Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch Dkfm. Helmut Wanderer, beeid. Buchprüfer und Steuerberater, Wirtschaftstreuhänder, 1100 Wien, Columbusgasse 55/8, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1 betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1996 - 1999, Körperschaftsteuer für die Jahre 1996…
Betriebsgenehmigung sei es für einen Dienstnehmer unzumutbar, in diesen Räumen zu arbeiten, ist darauf hinzuweisen, dass zwar die einschlägigen Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) die gesetzlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers betreffend Arbeitsräume für das Verrichten der Arbeit ohne Beeinträchtigung der Sicherheit, der Gesundheit und des Wohlbefindens der…
14.5 Repräsentationsaufwendungen (§ 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988) 14.5.1 Begriff der Repräsentationsaufwendungen 14.5.1.1 Allgemeines Rz 4808: Nicht abzugsfähig sind Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Beruf des Steuerpflichtigen bedingt sind bzw. in Zusammenhang mit der Erzielung von steuerpflichtigen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch AWIT Allgemeine Wirtschaftstreuhand GesmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 1060 Wien, Capistrangasse 4/9, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf, vertreten durch ORätin Dr. Eleonore Ortmayr, betreffend…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 7. Dezember 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 26. November 2008 betreffend Einkommensteuer 2007 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Einkommensteuer 2007 wird festgesetzt mit 7.019,42 €. Die Bemessungsgrundlage…
…Mit Bescheid vom 29. Juli 2009 veranlagte das Finanzamt den Berufungswerber zur Einkommensteuer für das Jahr 2008. Das Finanzamt behandelte Repräsentationsspesen in Höhe von insgesamt 4.800,00 SFr als steuerpflichtigen Lohn gemäß § 25 EStG 1988. Mit Schreiben vom 17. August 2009 berief der Berufungswerber…
6.1.10 Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung Rz 406a: 15% der Bemessungsgrundlage, mindestens 438 Euro jährlich, höchstens 2.628 Euro jährlich. Der Mindestbetrag kann nicht zu negativen Einkünften führen. Die Werbungskostenpauschalierung gilt nur für Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung; für andere politische…
5.9.21 Politikeraufwendungen 5.9.21.1 Partei- und Klubbeiträge Rz 383a: Darunter fallen nicht nur alle Zahlungen an politische Parteien im Sinne des Parteiengesetzes, deren Organisationen und Gliederungen sowie an parteinahe Vereine, sondern auch Zahlungen an sonstige wahlwerbende Gruppierungen (zB Namenslisten), die auf…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des W F, PLZ L, Adr, vom 29. September 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, vertreten durch Amtsdirektorin Eva Hoffmann, vom 18. September 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Der angefochtene Bescheid vom 18…
5.9.21.4 Reisekosten Rz 383d: Sofern eine gesetzliche Regelung vorliegt, wonach Fahrten bzw. Reisen eines politischen Mandatars als Dienstreisen im Sinne des § 26 EStG 1988 zu qualifizieren sind, unterliegen die vom Arbeitgeber geleisteten Ersätze, soweit sie die Sätze des § 26 EStG 1988 nicht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., geb. Datum, Adresse, vertreten durch Pointecker Stefan, Steuerberater, 4780 Schärding, Alfred Kubin Str. 19, vom 4. April 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes ABC vom 6. März 2007 betreffend Einkommensteuer 2004 entschieden: Der Berufung wird…
…Es ergebe sich somit eine Erfolgsänderung in Höhe von S 11.690,00 sowie eine Vorsteueränderung in Höhe von S 2.338,00. Laut Tz. 25 seien in den Prüfungsjahren Repräsentationsspesen in Abzug gebracht worden. Die Aufwendungen seien um den Anteil betreffend "Blumenbedarf" zu kürzen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk in Wien betreffend Einkommensteuer 2000 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe ist dem als Beilage angeschlossenen…
Strittig ist, ob der Kauf der Bücher Werbungskosten im Zusammenhang mit seiner politischen Tätigkeit darstellen. Als Begründung für die Abzugsfähigkeit findet sich auf der vorgelegten Rechnungskopie ein Vermerk mit den Stichworten "Geschenke Politik - Bildungsausschuss + Partnerstadt ***Ort Italien***". Daraus ist abzuleiten, dass der Bf. die Bücher…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des AA, Adresse, vertreten durch Fidas Graz Steuerberatung GmbH, 8042 Graz, Petersbergenstraße 7, vom 28. Dezember 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 20. November 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Die Berufung wird als…
6.1.9 Vertreter Rz 406: 5% der Bemessungsgrundlage, höchstens 2.190 Euro jährlich. Der Arbeitnehmer muss ausschließlich Vertretertätigkeit ausüben. Zur Vertretertätigkeit gehört sowohl die Tätigkeit im Außendienst, als auch die für konkrete Aufträge erforderliche Tätigkeit im Innendienst. Von der Gesamtarbeitszeit muss dabei mehr als…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Gde, Str, vertreten durch die Morik.Schertler.Nägele.Wirtschaftstreuhand OG, 6900 Bregenz, Römerstraße 30, vom 3. November 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 5. Oktober 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2009…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 9. November 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 14. Oktober 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 und 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide…
Aignerstraße 10 5026 Salzburg-Aigen www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin DSW in der Beschwerdesache AA, vertreten durch ECA Mag. Pichler Wirtschaftstreuhand GmbH, Stampfergasse 489/2, 5541 Altenmarkt gegen die Bescheide des FA CC vom…
Die Vertreterin verweist auf den Schriftsatz 24.11.2014, Beantwortung Ergänzungsansuchen 2.9.2014 und die Schilderung der Coaching- und Supervisionsleistung, die speziell auf Frau Bf. Tätigkeit als Bürgermeisterin zugeschnitten war. Fahrtkosten 2007 und 2009 Die Vertreterin wird diesbezüglich Rücksprache mit der Beschwerdeführerin halten. Diäten…