anzuwendenden Transparenzprinzips sind dies die Investoren der deutschen Immobilienfonds-KG. Diese sind mit den erzielten Einkünften in Österreich der beschränkten Steuerpflicht unterworfen. Einkünfte…
Eine SNC (Société en nom collectif) entspricht dem Typus einer österreichischen Offenen Gesellschaft und ist daher auf österreichischer Seite als steuerlich transparent zu werten. Die gleiche Wertung erfährt die SNC auf französischer Seite (siehe den OECD-Partnership Report "The Application of the OECD Model Tax…