…den bei der Beurteilung der Rechtsfähigkeit heranzuziehenden Vorschriften des bürgerlichen Rechtes (§ 3 Abs 1 EEG iVm § 79 BAO) im Berufungsjahr keine Rechtsubjektivität zu bzw. ist die KEG für das Jahr 2003 bereits aus zivilrechtlicher Sicht nicht anzuerkennen. Nachdem hiermit auch die Grundvoraussetzung für einen auf …
…dem Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme stattzugeben,......... Gem. § 78 Abs. 1 ist Partei im Abgabenverfahren der Abgabepflichtige. Das ist im Feststellungsverfahren die Personengesellschaft (also alle, die an der Feststellung beteiligt sind). Die Parteifähigkeit wird durch die Rechtsfähigkeit begründet. Dies ist bei der KEG die Eintragung…
…OLG Karlsruhe BB 1963, 324). Einer eingetragenen Erwerbsgesellschaft, und zwar einer offenen Erwerbsgesellschaft - OEG (Partnerschaft) in Verbindung mit § 124 Abs 1 HGB bzw einer Kommanditerwerbsgesellschaft - KEG (Kommandit-Partnerschaft) in Verbindung mit § 161 Abs 2 HGB, kommt zwar Rechtsfähigkeit (Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu…
…Die Rechts- und Parteifähigkeit einer Personenhandelsgesellschaft bleibt daher auch nach ihrer Löschung im Firmenbuch solange erhalten, als noch Abwicklungsbedarf besteht, was dann der Fall ist, wenn Abgabenverbindlichkeiten einer solchen Gesellschaft bescheidmäßig festzusetzen sind. Im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften verlieren somit ihre Rechtsfähigkeit erst mit ihrer Vollbeendigung…
…Die Rechts- und Parteifähigkeit einer Personenhandelsgesellschaft bleibt daher auch nach ihrer Löschung im Firmenbuch solange erhalten, als noch Abwicklungsbedarf besteht, was dann der Fall ist, wenn Abgabenverbindlichkeiten einer solchen Gesellschaft bescheidmäßig festzusetzen sind. Im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften verlieren somit ihre Rechtsfähigkeit erst mit ihrer Vollbeendigung…
…und verklagt werden können, sind diesen Gesellschaften Rechtsfähigkeit und damit Parteifähigkeit zuzuerkennen. Wenn somit das Finanzamt die Meinung vertritt, die RFRA-KG ist Unternehmerin, kommt als Abgabenschuldnerin in Betracht, schuldet die Umsatzsteuer und hat daher im Umsatzsteuerverfahren Parteistellung inne, kann eine Rechtswidrigkeit nicht erkannt werden…
…und verklagt werden können, sind diesen Gesellschaften Rechtsfähigkeit und damit Parteifähigkeit zuzuerkennen. Wenn somit das Finanzamt die Meinung vertritt, die RF-KG ist Unternehmerin, kommt als Abgabenschuldnerin in Betracht, schuldet die Umsatzsteuer und hat daher im Umsatzsteuerverfahren Parteistellung inne, kann eine Rechtswidrigkeit nicht erkannt werden…
…Durch den Übergang eines Grundstückes zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern wird ein Erwerbsvorgang iSd § 1 GrEStG verwirklicht (vgl. 13.10.1978, 1902/76). Die eingetragene Erwerbsgesellschaft hat Rechtsfähigkeit (vgl. OGH 9.4.1992, 8 Ob 5/90). OEG und KEG führen eine Firma und…
…wäre allenfalls in einem Verfahren betreffend die *V & S Handels KEG* zu klären. Die Begleichung der Strafe (Position J1), die mangels eigener Rechtsfähigkeit der GesbR nur gegenüber den beiden ehemaligen Gesellschaftern festgesetzt worden sein konnte, aus dem Vermögen der Gesellschaft, stellt ebenfalls eine Privatentnahme der…
…2000 Rz 5903 werde zur verfahrensrechtlichen Folge einer derartigen Einstufung bei mangelnder abgabenrechtlicher Rechtsfähigkeit/Parteifähigkeit der behaupteten Mitunernehmerschaft ausgeführt, dass der Einkünftenichtfeststellungsbescheid an alle behaupteten Beteiligten, die im Bescheid anzuführend seien, zu richten sei, und jedem Beteiligten eine Ausfertigung zuzustellen sei.Weiters Verweis auf VwGH…
…KEG)eine OG und KG ist somit eine Exekutionsführung zulässig. In diesen Fällen ist eine genaue Firmenbezeichnung erforderlich. Gegen eine GesBR als solche ist eine Exekutionsführung unzulässig. Rz 1411: In Fällen, in denen mangels zivilrechtlicher Rechtsfähigkeit eines Steuerrechtssubjektes gegen dieses nicht Exekution geführt werden kann…
…festgesetzt werde. e) Nach Durchführung eines Mängelbehebungsverfahrens wies das Finanzamt die Berufungen gegen die (neuen) Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 2006 und 2007 mit Berufungsvorentscheidung vom 15. April 2009 als unbegründet ab. Die Berufungsvorentscheidung war wiederum "An [den Bw.] und B, ehemalige Gesellschafter der A-KEG…
…KEG wurde auf sämtlichen Rechnungen die Firmenanschrift geändert. Die Z-KEG ist laut der Begriffsbestimmung des § 2 Abs 1 UStG Unternehmer und hat eine Steuernummer beim Finanzamt ... als auch eine UID-Nr. ... Das UStG kennt keine Unternehmereigenschaft kraft Rechtsform, die Unternehmerfähigkeit setzt nicht zivilrechtliche Rechtsfähigkeit…
…OG, KG sowie (nach HGB und EGG) OHG, OEG und KEG, welchen gemeinsam ist, dass sie keine juristischen Personen (im üblichen Sprachgebrauch) sind. Um die Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, welche ebenfalls Personenenvereinigungen sind und überdies juristische Personen - also Träger einer eigenen Rechtspersönlichkeit - sind, vom Anwendungsbereich des …
…die KEG mangels Abwicklungsbedarf (sämtliche Verfahren waren abgeschlossen) infolge ihrer Vollbeendigung die Rechtsfähigkeit verloren hat, weshalb ein Bescheid an die namentlich zu bezeichnenden Gesellschafter zu richten gewesen wäre, Berechtigung zukommt, braucht im gegebenen Zusammenhang nicht näher erörtert werden (vgl. aber hiezu die zu einem gleichgelagerten…
…der bezeichneten Weise zu übernehmen. (3) Auf die Auseinandersetzung finden die für den Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters aus der Gesellschaft geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung." Die Gesellschaft wird nach neuerer Lehre und Rechtsprechung ungeachtet des Umstandes, dass sie keine juristische Person (mit umfassender Rechtsfähigkeit) ist…
…später, und zwar zu einem zwischen dem 21.10.2005 (Tag der Errichtung des Zusammenschluss- und Gesellschaftsvertrages) und dem 19.1 2006 (= Tag der Eintragung der Kommanditgesellschaft in das Firmenbuch) erfolgen können. Die Rechtsfähigkeit von nach bürgerlichem Recht rechtsfähigen Personengesellschaften, wie insbesondere einer Kommanditgesellschaft…
…GrEStG) ein Rechtsträgerwechsel bezüglich eines Grundstückes im Sinne des § 2 GrEStG ist. Die eingetragene Erwerbsgesellschaft (das Erwerbsgesellschaftengesetz (EGG) trat mit 31. Dezember 2006 außer Kraft) hatte Rechtsfähigkeit (vgl. OGH 9.4.1992, 8 Ob 5/90), sodass eine OEG bzw. KEG eine Firma führen und…
…OG, KG sowie (nach HGB und EGG) OHG, OEG und KEG, welchen gemeinsam ist, dass sie keine juristischen Personen (im üblichen Sprachgebrauch) sind. Um die Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, welche ebenfalls Personenenvereinigungen sind und überdies juristische Personen - also Träger einer eigenen Rechtspersönlichkeit - sind, vom Anwendungsbereich des …
…ins Firmenbuch eingetragen worden, sodass die in den Rechnungen angeführte KEG nicht existiert. Eine nicht existierende KEG ist keine Rechtsperson; sie kann daher weder Rechte begründen noch Verpflichtungen eingehen. Die fehlende Rechtsfähigkeit der nicht existierenden KEG hat idF folgende Auswirkungen: Die Zusage, Lieferungen und/oder…