…Studienerfolg nach dem Studienwechsel vorerst grundsätzlich nicht vor. Gemäß § 17 Abs. 1 Z 2 StudFG, auf den § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 verweist, liegt ein günstiger Studienerfolg und damit ein Anspruch auf Familienbeihilfe nicht vor, wenn das Studium nach dem dritten Semester gewechselt…
…FLAG 1967) wird hinsichtlich eines Studienwechsels auf die Bestimmungen des § 17 Studienförderungsgesetz (StudFG) verwiesen. Gemäß § 17 Abs. 1 Z 2 StudFG liegt ein günstiger Studienerfolg nicht vor, wenn der Studierende das Studium nach dem jeweils dritten fortgesetzt gemeldeten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt hat…
…nicht relevant, weil - unabhängig vom Nachweis des Studienerfolges - bereits aufgrund des Studienwechsels nach dem dritten Semester nach § 17 Abs. 1 Z.2 StudFG 1992 ab September 2003 kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht. Ob der erforderliche Studienerfolgsnachweis erbracht wurde oder ob zusätzlich der Tatbestand nach § 17…
…eines Studienwechsels auf die Bestimmungen des § 17 Studienförderungsgesetz (StudFG) hingewiesen. Gemäß § 17 Abs. 1 StudFG liegt ein günstiger Studienerfolg nicht vor, wenn die oder der Studierende das Studium öfter als zweimal gewechselt hat oder das Studium nach dem jeweils dritten fortgesetzt gemeldeten Semesters (nach dem…
…eines Studienwechsels auf die Bestimmungen des § 17 Studienförderungsgesetz (StudFG) hingewiesen. Gemäß § 17 Abs. 1 StudFG liegt ein günstiger Studienerfolg nicht vor, wenn die oder der Studierende das Studium öfter als zweimal gewechselt hat oder das Studium nach dem jeweils dritten fortgesetzt gemeldeten Semesters (nach dem…
…der Aufnahme des Studiums an der Fachhochschule im Wintersemester 1997/98 hat der Sohn des Bw. somit einen Studienwechsel im Sinne des § 17 Abs. 1 Z.2 StudFG 1992 (Wechsel nach dem dritten inskribierten Semester) vollzogen. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 26. Februar 2004…
…Physik und Mathematik. Ein Bescheid über die Anrechnung von Prüfungen wurde zunächst nicht vorgelegt. Das Finanzamt forderte hierauf mit dem angefochtenen Bescheid die für März 2009 bereits ausbezahlte Familienbeihilfe sowie den Kinderabsetzbetrag zurück, da ein Studienwechsel nach dem dritten inskribierten Semester vorlag, und wies in…
…B. an der Universität Publizistik zu studieren. Nach den Bestimmungen des § 17 Abs. 2 Z. 2 StudFG 1992 ist ein Studienwechsel nach dem dritten Semester ua. dann nicht (beihilfen-)schädlich, wenn der Studienwechsel ohne Verschulden des Studierenden durch ein unabwendbares Ereignis zwingend herbeigeführt wird. Unabwendbar…
…A. und drei Semester an der Universität B.) auf die Studienrichtung Bio- und Umwelttechnik an der Fachhochschule W.. Ein materiellrechtlicher Anspruch auf die beantragte Gewährung der Familienbeihilfe lag daher für die Tochter der Bw. - auf Grund eines erfolgten Studienwechsels nach dem dritten Semester - nicht vor…
…und das bisherige Studium (freiwillig) aufgegeben. Der Studienwechsel wurde somit nicht durch ein unabwendbares Ereignis zwingend herbeigeführt. Ebenso gilt ein Wechsel der Studienrichtung nach dem dritten Semester gemäß § 17 Abs. 2 Z. 1 StudFG 1992 nicht als Studienwechsel im Sinne des Abs. 1 leg.cit.…
…des Studienförderungsgesetz fallendes Studium beginnt (VwGH 98/12/0163 v. 2.9.1998). Maßgebend für einen Studienwechsel ist immer der Studienbeginn. Unbestritten ist, dass der Sohn des Bw nach dem achten Semester mit WS 99/2000, somit nach dem dritten inskribierten Semester das Studium wechselte…
…im dritten Semester, sondern erst nach dem dritten inskribierten Semester das Studium gewechselt. Eine Inskriptionsbestätigung für das Wintersemester 2017/2018 für das Studium Industrielogistik wurde nicht vorgelegt. Somit spricht man nach § 17 Abs. 1 Z 2 StudFG von einem "schädlichen" Studienwechsel. Dieser Studienwechsel ist nach…
…verspätet - also nach dem dritten Semester - gewechselten Studiums für die sogenannte Wartezeit bis zur Wiedererlangung des Beihilfenanspruches berücksichtigt werden. Studienzeiten aus allfälligen Vorstudien, die nicht zu spät gewechselt wurden, verlängern daher die Wartezeit nicht. Dies entspricht der Intention der Regelung, dass nur verspätete Studienwechsel zu…
…verspätet - also nach dem dritten Semester - gewechselten Studiums für die sogenannte Wartezeit bis zur Wiedererlangung des Beihilfenanspruches berücksichtigt werden. Studienzeiten aus allfälligen Vorstudien, die nicht zu spät gewechselt wurden, verlängern daher die Wartezeit nicht. Dies entspricht der Intention der Regelung, dass nur verspätete Studienwechsel zu…
…Sommersemester 2002 zum Studium zugelassen war und es war somit ein Studienwechsel von der Studienrichtung Betriebswirtschaft zur Studienrichtung Sportwissenschaften frühestens mit Beginn des Sommersemesters 2002 (und damit nach dem dritten inskribierten Semester) möglich. Zwar ist ein Studienwechsel nach dem dritten Semester nach den Bestimmungen des …
…das Studium nach dem jeweils dritten fortgesetzt gemeldeten Semesters (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt hat oder 3. nach einem Studienwechsel aus dem vorhergehenden Studium keinen günstigen Studienerfolg nachgewiesen hat, bis zum Nachweis eines günstigen Studienerfolges aus dem neuen Studium. In der Berufung wären sämtliche Studienbestätigungen…
…einem Studienwechsel gelten die in § 17 Studienförderungsgesetz 1992 (StudFG) angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf Familienbeihilfe. Gemäß § 17 Abs. 1 Z 2 StudFG liegt ein günstiger Studienerfolg nicht vor, wenn der Studierende das Studium nach dem jeweils dritten fortgesetzt gemeldeten Semester (nach dem zweiten…
…1. Sept. 2002 bis laufend mit der Begründung ab, dass der Studienwechsel auf die Pädagogische Akademie nach dem dritten inskribierten Semester erfolgt sei. Gegen den Abweisungsbescheid des Finanzamtes Tamsweg betreffend den Antrag vom 24. September 2002 auf Gewährung der Familienbeihilfe für den Sohn Ch., geb…
…mehr zu beachten, wenn der Studierende in dem nunmehr gewählten Studium so viele Semester wie in den vor dem Studienwechsel betriebenen Studien zurückgelegt hat." Der unabhängige Finanzsenat geht von folgendem Sachverhalt aus: Der Studienwechsel ist nach dem dritten Semester erfolgt. Eine Studienbehinderung iSd § 2 Abs…
…vorgenommen wurde. Überdies wäre bei Anrechnung der Vorstudienzeit ab Reifeprüfung der Studienwechsel nicht nach dem dritten inskribierten Semester angefallen. Im weiteren Berufungsverfahren wurde durch Rückfrage im Studienbüro festgestellt, dass weder ein Ansuchen um Studienverkürzung ergangen ist noch eine Studienverkürzung genehmigt oder angemerkt wurde. Dies wurde…