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EAS 896Softwareüberlassung durch die maltesische Muttergesellschaft an die österreichische Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 16/5-IV/4/9603.06.1996

  Überlässt eine maltesische Muttergesellschaft ihrer österreichischen Tochtergesellschaft Softwareprodukte in Sublizenz, dann fallen die von der Tochtergesellschaft zu leistenden Lizenzgebühren nicht unter Art. 12 Abs. 1 DBA-Malta, sondern gegebenenfalls unter Abs. 2. Die Bestimmung des Abs. 1, die nicht eine bloße Herabsetzung der österreichischen…

EAS 15DBA-Niederlande: Softwareüberlassung an die österreichische Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 267/2/1-IV/4/9120.06.1991

Werden die Nutzungsrechte an Softwareprodukten von einer niederländischen Muttergesellschaft an ihre österreichische Tochtergesellschaft veräußert, unterliegt der dafür zu entrichtende Kaufpreis keiner beschränkten Steuerpflicht in Österreich. Ob ein nicht steuerbarer Veräußerungsvorgang oder eine (abzugssteuerpflichtige) Nutzungsüberlassung - gegebenenfalls gegen Einmalzahlung - vorliegt, wird im Einzelfall unter Berücksichtigung der im…

EAS 3408Digitale Produkte und Dienstleistungen im KFZ-Handel
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0243-IV/8/201803.09.2018

…ein Steuerabzug. Einkünfte aus der Veräußerung von Standardsoftware unterliegen daher nicht dem Steuerabzug (EStR 2000 Rz 8000). Auch nach deutscher Rechtsauffassung handelt es sich in Fällen der grenzüberschreitenden Softwareüberlassung nur dann um Einkünfte aus der Überlassung von Rechten im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht, wenn dem…

EAS 3436Bereitstellung von IT-Dienstleistungen im Verhältnis zu China
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2021-0.462.28901.06.2022

…12 OECD-MA 2017). Vor diesem Hintergrund kann nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass im Bereich der "klassischen" Softwareüberlassung über externe Datenträger oder im Bereich von SaaS von der Benutzung einer "Ausrüstung" auszugehen ist. So handelt es sich bei Software um ein immaterielles Wirtschaftsgut…

EAS 3134Zum Begriff der “Bewirtschaftung ausländischer Märkte”
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0530-IV/4/201008.03.2010

…Auslegungsfrage ab, sondern einerseits davon, ob das Sachverhaltsbild tatsächlich bereits zulässt, von einer "gewerblichen" Softwareüberlassung auszugehen oder ob nicht bloß eine vermögensverwaltende Softwarenutzung vorliegt. Doch auch wenn diese Frage in Richtung gewerblicher Rechtsüberlassung zu lösen ist, dürfte kein Fall einer Bewirtschaftung ausländischer Märkte vorliegen. Denn…

EAS 2740"Softwarelizenzen" der Vertriebs-KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0349-IV/4/200626.06.2006

Vertreibt eine österreichische KG ein Softwareprodukt, das von einer deutschen GmbH entwickelt worden ist, in der Form, dass der österreichische Käufer in die Lage versetzt wird, mit Hilfe eines Freischaltcodes die Software direkt von Servern des deutschen Unternehmens herunter zu laden, dann stellt der hierfür…

EAS 2475Download von Standardsoftware von einem Server einer liechtensteinischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 89/1-IV/4/0421.06.2004

Erlangt ein österreichischer Internetkunde von einer liechtensteinischen Kapitalgesellschaft das Recht, Planungs- und Zeiterfassungssoftware von dem liechtensteinischen Server der Gesellschaft für seinen eigenen Gebrauch downzuloaden, dann fällt das dafür zu leistende Entgelt nicht unter den Begriff der Lizenzgebühren im Sinn von Artikel 12 DBA-Liechtenstein. Diese…

BFG RV/5100103/2022Entgelt für die Übertragung von urheberrechtlich geschützter Software als Lizenzgebühr iSd Art.12 DBA China?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.07.2024Teil 2/3

Jeder Softwareüberlassungsvertrag sei auf einen bestimmten Endkunden zugeschnitten. Sämtliche urheberrechtlich geschützten Rechte iZm der Software würden bei der Beschwerdeführerin verbleiben. Die ***9*** sei lediglich Vertriebsglied zwischen der Beschwerdeführerin und Endkunden. Mit der ***11*** hätte die Beschwerdeführerin direkt (ohne die ***9***) einen Wartungsvertrag abgeschlossen. Im Wirtschaftsjahr…

EAS 3393Quellensteuer bei Software-Erwerb aus Serbien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0361-IV/8/201703.10.2017

…Ausrüstungen" als Lizenzgebühr behandelten, wobei der Ausdruck "Ausrüstungen" nicht auf körperliche Wirtschaftsgüter beschränkt werden kann. Das DBA Serbien gestattet daher Österreich, die für die Softwareüberlassung zu zahlenden "Mietentgelte" einer mit 10% begrenzten Besteuerung zu unterziehen (Art. 12 Abs. 2 Z 2 iVm Art. 12 Abs…

EAS 980Quellensteuer bei Software-Lieferungen in die Slowakei
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftV 106/2-IV/4/9602.12.1996

…Lizenzgebühr behandelten; wobei der Ausdruck "Ausrüstungen" nicht auf körperliche Wirtschaftsgüter beschränkt werden kann. Das DBA-CSSR gestattet daher der Slowakei die für die Applikations-Softwareüberlassung zu zahlenden "Mietentgelte" einer mit 5% begrenzten Besteuerung zu unterziehen. Diese mit 5% begrenzte slowakische Steuer ist gemäß Art. 23…

EAS 971Quellensteuer bei Software-Erwerb aus Israel
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 74/3-IV/4/9614.11.1996

…werden kann. Das DBA-Israel gestattet daher Österreich, die für die Softwareüberlassung laufend zu zahlenden "Mietentgelte" einer mit 10% begrenzten Besteuerung zu unterziehen. Dieser durch das DBA vorgesehene Besteuerungsanspruch Österreichs ist nach Auffassung des BM für Finanzen auf der Grundlage von § 98 Z. 6 i…

EAS 1499Quellensteuer bei Software-Lieferungen nach Rumänien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 410/1-IV/4/9926.07.1999

…Lizenzgebühr behandelten; wobei der Ausdruck "Ausrüstungen" nicht auf körperliche Wirtschaftsgüter beschränkt werden kann. Das DBA-Rumänien gestattet daher Rumänien die für die Applikations-Softwareüberlassung zu zahlenden "Mietentgelte" einer mit 10% begrenzten Besteuerung zu unterziehen. Diese mit 10% begrenzte rumänische Steuer ist gemäß Art. 24 Abs…

BFG RV/5100103/2022Entgelt für die Übertragung von urheberrechtlich geschützter Software als Lizenzgebühr iSd Art.12 DBA China?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.07.2024Teil 1/3

…als Betriebsausgaben verbucht worden wären. Die besagte Individualsoftware werde durch einen chinesischen Vertriebspartner (***9***) in China vertrieben. Mit ***9*** bestehe kein Beteiligungsverhältnis. ***9*** akquiriere Kunden und schließe mit diesen einen Softwareüberlassungsvertrag ab (Software Purchase Agreement). Die Software werde bei Lackieranlagen eingesetzt, wodurch Fehler beim Lackiervorgang…

BFG RV/4100492/2008Ausgangsrechnungen als Scheinrechnungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.12.2017Teil 1/2

…habe. Es war der Bf daher zumutbar, die Fragen in Bezug auf diese angeblichen Softwareüberlassungen zu beantworten. Zur Frage, ob die Bf die Fragen in den Vorhalten auch allenfalls von anderen Personen in Erfahrung bringen hätte können (Schreiben der Bf vom 19.12.2017). Die…

BFG RV/4100492/2008Ausgangsrechnungen als Scheinrechnungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.12.2017Teil 2/2

…jedoch Leistungen auf Grund von Dauerschuldverhältnissen. Bei Dauerleistungen (Leistungen auf Grund von Dauerschuldverhältnissen, Duldungsleistungen, z.B. Vermietung, Lizenzvergabe oder auch Softwareüberlassungen) ist der Zeitraum anzugeben, auf den sich die sonstige Leistung erstreckt. Dieser Zeitraum darf auch länger als ein Monat sein (Ruppe/Achatz, UStG, 4…

EAS 1004Softwareverkauf in die Slowakei
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 44/1-IV/4/9720.01.1997

  Wird von einem österreichischen Software-Unternehmen an slowakische Kunden Software für den Einsatz in deren eigenen EDV-Anlagen geliefert und handelt es sich hiebei nicht um eine entgeltliche Nutzungsüberlassung, sondern um eine Veräußerung eines immateriellen Wirtschaftsgutes, dann ist dieser Veräußerungsvorgang nicht unter Artikel 12…

UFSW RV/1053-W/06Ist die vertragliche Einräumung eines befristeten, entgeltlichen Nutzungsrechtes an einem Computerprogramm durch einen Dienstgeber als Werknutzungsvertrag anzusehen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.03.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern betreffend Festsetzung der Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 5 Abs. 1 Z 1 Gebührengesetz 1957 (GebG), entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung…

UFSW RV/1589-W/06Die vertragliche Einräumung eines entgeltlichen Nutzungsrechtes an einem Rechnungsprogramm plus der damit verbundenen Software unterliegt der Bestandgebühr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.03.2007

BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern betreffend Festsetzung der Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 5 Abs.1 Z 1 Gebührengesetz 1957,(GebG) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…

UFSW RV/1984-W/05Ist die vertragliche Einräumung eines befristeten, entgeltlichen Nutzungsrechtes an einem Softwareprogramm durch einen Dienstgeber iSd. § 40b UrhG als Werknutzungsvertrag anzusehen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.03.2006

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Schönherr Rechtsanwälte OEG, gegen den Bescheid des Finanzamtes Gebühren und Verkehrsteuern betreffend Festsetzung der Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 5 Gebührengesetz 1957, (GebG), BGBl.Nr. 267/1957 entschieden: Der Berufung wird teilweise stattgegeben und…

EAS 3093Pauschalentgelte für Software-Updates und Software-Beratung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2805-IV/4/200928.10.2009

Wird von einer österreichischen Kapitalgesellschaft selbstentwickelte Software an Kunden in Indien zur Eigennutzung (nicht zur Vervielfältigung) verkauft, stellen die hierfür geleisteten Entgelte auch dann keine in Indien steuerlich erfassbaren Lizenzgebühren dar, wenn die Standardsoftwareprodukte aus dem Internet heruntergeladen werden (Hinweis auf die maßgebenden Abgrenzungskriterien in…