…angeführten, von der Bw. entrichteten Umsatzsteuervorauszahlungen in Höhe von 14.378 S als Steuerschuld gemäß § 11 Abs. 12 UStG 1994 (Steuerschuld auf Grund der Rechnung) ausgewiesen. In der gegen den Umsatzsteuerbescheid 2000 eingebrachten Berufung wird zunächst ausgeführt, der Nettoumsatz betrage richtigerweise 72.556,52 S…
…zu berichtigen war (siehe auch Anm. 50 in UStG 1994, Kolacny-Maier). Da die gegenständlichen Belege keinen gesonderten Steuerausweis in der durch die genannten Bestimmungen geforderten Form enthalten, kommt keine Steuerschuld kraft Rechnungslegung in Betracht und war daher spruchgemäß zu entscheiden. Linz, 15. April 2003
…Umsatzsteuer kraft Rechnungslegung zu einer sofortigen Umsatzsteuerschuld führt. Wir erlauben uns hier Ihre geschätzte Aufmerksamkeit auf das Erkenntnis des BFG vom 13.07.2023, RV/3100930/2016, zu verweisen, in welchem das dortige Gericht in einem vergleichbaren Sachverhalt entschieden hat, dass eine Steuerschuld kraft Rechnungslegung…
…am 04.03.2011 bezahlt und auch in der UVA 03/2011 erfasst. 3) AR 2011/002 vom 31.03.2011 in Höhe von 100.000,00 € + 20.000,00 € USt Mit dieser Rechnung hat die beschwerdeführende Partei der 4444-4 eine 1…
…0085, sowie Ruppe/Achatz, UStG5, § 11 Tz 147). Das Entstehen der Steuerschuld auf Grund der Rechnungslegung nach § 11 Abs 14 UStG 1994 ist von der Steuerschuld kraft tatsächlicher Leistungserbringung nach § 1 Abs 1 UStG 1994 zu unterscheiden (vgl. z.B. die hg. Erkenntnisse vom 26…
…2011 geführt. Insbesondere ermöglichte erst die Vorlage der Musterrechnungen eine Beurteilung der Frage, ob es eine Steuerschuld kraft Rechnungslegung hinsichtlich der Gutschriften entstanden ist. Hinsichtlich der Ermessensübung hat die belangte Behörde richtiger Weise der Rechtsrichtigkeit, die dem Zweck der Herstellung eines rechtmäßigen Ergebnisses dient, den…
…UStG 1994 Umsatzsteuer in Höhe von 71.141,31 Euro vorgeschrieben. Zuvor hatte die Bf in Voranmeldungen Umsätze und Vorsteuern in Zusammenhang mit einem angeblichen KFZ-Handel erklärt. Im Bescheid wurde nunmehr lediglich eine Steuerschuld kraft Rechnungslegung vorgeschrieben. Aus dem Betriebsprüfungsbericht vom 19. Juni 2009…
…und dieser dem Steuerbetrag nicht widerspricht. Wenn der Empfänger der Gutschrift von der Möglichkeit Gebrauch macht, dem Steuerbetrag zu widersprechen, verliert die Urkunde insoweit den Charakter der Rechnung und kann daher auch keine Steuerschuld auslösen. Die nach § 11 Abs. 12 leg.cit zulässige Berichtigung müsste…
…änderte die Begründung des angefochtenen Umsatzsteuerbescheides dahingehend, als die im Spruch des Bescheides festgesetzte Umsatzsteuer nunmehr gemäß § 11 Abs. 14 UStG geschuldet werde (Steuerschuld kraft Rechnungslegung). Mit Schreiben vom 29. November 2005 beantragt der Bw. die Berufung der Abgabenbehörde II. Instanz zur Entscheidung vorzulegen. Über…
…die von der Bf. ausgestellten Belege Kleinbetragsrechnungen gemäß § 11 Abs. 6 UStG 1994 sind. Nach traditionell österreichischer Auffassung schuldet der Unternehmer die Steuerschuld kraft Rechnungslegung gemäß § 11 Abs. 12 UStG 1994 auch bei Kleinbetragsrechnungen (vgl. hierzu die Auffassung der Finanzverwaltung in UStR Rz 1733; vgl…
…sich nicht um ein Problem hypothetischer Natur, weil einerseits die Rechtsprechung des österreichischen Verwaltungsgerichtshofes - wenn auch zum Umsatzsteuergesetz 1972 - als auch die Ansicht der österreichischen Finanzverwaltung vorsieht, dass es auch bei Kleinbetragsrechnung zur Steuerschuld kraft Rechnungslegung kommen kann (vgl. VwGH 18.02.1976, 0067/75…
…Hat der Unternehmer in einer Rechnung für eine Lieferung oder sonstige Leistung einen Steuerbetrag, den er nach dem UStG 1994 für den Umsatz nicht schuldet, gesondert ausgewiesen, so schuldet er diesen Betrag auf Grund der Rechnung (§ 11 Abs 12 UStG 1994 - Steuerschuld kraft Rechnungslegung). Sofern…
…und teilte nochmals ergänzend mit, dass Herr W einen Kredit iHv € 4 Mio vermittelt hat und dafür vereinbarungsgemäß eine Vermittlungsprovision von 2% zuzüglich Umsatzsteuer verrechnet hat. Über die Berufung wurde erwogen: Der Unternehmer kann sich "die von anderen Unternehmern in einer Rechnung (§ 11) an…
…freier Beweiswürdigung getroffenen Feststellungen finden zudem auch Deckung in den Feststellungen des Betriebsprüfers im Rahmen der mit Bericht vom 11.11.2005 abgeschlossenen Außenprüfung betreffend Umsatzsteuer 2000 mit der Maßgabe, dass der Unabhängige Finanzsenat im gegenständlichen Fall von einer Steuerschuld kraft Rechnungslegung gemäß § 11 Abs…
§ 185 Abs. 1 lit. a FinStrG in Verbindung mit § 265 Abs. 1p FinStrG in der Fassung der Finanzstrafgesetz-Novelle 2010, BGBl I 104/2010, war aus Anlass der Berufung der Kostenausspruch des erstinstanzlichen Erkenntnisses auf € 500,00 (statt bisher € 363,00) zu erhöhen…
… 11 Abs 14 UStG schulde jener, der in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweise, obwohl er eine Lieferung oder sonstige Leistung nicht ausführe oder nicht Unternehmer sei, diesen Betrag. Die Umsatzsteuer kraft Rechnungslegung gemäß § 11 Abs 14 UStG betrage daher € 49.191,78 (siehe…
…Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Steuerschuld kraft Rechnungslegung gemäß § 11 Abs. 14 UStG 1994 erhöht sich um € 57.200,00 auf insgesamt € 96.800. Gegen dieses Erkenntnis ist…
…hielt zwar schriftlich im Bericht fest, dass es sich bei den "Saldierungsrechnungen" um Scheinrechnungen handle, beließ die Umsätze bei der Steuerberechnung aber bei den Berichtigungen laut UVA anstatt diese Umsatzsteuer als Steuerschuld kraft Rechnung zu erfassen. Der Berichtigungsbetrag laut UVA, in dem die Umsätze aus…
…Gerichtes führt aber eine Ausstellung einer bloßen Scheinrechnung ohne nachgewiesenem Leistungsaustausch nicht zu diesen Folgen. Bei der LEKG entsteht vielmehr abermals eine Steuerschuld kraft Rechnung und bei der Bf kann eine nicht stattgefundene, nur zum Schein fakturierte Gegenleistung zu keinem Zufluss einer Gegenleistung führen. Wenn…
…Möglichkeit zur Leistungserbringung davon auszugehen sei, dass sich die Steuerschuld kraft Rechnungslegung nochmals um € 44.000,00 (5 x 8.800,00) und somit insgesamt um € 57.200,00 gegenüber dem bekämpften Bescheid erhöhe. Ergänzend wurde mitgeteilt, dass die Aufwendungen iZm der Plattform…