…dafür, dass EH, die nach der dargestellten Aktenlage im fraglichen Zeitraum weder eine Organ- oder sonstige geschäftliche Funktion (zB Prokurist) in der genannten GmbH innehatte, noch faktisch deren abgabenrechtlichen Angelegenheiten als Abgabepflichtiger bzw. als Arbeitgeber wahrgenommen hat, zum Täterkreis iSd. § 33 Abs. 1, 2 lit…
…unmittelbaren Täter bzw von EUR 6.000,00 beim Zweitbeschuldigten als Beitragstäter geboten, um der Begehung strafbarer Handlungen durch andere entgegenzuwirken und dem potentiellen Täterkreis unter dem Blickwinkel der Prävention und Normentreue erkennen zu lassen, dass Finanzvergehen in dieser Ausformung mit Strenge begegnet wird. Verfall…
…unmittelbaren Täter bzw von EUR 6.000,00 beim Zweitbeschuldigten als Beitragstäter geboten, um der Begehung strafbarer Handlungen durch andere entgegenzuwirken und dem potentiellen Täterkreis unter dem Blickwinkel der Prävention und Normentreue erkennen zu lassen, dass Finanzvergehen in dieser Ausformung mit Strenge begegnet wird. Verfall…
…der gemäß § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldung vorliegt und demnach eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt wurde. Nach § 49 Abs. 1 FinStrG ist der Täterkreis unbestimmt ("wer"). Tatsächlich kann aber nur derjenige Täter sein, der zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung als Unternehmer (§ 2…
…und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss halte. All dies habe im Zweifel nicht mit der für das Strafverfahren erforderlichen Sicherheit festgestellt werden können, so dass hinsichtlich der restlichen Anschuldigungen mangels Taterweis mit einer Einstellung nach § 136 1. Fall FinStrG vorzugehen gewesen sei…
…Nummern hätte sich die Abgabenbehörde verschrieben. Das alles liege dem Gericht vor. Die einvernommenen Zeugen hätten keine Aussage treffen können, dass Gf. irgendwo in den Täterkreis zu implementieren sei. Gf. hätte alles abgabenrechtlich auf Anweisungen der steuerlichen Vertretung hin abgewickelt. Es wäre auch klar in…
…einem größeren Zigarettenaufgriff eine Telefonnummer aufschien, die einer weiblichen Person aus Attnang-Puchheim zugeordnet werden konnte. Nach damaligen Ermittlungstand in Deutschland war diese Person dem unmittelbaren Täterkreis zuzuordnen. Ermittlungen wurden daraufhin im Rahme der Rechtshilfe durch die Zollfahndung Linz aufgenommen, wobei mit der Abklärung der…
…Faktum II ergangenen Abgabenbescheid des Zollamtes Wien vom 18. Oktober 2011, Zl. 100000/90.378/165/2010-AFA/Ho. Dass bei diesem Täterkreis ukrainische Zigaretten, somit Drittlandswaren, verwendet wurden, ergibt sich schon aus den am 16. Dezember 2010 beschlagnahmten Zigaretten sowie der Aussage des Beschuldigten…
…was nicht weggedacht werden kann, ohne den Erfolg wegdenken zu müssen. Der Täter der Abgabenhinterziehung ist im Gesetz nicht ausdrücklich bezeichnet. Der Täterkreis ist durch die Bezeichnung der Tathandlung hinreichend beschrieben. Täter im engeren Sinn ist somit, wer die Tathandlung – das Bewirken einer Abgabenverkürzung unter…
…was nicht weggedacht werden kann, ohne den Erfolg wegdenken zu müssen. Der Täter der Abgabenhinterziehung ist im Gesetz nicht ausdrücklich bezeichnet. Der Täterkreis ist durch die Bezeichnung der Tathandlung hinreichend beschrieben. Täter im engeren Sinn ist somit, wer die Tathandlung – das Bewirken einer Abgabenverkürzung unter…
…dass der Täterkreis sich nicht auf den Beschuldigten als Geschäftsführer der GmbH beschränkte, sondern der potentielle Täterkreis ein größerer sei und der Beschuldigte vielmehr bislang als rechtlicher Laie für abgabenrechtliche Vergehen seiner Buchhalterin und des sie kontrollierenden Unternehmensberaters herangezogen worden wäre. Am Beginn der Umsatzsteuerprüfung…
…dass der Täterkreis sich nicht auf den Beschuldigten als Geschäftsführer der GmbH beschränkte, sondern der potentielle Täterkreis ein größerer sei und der Beschuldigte vielmehr bislang als rechtlicher Laie für abgabenrechtliche Vergehen seiner Buchhalterin und des sie kontrollierenden Unternehmensberaters herangezogen worden wäre. Am Beginn der Umsatzsteuerprüfung…
…getan, dem Wunsch des B , einen Zigarettenabnehmer zu finden, nicht nachzukommen. Andere Personen aus dem größeren Täterkreis zu den behördlichen Ermittlungen konnten der Bf. auf vorgelegten Fotos nicht erkennen. Aus den niederschriftlichen Einvernahmen des M vom 11.2., 28.2. und 6.3.2003 geht…
…Rechtsposition eines gesetzlichen Vertreters der Kapitalgesellschaft zukommt und er als solcher im Rahmen seiner Funktion grundsätzlich auch die abgabenrechtlichen Pflichten der vertretenen Kapitalgesellschaft wahrzunehmen hat bzw. für deren Einhaltung nach außen hin verantwortlich ist, gehört er (auch) zum (unmittelbaren) Täterkreis des § 33 FinStrG (vgl. zB…
…zukommt und er daher, gleich einem gesetzlichen Vertreter, im Rahmen seiner Funktion grundsätzlich auch die abgabenrechtlichen Pflichten (des Unternehmens) wahrzunehmen hat bzw. für deren Einhaltung verantwortlich ist, gehört er (auch) zum (unmittelbaren) Täterkreis des § 33 FinStrG (vgl. VwGH vom 18. Jänner 1996, 93/25/0154…
…Zusammenhang mit Lohnsteueranmeldungen beziehen würden. Im konkreten Fall komme noch hinzu, dass die Gesellschaft nicht zur Abgabe von Lohnsteueranmeldungen nach § 80 EStG verpflichtet gewesen sei. Obgleich der Täterkreis nach § 49 Abs. 1 FinStrG unbestimmt sei, könne nur derjenige Täter sein, der zur Abgabe von Voranmeldungen…
…6.3.2003 von Organen der Finanzstrafbehörde I. Instanz einvernommen worden. In diesen Niederschriften machte er umfangreiche und detaillierte Angaben über den Ablauf bzw. den Täterkreis des illegalen Zigarettenhandels. Bezüglich des Bf., den er anhand einer Reisepasskopie erkannt hatte, führte er aus, dass er ihm…
…dargestellte Sachverhalt zeigt eindeutig einen Verdacht dahingehend auf, dass der unbeschadet der (privatrechtlichen) Überrechnungsvereinbarung auch hinsichtlich des Anlagenverkaufes mit dem Käufer nach wie vor verpflichtete iSd. § 21 UStG 1994 bzw. abgabepflichtige und somit dem potenziellen Täterkreis des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG angehörende Bf…
…die in den Bereich strafrechtlicher Verantwortung fallen, von welchen Personen tatsächlich gesetzt worden sind. Im Schlussbesprechungsprotokoll wurde zum in Betracht kommenden Täterkreis zwar noch ausgeführt, es habe "insbesondere" der Vorprüfer eine strafbare Handlung "betreffend die Punkte 3 und 8" (dieses Protokolls; siehe dazu oben) zu…
…die in den Bereich strafrechtlicher Verantwortung fallen, von welchen Personen tatsächlich gesetzt worden sind. Im Schlussbesprechungsprotokoll wurde zum in Betracht kommenden Täterkreis zwar noch ausgeführt, es habe "insbesondere" der Vorprüfer eine strafbare Handlung zu verantworten. Die (insbesondere dem Vorprüfer zur Last gelegte) Tathandlung wird aber…