…habe ich mich entschieden, mich im Bereich der Leadership Kompetenz, Teampotentialanalyse, Teamentwicklung und Mitarbeiterführung weiterzubilden. Der Intensiv-Diplomlehrgang "Relationaler (Interner) Coach", der ein ganzes Jahr dauert und viele Peergroup-Stunden (also Übungsstunden in der Peer-Gruppe) erfordert, ist die ganzheitlichste Ausbildung dafür, denn er fokussiert…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. Patrick Brandstetter in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch TPA Steuerberatung GmbH, Franzosenhausweg 47, 4030 Linz, über die Beschwerde vom 25. Oktober 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs (nunmehr Finanzamt…
…24.02.2005, 2003/15/0044). Wie dem festgestellten Sachverhalt entnommen werden kann, war die beschwerdeführende Partei im Jahr 2016 in Relation zu ihrer Gesamtarbeitszeit zu einem Drittel im Außendienst und zu zwei Drittel im Innendienst tätig. Bereits dieser Umstand für sich bedingt, dass die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Beschwerdesache von Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Grazer Treuhand Steuerberatung GmbH & Partner KG, Petersgasse 128a, 8010 Graz, über die Beschwerde des Haftungspflichtigen vom 30. Juli 2018 gegen den Haftungsbescheid…
Nicht berücksichtigt wurde dabei offensichtlich, dass am Abgabenkonto der Primärschuldnerin ein Gesamtbetrag von € 63.196,07 von der Einbringung ausgesetzt ist, somit ein höherer Abgabenbetrag als der dargestellte FA-Betrag von € 36.117,75. Aufgrund von Zug-um-Zug-Geschäften erfolgte ein Mittelverbrauch…
…Unterlagen vorzulegen sowie eine den Kriterien des zit Erkenntnisses des VwGH entsprechende schlüssige Schätzung der Verfahrenskosten vorzulegen und zwischen diesem Kostenfaktor und dem Einkommen eine Relation herzustellen. Mit Schriftsatz vom 02.07.2019 beantwortete die Antragstellerin den Vorhalt des BFG wie folgt: "… Wie sich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.Dr. Hedwig Bavenek-Weber in der Beschwerdesache Bf+Adr vertreten durch PwC Pricewaterhouse Coopers Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Erdbergstrasse 200, 1030 Wien, StNr.x1 wegen Verletzung der Entscheidungspflicht gemäß § 284 BAO durch das Finanzamt…
PV: Dem ist nicht zuzustimmen, weil eine effektive Diskriminierung anhand der bezahlten Steuern und Abgaben gegenüber dem Konzessionär gemäß § 14 vorliegt. Der Konzessionär gemäß § 14, der VLTs anbietet, ist ausschließlich als Vergleichsmaßstab aus europa- und verfassungsrechtlicher Sicht heranzuziehen. Die Automaten aus dem Spielbankbetrieb sind nicht…
…aufgrund des Bewertungsgesetzes 1955 festgestellte Einheitswert durch Verweis als Bemessungsgrundlage herangezogen wurde, den Glücksspielabgaben aber ein vergleichbarer Verweis auf das Glücksspielmonopol fehlt. Eher könnte eine Relationalität zwischen Glücksspielmonopol und Glücksspielabgaben angenommen werden, wie sie zwischen früherer Erbschafts- und Schenkungssteuer und früheren Regelungen der Grunderwerbsteuer bestand. …
…Spielbankabgabe gemäß § 28 GSpG ebenfalls „echte Steuern“ auf den Abschluss bestimmter Glücksverträge sind und zu den Glücksspielabgaben gemäß § 57 GSpG bis § 59 GSpG in der Relation stehen, dass grundsätzlich der Abschluss bestimmter Glücksverträge der Glücksspielabgabe unterliegt, handelt es sich um einen Konzessionär, besteht eine Befreiung…
…die hinzu gezogenen Auskunftspersonen von Firmenseite aus, dass die historischen Daten auf Datenträgern noch vorhanden seien, und erläuterten die Beschaffenheit der "relationären" Datensätze sowie die Art der Informationsaufbereitung und beschrieben die spezifischen Leistungen des Unternehmens als EDV- unterstütztes Telefon- Marketing für Großkunden, wie z. B…
an stillen Reserven angeblich so reiche Datenbank offenkundig überhaupt nicht, sondern duldete es als nunmehrige atypisch stille Mitgesellschafterin, dass die Komplementärin das "Asset" de facto schon 1997 im Unternehmen begrub. Wenn andererseits die ausscheidenden stillen Mitgesellschafter zum Zeitpunkt des Einbringungsvertrages zutreffend von dem begutachteten Unternehmenswert…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 2 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Isolde Zellinger sowie die Laienbeisitzer Dir. Wilhelm Kranzl und Dipl.Tzt. Dr. Leopold Pfeil als weitere…
…Dazu kommt noch, dass das Finanzamt in der Berufungsvorentscheidung zutreffend ausgeführt hat, dass die angebotenen Raten (€ 2.000,00) in keiner Relation zum Abgabenrückstand (€ 598.226,21) stehen, Zweifel an der Einbringlichkeit des gesamten Abgabenrückstandes begründet erscheinen und der Bw. diesen Ausführungen nicht…
Kugelschreiber ausscheidet (Finanzstrafakt Bl. 102). Augenscheinlich unterscheiden sich jedoch im Schriftzug die drei ersten Ziffern des Betrages "2100" von der letzten Ziffer, welche hinzuflickt erscheint und kleiner ausgefallen ist als die ersten drei Ziffern. Ebenso ist der Gesamtbetrag in Worten "zweitausendeinhundert" augenscheinlich mit einer anderen…
…Geldstrafenbereich unterproportional ist. Eine geringe Geldstrafe beeinträchtigt die wirtschaftliche Existenz des zu Bestrafenden im geringen Ausmaß, weshalb - die Möglichkeit einer schlechten Finanzlage außer Acht gelassen - die entsprechende Ersatzfreiheitsstrafe für solche Geldstrafen in der Relation geringer ausfallen muss. Da überdies nicht jemand deswegen, weil er an…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, HR Dr. Josef Graf, in der Finanzstrafsache gegen Herrn RV, vertreten durch Herrn WK, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 14. Juli 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat am 24. Jänner 2008 durch die Vorsitzende Dr. Bavenek-Weber und die weiteren Mitglieder HR Mag. Ilse Rauhofer (§ 270 Abs. 1 Z. 4 BAO), Dkfm. Dr. Peter Bernert und Mag. Marion Ibetsberger über die Berufung der W , Z1, Z2, vertreten…
…der Ansicht der belangten Behörde ist keine getrennte Beurteilung der einzelnen Stipendien in der Form vorzunehmen, dass jedes Stipendium für sich mit der Höchststudienbeihilfe für Selbsterhalter in Relation zu setzen ist. Vielmehr stellt der Gesetzgeber aufgrund des eindeutigen Gesetzeswortlautes den Vergleich mit den Werten nach …
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Innsbruck 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Dr. Doris Schitter sowie die Laienbeisitzer Dir. Hans-Dieter Salcher und Mag. Dr. Andreas Ratz als weitere Mitglieder des Senates…