Findok · UFS-Entscheidungen
UFSW RV/2777-W/02
Einbringung von stillen Mitunternehmeranteilen an einer real überschuldeten Adressmarketing-GmbH in eine AG als steuerpflichtiger Tausch gemäß §6 Z14 lit a EStG
geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/2777-W/02vom 13.12.2007Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
an stillen Reserven angeblich so reiche Datenbank offenkundig überhaupt
nicht, sondern duldete es als nunmehrige atypisch stille Mitgesellschafterin,
dass die Komplementärin das "Asset" de facto schon 1997 im Unternehmen
begrub. Wenn andererseits die ausscheidenden stillen Mitgesellschafter zum
Zeitpunkt des Einbringungsvertrages zutreffend von dem begutachteten
Unternehmenswert ausgehen durften, so ergäbe ihre Entfertigung mit
Altaktien der AG annähernd im angenommenen Gegenwert ihrer
buchmäßigen Beteiligungen keinen Sinn.
Da die Voraussetzungen für eine steuerneutrale
Einbringung nach Art III UmgrStG nicht nachgewiesen wurden, war die
Berufung als unbegründet abzuweisen.
Wien, am 13.
Dezember 2007
Normen und Schlagworte
- § 6 Z 14 lit. a EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 6 Z 14 lit. b EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 4 Abs. 1 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 12 Abs. 1 UmgrStG, Umgründungssteuergesetz, BGBl. Nr. 699/1991
- § 12 Abs. 2 Z 2 UmgrStG, Umgründungssteuergesetz, BGBl. Nr. 699/1991
- § 24 Abs. 7 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Stille Reserven von relationären Adressdatensätzen einer zum Teil selbst aufgebautenzum Teil unentgeltlich erworbenen DatenbankSoftware und Datenbank als wesentliche Substanz des Unternehmens im Bewertungsgutachten unberücksichtigtbloße Erlösmomentaufnahme und sonstige Mängel im Ertragswertgutachtenkein Nachweis eines real positiven Verkehrswertes des UnternehmensEinbringung zu Buchwerten nach Art III UmgrStG missglückt
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- UFS-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
- Geschäftszahl
- RV/2777-W/02
- Stammnummer
- 31916
- Gültig
- 13.12.2007 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF