…Verwaltungsgerichtshofes ist somit dem Umstand der Gefährdung der Einbringlichkeit kein Gewicht beizumessen, sondern hat eine Entscheidung unter Bedachtnahme auf die sachgerechte Verwirklichung des Strafzweckes zu erfolgen. Überdies muss nach der Rechtsprechung (VwGH 22.10.1991, 88/14/0019) die Abstattung von Strafrückständen in "angemessener Frist…
…der Bw. vorgeschlagenen Höhe von € 120,00 oder selbst geringfügig höhere Raten bescheidmäßig festzusetzen. Die Bewilligung von derart geringen Raten würde weder dem Strafzweck ausreichend Geltung verschaffen noch die Entrichtung der Geldstrafe in einem angemessenen Zeitraum gewährleisten, sodass spruchgemäß zu entscheiden war. Wien, am…
…Raten geeignet, unter Einhaltung der vom Verwaltungsgerichtshof judizierten Prämissen einerseits dem Strafzweck ausreichend Rechnung zu tragen und andererseits die Entrichtung der Geldstrafe - für die in fünf Jahren lediglich € 200,00 entrichtet wurden - in gerade noch angemessener First zu gewährleisten. Erwähnt werden darf, dass der…
…die festgesetzten Raten geeignet, einerseits dem Strafzweck ausreichend Rechnung zu tragen und andererseits die Entrichtung der Geldstrafe - für die in mehr als fünf Jahren lediglich € 689,00 entrichtet wurden - in gerade noch angemessener First zu gewährleisten. Das darüber hinaus gehende Beschwerdebegehren, die Restforderung nach…
…des Strafzweckes, wobei dieser regelmäßig in einem dem Bestraften zugefügten Übel, das ihn in Hinkunft von der Begehung strafbarer Handlungen abhalten soll, besteht. Diesem selbst bei aller sich aus den Tat- bzw. Täterumständen ergebenden notwendigen Härte nicht auf die Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz gerichteten Strafzweck…
…Entrichtungen der im Spruch des angefochtenen Erkenntnisses genannten Selbstbemessungsabgaben auf Grund oftmaliger Tatentschlüsse über einen langen Tatzeitraum erfolgt sind. Dieser Erschwerungsgrund wurde bei der erstinstanzlichen Strafbemessung nicht berücksichtigt. Auch verbietet der spezial- und generalpräventive Strafzweck nach Senatsmeinung im gegenständlichen Fall eine Herabsetzung der Geldstrafe.  …
…sind - einen Abstattungszeitraum von rund viereinhalb Jahren bedeuten. Eine derart lange Abstattungsdauer würde aber selbst bei derart beengten finanziellen Verhältnissen wie denen der Bf die geforderte sachgerechte Verwirklichung des Strafzwecks nicht mehr gewährleisten. Der Beschwerdeeinwand der Bf, für sie seien monatlich 50,00 € kaum…
…2 zu § 179 FinStrG). Maßgebend für eine Entscheidung über Zahlungserleichterungsansuchen zur Entrichtung einer Geldstrafe ist danach vielmehr allein die sachgerechte Verwirklichung bzw. Aufrechterhaltung des Strafzweckes, wobei dieser regelmäßig in einem dem Bestraften zugefügten spürbaren Übel, das vor allem ihn aber auch Dritte aus seinem Verkehrskreis…
…war der Berufung des Bw. stattzugeben und die Geldstrafe auf ein dem Verschulden des Besch. entsprechendes Ausmaß, welches auch dem general- und spezialpräventiven Strafzweck entspricht, anzupassen. Aus Anlass der Berufung war, wie aus dem Spruch ersichtlich, der im erstinstanzlichen Spruchsenatserkenntnis der Bestrafung zugrundegelegte Verkürzungsbetrag an…
…erbringen. 3. Aus diesen Überlegungen erschließt sich auch die einer Finanzstrafbehörde bei beantragten Zahlungserleichterungen für verhängte Geldstrafen auferlegte Vorgangsweise: Würde die sofortige Entrichtung der Geldstrafe eine über den Strafzweck hinausgehende erhebliche Härte darstellen oder sogar die wirtschaftliche Existenz des Bestraften gefährden, können Zahlungserleichterungen gewährt werden…
…des Strafzweckes. Dieser bestehe in einem dem Bestraften zugefügten Übel, das ihn künftig von der Begehung strafbarer Handlungen abhalten solle. Die Gewährung solcher Zahlungserleichterungen, welche dem Bestraften eine "bequeme" Ratenzahlung einer Geldstrafe gleichsam in Art der Kaufpreisabstattung für einen Bedarfsgegenstand ermöglichen solle, laufe dem Strafzweck…
…dass allein in der Tatsache, dass die nötigen Geldmittel nicht zur Verfügung stehen, keine über den Strafzweck hinausgehende Härte erblickt werden könne. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte (als "Berufung" bezeichnete) Beschwerde vom 8. August 2008, in welcher wie folgt vorgebracht wurde: Der Beschwerdeführer…
…dann, wenn man eine Gefährdung der Einbringlichkeit im finanzstrafbehördlichen Zahlungserleichterungsverfahren für unbeachtlich halten würde bzw. eine sachgerechte Verwirklichung des Strafzweckes annehmen wollte und die Behörde eine Ermessensentscheidung zu treffen hätte, wäre keine für die Bf positive Ermessensentscheidung zu treffen. Die Bf hat es bisher verabsäumt…
…des Strafzwecks, wobei dieser regelmäßig in einem vom Bestraften zugefügten Übel, das ihn in Hinkunft von der Begehung strafbarer Handlungen abhalten soll, besteht. (Diesem selbst bei aller sich aus den Tat- bzw. Täterumständen ergebenden notwendigen Härte nicht auf die Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz gerichteten Strafzweck…
…Einzelbeamten einer Finanzstrafbehörde, das Ausmaß von sechs Wochen nicht überschreiten. Uneinbringlichkeit der Geldstrafe liegt vor, wenn diese vom Bestraften überhaupt nicht oder nicht in einem dem Strafzweck noch entsprechendem Zeitrahmen entrichtet werden kann. Zum Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe führt das FinStrG in § 179 Abs. 1 und…
…aller Regel kein Gewicht (mehr) zukommt. Maßgebend für die Gewährung von Zahlungserleichterungen zur Entrichtung einer Geldstrafe ist somit im Unterschied zu einer Zahlungserleichterung im Abgabenverfahren einzig und allein die sachgerechte Verwirklichung bzw. Aufrechterhaltung des Strafzweckes. Letzterer besteht in einem dem Bestraften nach den Grundsätzen des …
…Gewicht zukommt. Maßgebend für die Gewährung von Zahlungserleichterungen zur Entrichtung einer in einem Finanzstrafverfahren verhängten Geldstrafe ist somit im Unterschied zu einer Zahlungserleichterung im Abgabenverfahren allein die sachgerechte Verwirklichung bzw. Aufrechterhaltung des angestrebten Strafzweckes. Letzterer besteht in einem dem Bestraften nach den Grundsätzen des § 23…
…und wirtschaftlichen Verhältnisse kann in der sofortigen bzw. sofortigen vollen Entrichtung der Geldstrafe eine über den eigentlichen Strafzweck hinausgehende erhebliche Härte erblickt werden. Damit liegen grundsätzlich die Voraussetzungen für eine Ermessensentscheidung im Sinne der oben dargestellten Gesetzesstellen vor, wobei sich der dabei anzuwendende Maßstab neben…
…des Strafverfahrens insofern teilweise statt, als unter Hinweis auf die Höhe des Rückstandes bzw. darauf, dass die eine darüber hinausgehende Zahlungserleichterung dem Strafzweck widerspreche, für die Entrichtung der gegenständlichen Abgabenschuld (14.363,00 €) 11 Teilzahlungen a 300,00 €, beginnend ab 2. Jänner 2006…
…gezeichnet und vor diesem Hintergrund angesichts des Verlustes seiner wirtschaftlichen Existenz schon entsprechend gestraft sei. Es bedürfe daher keinesfalls einer derart hohen Strafe, um allfälligen Strafzwecken zu entsprechen. Dies auch deshalb, da er nicht mehr selbständig erwerbstätig sei und es daher schon aus diesem Grunde…