…Bereichen (zB Haushaltshilfen, Reinigungskräfte) in Österreich tätig. Bei Erhebungen des Finanzamtes wurde Folgendes festgestellt: Bei den von diesen Dienstleistern angegebenen (Wohn)Adressen handelt es sich um: a) eine reine Scheinadresse (zB nur Postkasten), b) rein provisorische Schlafstellen bei Freunden oder Bekannten, die sporadisch genutzt werden…
…der Umsatzsteuer kam es im Wesentlichen zu Feststellungen betreffend Eingangsrechnungen diverser Subfirmen, welche nach Ansicht der Betriebsprüfung nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten, da diese Fakturen nicht den Vorschriften des § 11 UStG 1994 entsprächen (Scheinadressen, teilweise mangelnde Leistungsbeschreibungen, teilweise fehlende Leistungszeiträume). So habe zur Firma H.GmbH…
Die Rechnung vom 3.7.2000, welche im Berufungsverfahren im Original vorgelegt worden ist, entspricht den formalen Kriterien des § 11 UStG 1994, als aufgrund der beiliegenden Aufstellung die geleisteten Arbeiten erkennbar sind und die Aufsaldierungen den Rechnungsgesamtbetrag ergeben. Die Vorsteuer idHv S 200.560,- ist…
…Details s. Arbeitsbogen ABNr. 207033/02 des Finanzamtes für den 3. und 11. Bezirk - SEG). Rechtliche Beurteilung: Nach gängiger Rechtsprechung ist bei Angabe einer Scheinadresse in einer Rechnung die Voraussetzung gem. § 11 UStG nicht erfüllt (VwGH 94/13/0133 vom 24.4.1996; s. a…
…ausgeschlossen, wenn die Vortragenden überhaupt keine ausländische Wohnadresse angeben oder wenn sich beispielsweise nachträglich herausstellt, dass sie lediglich ausländische Scheinadressen angegeben haben. Für die Erteilung einer ausländischen Ansässigkeitsbescheinigung an ausländische Vortragende sind keine besonderen österreichischen Formblätter aufgelegt. Wenn ein deutsches Finanzamt bescheinigt "dass Herr ..... lt…
Bringe die Betriebsprüfung in ihrem Bericht zur Firma B GmbH vor, dass diese nur als Deckmantel (Scheinfirma) agiert habe, die Adresse gssss nur eine Scheinadresse gewesen sei und dass durch die Vollstreckungsstelle des Finanzamtes 6., 7. und 15. Bezirk im März 2000 und durch den…
Der Erstangeklagte hat beim Bezirksgericht zzz am 4. Mai 2007 einen Antrag auf Eröffnung des Schuldregulierungsverfahrens eingebracht. Bereits bei diesem Antrag hat er entgegen den Tatsächlichkeiten seine Wohnadresse mit Scheinadresse2 , angegeben, sohin eine Adresse, bei welcher er tatsächlich nie gewohnt hat. Des Weiteren führte er…
…sei, hätten in den Jahren 2011 und 2012 keine Dienstnehmer und kein Geschäftslokal oder ähnliches gehabt. Die seitens der KGs angeführten Firmensitze (zwischen 2010 und 2015 drei Anschriften) hätten sich nach den finanzbehördlichen Erhebungen als Scheinadressen erwiesen. Der angebliche Grund für die Gründung der KGs…
…der Fa. B1-GmbH sei seitens des Finanzamtes nicht nachvollziehbar. Vielmehr sei anzunehmen, dass diese Adresse als Scheinadresse Verwendung gefunden habe. Aufgrund einer Internetrecherche durch die A-Detektei sei eine Person namens G.P.C., Betreiberin eines Restaurants in Triest, ausfindig machbar gewesen. Allerdings sei…
…Datenbank auf. Das Unternehmen sei Teil einer int. Umsatzsteuerkarussellgruppe. Es handle sich um eine Scheinadresse und eine Scheinfirma, welche nicht am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt gewesen sei und keine Gewerbeberechtigung für Kfz-Handel besessen habe. Die Kfz seien daher nicht zur gewerblichen Weiterveräußerung bestimmt gewesen…
…Firmenadresse in der Kleistgasse besichtigt, dort war weder ein Firmenschild noch war den Mietern eine Firma ***Firma5*** bekannt. Auch die Nachfolgeadresse in ***Adresse Firma5 neu*** war eine Scheinadresse. Betriebsprüfung 2010: Von der Fa. ***Firma5*** wurden laufend Leistungen mit Eigenpersonal erbracht, wobei dieses bei diversen Firmen…
…konnten. Sie gaben an, für den Dienstgeber Herrn La tätig zu sein. Aus den derzeit vorliegenden Unterlagen wird daraus resultierend auf eine Scheinadresse geschlossen."…. Insgesamt erscheint die exklusive Anmietung von jeweils 3m2 großen Arbeitsplätzen für die sieben KGs, die über keine Angestellten verfügen, unglaubwürdig…
…Steuerfahndung, etc.) dürfte die beschwerdeführende GmbH auf eine Liste als Rechnungsempfänger eines Betrugskomplexes gelangt sein, was zu einer Betriebsprüfung führte. Der Prüfer stellte hinsichtlich der zu beurteilenden Fremdleister Merkmale von Betrugsfirmen fest (Scheinadresse, Übernahme durch 100 % ausländische Gesellschafter-Geschäftsführer, Kurzlebigkeit bis zur Konkurseröffnung aller Fremdleister…
…dass Geschäftsbeziehungen bestehen zu einer Firma, die der Gatte der Bf in C (idF C) an- und nach D (idF D) ummeldete, wobei die Adresse in D eine Scheinadresse ist (A, idF A). Ihre in England ansässige Muttergesellschaft B (idF B) entfaltete keine wirtschaftliche Tätigkeit…
…weil bei drei Eingangsrechnungen die im § 11 UStG geforderten Rechnungsvoraussetzungen - Angabe einer Scheinadresse des Lieferanten - nicht erfüllt waren. Mit Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der GesmbH wurde die GesmbH am 19. Oktober 2007 aufgelöst. Die von der GesmbH gegen das Versagen des Vorsteuerabzuges erhobene…
…bis 25.5.2009 und 27.9.2010 bis 8.4.2011 mit Hauptwohnsitz hws (bei n3) gemeldet. Laut Ermittlungen des Landeskriminalamtes l1 (Zeugenvernehmung des n3) handelt es sich dabei aber um eine Scheinadresse. Ab 27.9.2011 ist er mit Hauptwohnsitz in adr2 gemeldet…
…mit gleichem Datum gemäß § 39 FBG aufgelöst. Davor lautete die Geschäftsanschrift bis 30.7.2008: ADR Danach bis zum amtswegigen Vermerk, TG. Es handelt sich bei beiden Adressen um Scheinadressen, denn Begehungen erbrachten keinen Hinweis auf eine dort tätige Baufirma. Auch an diese Adressen gesandte…
…1.2006 für den Zeitraum 01/2006. Auf einer Rechnung der E**** GmbH sei weder der Firmenname noch die UID-Nr korrekt angeführt. Weiters sei auch für diese Firma eine Scheinadresse angegeben. Es liege daher insoweit keine Rechnung vor, die zum Vorsteuerabzug berechtige (Zeitraum 02…
…können. In freier Beweiswürdigung werde daher festgestellt, dass die Bw. den Ort der Geschäftsleitung in TO habe. Die Adresse in Budweis sei nach dem derzeitigen Ermittlungsstand als Scheinadresse zu qualifizieren. Die Bw. sei daher in Österreich unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. f. Die in der Berufung vorgebrachte Begründung…
…und es sich daher um eine Scheinadresse handle. Es könne einem Wirtschaftsbeteiligten zugemutet werden, sich über Lieferanten, zu denen bisher keine unmittelbare Geschäftsbeziehung bestanden habe, schon aus rein kaufmännischen Gründen sehr gut zu informieren. Da bei der Angabe einer Scheinadresse die in einer Rechnung geforderten…