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BFG RV/7300063/2020Steuerberater als Bestimmungstäter eines von ihm vertretenen Abgabepflichtigen, Zusatzstrafe zu vorangegangener Bestrafung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.10.2021Teil 1/2

IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Martin Friedl, Wirtschaftsprüfer - Steuerberater Marktplatz 2, 4650 Lambach, wegen der Beteiligung an Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 11, 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) bzw…

BFG RV/7300063/2020Steuerberater als Bestimmungstäter eines von ihm vertretenen Abgabepflichtigen, Zusatzstrafe zu vorangegangener Bestrafung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.10.2021Teil 2/2

…die Verhandlung vor dem Spruchsenat am 24. Februar 2020: Dr. B.: Ich habe mich wie auch früher zunächst darauf verlassen, dass ich einen Steuerberater habe und er mir die entsprechenden Schritte, die ich zu erledigen habe, vorgeben wird. Als es mir dann schon irr lang…

UFSF RV/0248-F/08Kanzleiverlegung eines Steuerberaters ins Ausland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.07.2008

…Kirchenbeitrag) | -62,50 € | Einkommen | 51.841,24 € | Steuer nach Tarif | 17.505,62 € | Unterhaltsabsetzbetrag | -726,73 € | Einkommensteuer (gerundet) | 16.778,89 € Entscheidungsgründe Der Berufungswerber, ein Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater, verlegte am 1…

UFSW RV/0257-W/08Betrauung eines Steuerberaters mit abgabenrechtlichen Angelegenheiten, Verjährung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2008

…Konkursaufhebung festgestanden und die damit verbundene Prüfung der Haftung des Geschäftsführers infolge schuldhafter Pflichtverletzung erstmals schlagend geworden sei. Betreffend die schuldhafte Pflichtverletzung sei festzustellen: Mit der Bestellung eines Steuerberaters als Erfüllungsgehilfen sei der Geschäftsführer von seinen Pflichten nicht befreit. Wie in der Darstellung des Bw…

UFSS FSRV/0003-S/03Abgabenhinterziehungen eines Steuerberaters durch Geltendmachung von Vorsteuern aus dunklen Geschäften ohne Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)18.09.2003Teil 1/2

…Ergänzungen des Berufungssenates in eckiger Klammer]: Der am 27. Juni 1944 in Klagenfurt geborene Beschuldigte W ist finanzstrafrechtlich unbescholten und ist [war] Prokurist der Steuerberatungsgesellschaft T GmbH [welche zwischenzeitig ihre Tätigkeit eingestellt hat und liquidiert wurde]. Er hat [zum Zeitpunkt des erstinstanzlichen Erkenntnis] monatlich rund…

UFSS FSRV/0003-S/03Abgabenhinterziehungen eines Steuerberaters durch Geltendmachung von Vorsteuern aus dunklen Geschäften ohne Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)18.09.2003Teil 2/2

Die nunmehrigen weiteren Milderungsgründe, nämlich der eingetretene Zeitablauf, die Mitwirkung des Beschuldigten an der Aufklärung des Sachverhaltes, sowie seine eher schlechten finanziellen Verhältnisse ermöglichen jedoch eine Reduzierung der vom Spruchsenat verhängten Sanktionen, sodass eine zusätzliche Geldstrafe von lediglich € 30.000,-- (das sind 28,05…

UFSL RV/0040-L/02Ist die Bürgschaftsübernahme eines Steuerberaters Betriebsausgabe ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2003

…Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Abgabenbehörde I. Instanz führte beim nunmehrigen Bw., einem Steuerberater, eine Betriebsprüfung über die Jahre 1991 bis 1993 durch. Unter anderem wurden die Verfahren hinsichtlich Einkommensteuer 1992 und 1993 gem…

BFG RV/5100101/2019Steuerberaterkosten als Sonderausgaben unter dem Aspekt der Angehörigenjudikatur.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.07.2019

…fremden Dritten gegenüber nicht denkbar gewesen. Da eine solche Vereinbarung einem Fremdvergleich nicht standhalte, seien die geltend gemachten Steuerberatungskosten nicht als Sonderausgaben anzuerkennen gewesen. Gegen diesen Bescheid erhob der Bf. mit Schriftsatz vom 01.11.2018 Beschwerde und führte aus, dass Herr EX nicht sein…

UFSW FSRV/0078-W/02Steuerberaterin behauptet Zurechnungsunfähigkeit in der Beschwerde gegen Einleitungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)16.01.2004

Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 2, OR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen die Bf., vertreten durch Frau Helga Bahr, Steuerberaterin, wegen des Verdachts der Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a…

BFG RV/7300031/2024Versuchte Abgabenhinterziehung durch Nichteinreichung einer Einkommensteuererklärung, Steuerberater als unmittelbarer Täter
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis03.09.2024Teil 1/3

…sodass gemäß § 126 FinStrG in seiner Abwesenheit verhandelt und das Erkenntnis gefällt werden konnte. Der finanzstrafrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getretene Zweitbeschuldigte ist österreichischer Staatsbürger und bezieht als Steuerberater ein monatliches Nettoeinkommen in Höhe von € 1.000.-. Er ist vermögenslos und hat keine…

BFG RV/7300039/2021Finanzordnungswidrigkeiten: Steuerberater errechnete verspätet UVAs nach vereinbarten Entgelten, korrigierte erst später auf Ist-Besteuerung, im Zweifel kein Vorsatz beim Geschäftsführer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis08.03.2022

IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, geboren am 1965, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Koch & Partner SteuerberatungsgmbH, IZ Nö Süd, Str. 7, Obj. 58D 3 Tür 5, 2355 Wiener Neudorf, wegen der Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeiten…

BFG RM/7100042/20151. Vertretungsberechtigung eines Steuerberaters gegenüber der Finanzpolizei im Zuge einer Baustellenkontrolle - Änderung der Rechtslage 2. Angeblich unzureichende behördliche Anleitung von Auskunftspersonen, Verweigerung der Akteneinsicht und Nichtaushändigung von Aktenkopien: keine ausgeübte Befehls- und Zwangsgewalt 3. Rechtsqualität eines Zahlungsstopps nach § 7m Abs. 1 AVRAG 4. Zurückweisung einer Maßnahmenbeschwerde mangels geeigneter Verfahrensgegenstände
geltende FassungBFG-EntscheidungenMaßnahmenbeschwerde - Einzel - Beschluss10.08.2017Teil 1/2

…auch nicht an die E-GmbH bzw. an die A-GmbH übermittelt worden. Während der gesamten Dauer der Kontrolle wäre niemand darüber informiert worden, dass ein Steuerberater oder ein Rechtsanwalt zur Vertretung kontaktiert werden darf, und auch sämtliche weitere vorgeschriebene Belehrungen, die die Finanzpolizei gemäß …

UFSI RV/0419-I/11Ablehnung eines deutschen Steuerberaters als Bevollmächtigter mangels Befugnis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2012Teil 1/2

…2009 ein. Gleichzeitig wurde eine "Vertretungs- und Empfangsvollmacht" vorgelegt, mit der dieser Klient den Bw., einen in Deutschland ansässigen Steuerberater, zum "steuerlichen Vertreter in allen steuerlichen Angelegenheiten vor den hierfür zuständigen Behörden und Gerichten" und zum "Empfangsbevollmächtigten" bestellte. In einem Begleitschreiben vom 19. März 2010…

UFSI RV/0419-I/11Ablehnung eines deutschen Steuerberaters als Bevollmächtigter mangels Befugnis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2012Teil 2/2

…Im Rahmen der Niederlassung haben Niederlassungswerber keine Wahlmöglichkeit zwischen einem Anpassungslehrgang und einer Eignungsprüfung. Die Ausübung eines Wirtschaftstreuhandberufes (Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer) erfordert eine genaue Kenntnis des einzelstaatlichen Rechts. Bei der Ausübung eines Wirtschaftstreuhandberufes sind Beratung und Beistand in Bezug auf das österreichische Recht ein wesentlicher…

UFSW FSRV/0163-W/09Fahrlässige Abgabenverkürzung durch einen Steuerberater als Mittäter infolge Nichterkennen des Umstandes, dass aus den vom Klienten laufend übermittelten Geschäftspapieren hervorgeht, dass dieser mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren handelt, die gemäß der Binnenmarktregelung einer Verbrauchsteuerbehandlung zu unterziehen gewesen wären.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)01.06.2010

…den Vorsitzenden Hofrat Dr. Robert Huber, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat MMag. Dr. Roland Schönauer sowie die Laienbeisitzer Mag. Harald Österreicher und Kommerzialrat Otto Trunner als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen Bw., Steuerberater, geb. Dat. in xxx, whft. xx, vertreten durch WTH…

UFSW RV/0778-W/03Ablehnung eines geschäftsmäßigen Parteienvertreters (Steuerberater, dem die Berufsbefugnis entzogen wurde)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2003

…Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Bw. hatte die Berufsberechtigungen als Buchprüferin und Steuerberaterin und hat diesen Beruf bzw. die Berechtigungen auch tatsächlich ausgeübt. In der Zeit vom 31. Dezember 1999…

BFG RV/7300030/2023Zwei Finanzstrafverfahren gegen Steuerberater waren zu verbinden. 1. Ein schuldhaftes Verhalten iZm der Unterlassung der Einreichung der Steuererklärung eines Mandanten war bei gegensätzlichen Aussagen in dubio pro reo einzustellen. 2. monatliche Umsatzsteuerhinterziehungen statt quartalsmäßig gemeldet, davor schon Verfolgungshandlung, daher ist Selbstanzeige nicht strafbefreiend.Kein unerlaubter Austausch der Sache gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.05.2024Teil 1/6

…Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in den Finanzstrafsachen gegen 1. ***Bf1***, geb. 1965, ***Bf1-Adr*** 2. ***Bf2***, ***Bf1-Adr*** beide vertreten durch Martin Friedl Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Marktplatz 2, 4650 Lambach, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 11, 33 Abs. 1 und Abs…

BFG RV/7300030/2023Zwei Finanzstrafverfahren gegen Steuerberater waren zu verbinden. 1. Ein schuldhaftes Verhalten iZm der Unterlassung der Einreichung der Steuererklärung eines Mandanten war bei gegensätzlichen Aussagen in dubio pro reo einzustellen. 2. monatliche Umsatzsteuerhinterziehungen statt quartalsmäßig gemeldet, davor schon Verfolgungshandlung, daher ist Selbstanzeige nicht strafbefreiend.Kein unerlaubter Austausch der Sache gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.05.2024Teil 2/6

…können", nur als Hohn anmuten - gerade diese unzutreffende Beschreibung des Verhältnisses durch den Spruchsenat kann nur bloße Schutzbehauptung von ***Bf1*** sein, da ein erfahrener Steuerberater wie ***Bf1*** dann erst recht aus eigenem Interesse nachweislich Abhilfe hätte schaffen können und müssen, was jedoch gerade nicht erfolgte…

BFG RV/7300030/2023Zwei Finanzstrafverfahren gegen Steuerberater waren zu verbinden. 1. Ein schuldhaftes Verhalten iZm der Unterlassung der Einreichung der Steuererklärung eines Mandanten war bei gegensätzlichen Aussagen in dubio pro reo einzustellen. 2. monatliche Umsatzsteuerhinterziehungen statt quartalsmäßig gemeldet, davor schon Verfolgungshandlung, daher ist Selbstanzeige nicht strafbefreiend.Kein unerlaubter Austausch der Sache gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.05.2024Teil 3/6

…er wusste, dass die bisherige Vertretung bei Steuerberatung-alt lag und deren Prüfungen und erstellte Steuererklärungen ***Bf1*** von Anfang an kannte und von mir lediglich die deutschen (Null-)Bescheide (auf Basis von Null-Erklärungen) im Rahmen der übermittelten Steuerunterlagen stets von mir erhalten hat. Dies…

BFG RV/7300030/2023Zwei Finanzstrafverfahren gegen Steuerberater waren zu verbinden. 1. Ein schuldhaftes Verhalten iZm der Unterlassung der Einreichung der Steuererklärung eines Mandanten war bei gegensätzlichen Aussagen in dubio pro reo einzustellen. 2. monatliche Umsatzsteuerhinterziehungen statt quartalsmäßig gemeldet, davor schon Verfolgungshandlung, daher ist Selbstanzeige nicht strafbefreiend.Kein unerlaubter Austausch der Sache gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.05.2024Teil 4/6

…dass abredegemäß beizubringende Unterlagen rechtzeitig durch ***Bf1*** urgiert werden hätten müssen, und kündigte gleichzeitig die Forderung der gebotenen Regulierung über die Steuerberater-Haftpflicht an [Beilage ./OOO]. Am 14.06.2019 erhielt ich von ***Bf1*** die Nachricht mit der Zusage der Vorbereitung eines Entwurfs einer Stellungnahme…