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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSW RV/2777-W/02

Einbringung von stillen Mitunternehmeranteilen an einer real überschuldeten Adressmarketing-GmbH in eine AG als steuerpflichtiger Tausch gemäß §6 Z14 lit a EStG

geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/2777-W/02vom 13.12.2007Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

an stillen Reserven angeblich so reiche Datenbank offenkundig überhaupt nicht, sondern duldete es als nunmehrige atypisch stille Mitgesellschafterin, dass die Komplementärin das "Asset" de facto schon 1997 im Unternehmen begrub. Wenn andererseits die ausscheidenden stillen Mitgesellschafter zum Zeitpunkt des Einbringungsvertrages zutreffend von dem begutachteten Unternehmenswert ausgehen durften, so ergäbe ihre Entfertigung mit Altaktien der AG annähernd im angenommenen Gegenwert ihrer buchmäßigen Beteiligungen keinen Sinn. Da die Voraussetzungen für eine steuerneutrale Einbringung nach Art III UmgrStG nicht nachgewiesen wurden, war die Berufung als unbegründet abzuweisen. Wien, am 13. Dezember 2007

Normen und Schlagworte

Stille Reserven von relationären Adressdatensätzen einer zum Teil selbst aufgebautenzum Teil unentgeltlich erworbenen DatenbankSoftware und Datenbank als wesentliche Substanz des Unternehmens im Bewertungsgutachten unberücksichtigtbloße Erlösmomentaufnahme und sonstige Mängel im Ertragswertgutachtenkein Nachweis eines real positiven Verkehrswertes des UnternehmensEinbringung zu Buchwerten nach Art III UmgrStG missglückt

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
Geschäftszahl
RV/2777-W/02
Stammnummer
31916
Gültig
13.12.2007 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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