…FinStrG ergangenen Strafverfügung vom 20. Jänner 2004 - idente Finanzvergehen iSd. §§ 33 Abs. 2 lit. a bzw. 51 Abs. 1 lit. a FinStrG zur Last gelegt. Da eine Umdeutung des sowohl vom Wortlaut als auch von der dargestellten Zeitabfolge her eindeutig gegen den Einleitungsbescheid vom 17…
…bezahlt habe. Grundsätzlich sei im Finanzstrafverfahren eine bescheidmäßige Einleitung eines Finanzstrafverfahrens verfahrensrechtlich nicht vorgesehen. Gegenständlichenfalls sei noch vor Rechtskraft des Einleitungsbescheides eine Sachentscheidung in Form einer Strafverfügung ergangen und werde nunmehr eine rechtzeitige Beschwerde gegen die Einleitung erhoben. Der am 3.2.2004 abgegebenen Stellungnahme…
…wird. Zwar ist seit Inkrafttreten des § 83 Abs. 2 FinStrG idF BGBl. I Nr. 104/2010 am 1. Jänner 2011 gegen einen solchen Bescheid ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. Diese Bestimmung ist aber nicht anzuwenden auf zum 1. Jänner 2011 anhängige Beschwerden gegen derartige Einleitungsbescheide (…
…§ 30a Tz 76). Die Strafverfügung vom 31.01.2018 sei inzwischen auch rechtskräftig geworden. Des Weiteren habe es im gegenständlichen Fall auch einer Bestrafung der Beschwerdeführerin bedurft, um sie von der Begehung weiterer Finanzvergehen abzuhalten, da sie die Tat über einen längeren Zeitraum (2013 bis…
…Aberkennung von Vorsteuerbeträgen für eine vermeintliche Personalwohnung bezog, eindringlich vor Augen geführt (Strafverfügung vom 4.3.2002). Zusammenfassend ist auch für die Rechtsmittelbehörde der Verdacht des angelasteten vorsätzlichen Finanzvergehens ausreichend begründet. Das Finanzamt hat sich im Einleitungsbescheid mit der objektiven und subjektiven Tatseite eingehend auseinandergesetzt…
…dem Bw. mit der Zustellung des Einleitungsbescheides eine schriftliche Rechtsbelehrung für Beschuldigte eines Finanzstrafverfahrens übermittelt wurde und es kann auch aus der Aktenlage sowie auch aus der Niederschrift über die mündliche Verhandlung vor dem Spruchsenat die Erteilung einer Rechtsbelehrung an den unvertretenen Bw. nicht festgestellt…
…namens des Beschuldigten geständig im Sinne des Einleitungsbescheides vom 28. Jänner 1998. Ich ersuche bei der Straffestsetzung das Geständnis sowie die bisherige finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit als mildernd zu berücksichtigen. Ich habe keine weiteren Angaben zu machen." (genannter Finanzstrafakt Bl. 14). Nach Bekanntgabe der zu erwartenden Strafverfügung…
…und Dezember 2009 ist im Zweifel zu Gunsten des Beschuldigten ebenfalls davon auszugehen, dass sein Tatplan nicht auf eine endgültige Abgabenvermeidung ausgerichtet war, zumal F aufgrund der Zustellung des Einleitungsbescheides hinsichtlich des nunmehrigen Finanzstrafverfahrens ebenfalls noch vor Ablauf der Erklärungsfrist für das Veranlagungsjahr 2009 davon…
…nicht vor. Es sei nicht einmal der Schaden gutgemacht worden; zudem wäre die Schwere der Verfehlung in der Strafbemessung nicht berücksichtigt worden, sodass eine deutlich zu niedrige Strafe verhängt worden sei. Am 6. März 2015 wurde A mit Strafverfügung, StrNr. 091/2013/00628-002, des…
…FinStrG für schuldig erkannt. Diese Strafverfügung wurde dem Bf. am 20. April 2005 beim Postamt St. Pölten durch Hinterlegung zugestellt. Die Strafentscheidung ist daher mit Ablauf des 20. Mai 2005 in Rechtskraft erwachsen. Der Wiedereinsetzungswerber hat in seinem Antrag glaubhaft zu machen, dass zwischen dem…
…sei nicht nachvollziehbar. Umsatzsteuervoranmeldungen seien abgegeben worden. Die Verletzung dieser Pflicht könne allenfalls nur in Verbindung mit dem Vorwurf nach Pkt. a) des Einleitungsbescheides hinsichtlich der innergemeinschaftlichen Erwerbe stehen. In diesem Fall läge eine Doppelbestrafung vor. Es sei bereits zu Pkt. a) dargelegt, dass dies…
…Begründung des Einleitungsbescheides ist darzulegen, von welchem Sachverhalt die Finanzstrafbehörde ausgegangen ist und welches schuldhafte Verhalten dem Beschuldigten vorgeworfen wird (vgl. VwGH vom 26.04.1993, 92/15/0140). Die gegebene Begründung muss so ausreichend sein, dass sie die Überprüfung des Bescheides ermöglicht; vor allem…
…in Rechtskraft erwachsen. Mit Bescheid vom 7. September 2006 hat das Finanzamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer zur StrNr. X den Einleitungsbescheid vom 24. April 2006 ausgedehnt, weil der Verdacht bestehe, dass dieser als verantwortlicher Geschäftsführer der K-GmbH. im Bereich des…
…dass die Tat schon vor der Verbuchung der Umsatzsteuervoranmeldung entdeckt gewesen sei. Wie schon der Einleitungsbescheid ausführe, habe sich aufgrund der (auch verspätet) eingereichten Umsatzsteuervoranmeldungen (gemeint wohl Jahreserklärung!) sogar ein Guthaben von S 14.745,00 ergeben. Wie aus dem Verhalten des Bw. zu erkennen…
…Laut Kundenmitteilungen sei der Bf. auch für die Betreuung der Kunden vor Ort zuständig gewesen. Wer die steuerlichen Angelegenheiten wahrgenommen habe, sei der Masseverwalterin aber unbekannt. Mit Ausnahme des Zeitraumes 1-7/2008 wurde im vorliegenden Fall nicht bestritten, dass es durch die Nichtentrichtung der…
…Überweisungsbelege noch Empfangsbestätigungen vor. Diese widersprüchlichen Auszahlungsbeträge und Empfängerangaben sowie der Umstand, dass die vom Beschuldigten angegebenen Auszahlungen weitestgehend nicht belegt wurden, lassen den begründeten Verdacht zu, dass Subprovisionen zu Unrecht geltend gemacht wurden. Aufgrund der voneinander abweichenden Angaben des Beschwerdeführers in der Einnahmen-Ausgaben…
…hat, wurde wörtlich festgehalten: "Vor Prüfungsbeginn wurde von [Beschwerdeführer] Selbstanzeige erstattet. [Der Beschwerdeführer] wurde dahingehend aufgeklärt, dass Straffreiheit nur insoweit eintritt, als die sich aus der Offenlegung ergebenden Beträge den Abgabenvorschriften entsprechend entrichtet werden." Es war also keineswegs von der "Zahlungswilligkeit" des Beschwerdeführers die Rede…
…unrechtmäßige Geltendmachung von Vorsteuer im Zusammenhang mit den Betriebskosten des BMW 525 TD) erließ das Finanzamt Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz (ohne förmliche Verfahrenseinleitung gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG) am 15. Februar 2005 unter der SN 046-2004/00424-001 eine Strafverfügung gegen die Bf.…
…die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer ab dem Kalenderjahr 1994 liege vor. Aus dem Finanzstrafakt ist eine einschlägige Vorstrafe ersichtlich, wonach der Bf. bereits mit Strafverfügung des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 6. Juli 2004 (für frühere Veranlagungszeiträume) wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß …
…a FinStrG und hinsichtlich des Teilbetrages iVm § 13 FinStrG begangen. Gegen die in der Folge ergangene Strafverfügung vom 23.05.2011 sei fristgerecht Einspruch erhoben worden. ln der mündlichen Verhandlung vor der Finanzstrafbehörde sei der Einleitungsbescheid entsprechend der Beschwerdeentscheidung modifiziert worden. Das Vorbringen des Bf…