…der für ein Strafverfahren erforderlichen Bestimmtheit auf allenfalls von der Bf. zu verantwortende Vorauszahlungshinterziehungen geschlossen werden könne, zumindest was die Monate Jänner, Februar und April bis Dezember 2008 bzw. den im Wege eines "echten" Sicherheitszuschlages ermittelten Verkürzungsbetrag von 3.500,00 € angeht, im Recht.…
…bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Das Erfordernis eines Sicherheitszuschlages ist eine Frage der Beweiswürdigung. Hinsichtlich der Wiederaufnahme des Verfahrens, der Anspruchszinsen und der Bindung an die im Rahmen eines Strafverfahrens getroffenen Feststellungen des Spruchsenates entspricht die Entscheidung der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…der Betriebsprüfung seien gewesen: 1.) Bei der Bf vorgefundene Kalender mit Aufzeichnungen monatlicher Gesamteinnahmen, die jährlich addiert wurden. 2.) Die Aussage der Bf im gegen sie geführten gerichtlichen Strafverfahren, dass die Eintragungen von Namen und daneben stehenden Beträgen in den Kalenderbüchern so zu verstehen sind…
…Im Strafverfahren sind die Verhältnisse genau umgekehrt: Hier gehen sämtliche Unsicherheiten voll zu Lasten des Staates (vergleiche SSt 53/63, VwGH 07.02.1989, ZI 88/14/0222, Kotschnigg in Tannert - Kotschnigg a.a.O., Rz 238, nach § 33 Finanzstrafgesetz (Teil II). Sicherheitszuschläge spielen im…
…dass die Verhängung des Sicherheitszuschlages unbegründet sei. Das Finanzamt legte die Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat direkt ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung vor. Am 10. Februar 2004 teilte die Abgabenbehörde dem Referenten mit, dass im gegenständlichen Berufungsfall bei Gericht weder eine Anzeige wegen Abgabenhinterziehung noch wegen Amtsmissbrauch…
…groben Schätzung gekennzeichnet und daher nicht geeignet, in ihrem Ausmaß eine Abgabenverkürzung als erwiesen anzunehmen. Vergreift sich die Abgabenbehörde lediglich im Ausdruck, indem sie den Begriff "Sicherheitszuschlag" verwendet, ist aber die vorsätzliche Abgabenverkürzung in Wahrheit als erwiesen anzunehmen, so steht einem solchen Ermittlungsergebnis eine unrichtige…
…oben angeführten Erkenntnis vom 13. März 2003, SN Y ergibt, bereits in Vorperioden Abgabenhinterziehungen verwirklicht. Aber auch nach den im gegenständlichen Strafverfahren inkriminierten Zeiträumen, als der Beschwerdeführer bereits nicht mehr von A. sondern anderweitig steuerlich vertreten wurde, nämlich von B, unterließ der Beschwerdeführer die rechtzeitige…
…Bf. getätigten Angaben steht, keinen Grund für ein Abgehen von den im behördlichen Strafverfahren angesetzten strafbestimmenden Wertbeträgen gefunden. Die abgabenbehördlichen Schätzungen können auch für die Zwecke des Finanzstrafverfahrens herangezogen werden. Gegen die ihm angelastete Nichtentrichtung der lohnabhängigen Abgaben bei deren Fälligkeit hat der Bf. in…
…Es werde jedoch nicht gesagt, welche konkreten Mängel der Buchführung vorgelegen sind. Die Finanzamtsvertreterin (FA) brachte vor, dass im Strafverfahren vom Sachverständigen Dr. Gerd Konezny das Betriebsprüfungsverfahren überprüft worden sei. Der Vorsitzende verlas Seite 14 des Sachverständigengutachtens von Dr. Konezny (Rechnungswesen und Buchführung). Vom FA…
…von vier Wochen ausgesprochen. Die Kosten des Strafverfahrens wurden gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG pauschal mit 363,00 € bestimmt. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung des Beschuldigten vom 29. März 2004, wobei im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Das Straferkenntnis…
…der bescheidmäßigen Abgabenfestsetzung im Sinne des § 21 Abs. 3 UStG 1994 vom 23. Oktober 2002 zu Grunde gelegt. Diese Berechnung legte mit der Maßgabe der Nichtberücksichtigung des (nicht mit der für das Strafverfahren nach § 98 Abs. 3 FinStrG erforderlichen hohen Wahrscheinlichkeit zu erweisenden) Sicherheitszuschlages (vgl…
…des Beschuldigten von der Einstellung des Verfahrens vom 12.2.2014). Ausschlaggebend dafür war, dass später im Strafverfahren von dem mittlerweile verstorbenen **4** angegeben wurde, dass die gegenständlichen 150.000 € von **3** teilweise zurückbezahlt bzw. durch Bauleistungen abgegolten worden seien. Erwiesen ist allerdings aufgrund…
…brachte im Wesentlichen Folgendes vor: Es habe bereits eine abgabenrechtliche Prüfung stattgefunden, bei der alle Urkunden und Vorgänge geprüft worden seien. Es seien deswegen keine neuen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen. Der Finanzstrafsenat des Unabhängigen Finanzsenates habe keine Prüfung angeordnet, sondern nur das Strafverfahren an…
…Masseverwalter bzw. der Betriebsberaterin F. zur Verfügung gestellt wurden und habe daraus aufgrund der fehlenden Grundaufzeichnungen ihre Schätzungsbefugnis glaubwürdig und rechtmäßig abgeleitet. Lediglich hinsichtlich der Höhe der Berechnungen hätten im Strafverfahren im Zweifel für den Bw. Korrekturen vorgenommen werden müssen. Der Zeuge Dr. B. habe…
…erklärten Vorsteuern von 7.966 S führten. Aufgrund des Schreibens des Landesgerichtes Innsbruck vom 25. Juli 2002, GZl. 123, wurde das Finanzamt Innsbruck "im Strafverfahren gegen A und andere wegen § 33 Abs. 1 und 2 FinStrG in Tateinheit mit dem Verbrechen des Amtsmissbrauches gemäß §§ 12…
…für Zwecke eines Finanzstrafverfahrens übernommen werden können. Die Sicherheitszuschläge als Mittel zur Abdeckung abgabenbehördlicher Unsicherheiten wurden im Finanzstrafverfahren bei der Berechnung der Verkürzungsbeträge nicht angesetzt, die Berechnung auf Grund des vorliegenden Beweismaterials der Lohnzettel ist im Strafverfahren jedoch übernehmbar. Da keine Beschwerde des Amtsbeauftragten vorliegt…
…ob die Gesamtheit der bisherigen Verfahrensergebnisse den Verdachtsausspruch hinsichtlich einer versuchten Abgabenhinterziehung im Sinne des § 33 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 FinStrG gegen den Bf. zu begründen vermag. Ob der Tatverdacht zu der gemäß § 98 Abs. 3 FinStrG im Strafverfahren erforderlichen Gewissheit führen wird…
…der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe gemäß § 20 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen ausgesprochen sowie die Kosten des Strafverfahrens gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG pauschal mit 300,00 € bestimmt. In der Begründung wurde im Wesentlichen darauf verwiesen, dass nach dem durchgeführten Untersuchungsverfahren davon…
…stets die Finanzstrafbehörde trifft (vgl. § 98 Abs. 3 FinStrG) und es daher im Strafverfahren bei einer berechtigten Zuschätzung im Abgabenverfahren (zusätzlich) jedenfalls konkreter Feststellungen bedarf, welche finanzstrafrechtlich zu verantwortenden Vorgänge bzw. Verhaltensweisen des Beschuldigten zu den einzelnen Abgabenverkürzungen geführt haben (vgl. zB VwGH vom 7…
…seien keinerlei Erwägungen zu entnehmen, warum die Anzeige richtig sein solle. Mit dem zur Anzeige gebrachten Sachverhalt, der Verantwortung des Berufungswerbers als Beschuldigtem im Strafverfahren, den widersprechenden Beweisergebnissen und den Unklarheiten habe sich die Abgabenverwaltung in keiner Weise auseinandergesetzt. Sie habe es unterlassen, in kurzer…