…des "investment grade" liegenden Rating erhält. Bei natürlichen Personen zählen zu den Grundlagen für die Beurteilung der Bonität über die Angaben zu bisherigen Kreditabwicklungen hinaus Daten in Bezug auf Einkommen (Höhe, Arbeitsplatzsicherheit), Ausgaben (Miete, Kreditrückzahlungen), Vermögen (vorhandene Vermögensbestandteile), die aktuelle Schuldensituation (Kredite, übernommene Haftungen) und…
…und nicht auf Grund der steuerlichen Gesamtauswirkungen zu beurteilen, die infolge Änderungen auf Grund anderer rechtlicher Beurteilungen im Sachbescheid vorzunehmen wären (VwGH 14.12.1995, 94/15/0003; 4.03.2009, 2006/15/0079; 30.06.2021, Ra 2019/15/0125). Die steuerlichen Auswirkungen des…
…6.2013 - 2.7.2013). Nach Meinung der Betriebsprüfung seien die Rechnungen der Fa. C-GmbH ohne aktiv leistendes Unternehmen und der Verwendung des Firmenmantels nur zur Vertuschung der tatsächlichen Machenschaften als Schein- bzw. Deckungsrechnungen einzustufen. Mit dem Vorlageantrag wurde den abgabenbehördlichen Feststellungen zur Fa…
…c) Eintrag im Online-Branchenbuch des Wienportals, d) Auftritte auf Internet-Bewertungsportalen samt Kundenempfehlungen, e) Präsentation von Kundenreferenzen auf der Webseite der Firma, f) Printwerbung in Zeitungen & Magazinen, g) Plakat-Buchungsportale im Internet, h) TV- und Radiowerbung. Die digitale Unternehmensgewinnung funktioniere in Form von Suchmaschinenoptimierung…
…die Frage des Vorsteuerabzuges des Leistungsempfängers nicht ausschlaggebend (VwGH 20.11.1996, 95/15/0179). Eine dem § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 entsprechende Rechnung müsse deshalb den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers, also den richtigen Namen und die richtige…
…Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; b) den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung. Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 10 000 Euro übersteigt, ist weiters die dem Leistungsempfänger vom Finanzamt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben, wenn der leistende Unternehmer…
…stets wechselnden Gesellschaftern nicht zu gefährden. Ohne Daten betreff die Namen und Anschriften der von der Betriebsprüfung bei der Bf. in Zusammenhang mit den Subfirmen angesprochenen Gastronomiebetrieben blieb das soziale Kundenumfeld des von der Betriebsprüfung angesprochenen Gastronomiebetriebs in Form von Angaben zum Milieu (z. B…
…Rechnungsmerkmale verwiesen werden: Eine Rechnung muss demzufolge gemäß § 11 Abs. 1 Z 1 UStG den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthalten. Hierunter ist der richtige Name und die richtige Anschrift zu verstehen. Auch die Angabe einer falschen Adresse des leistenden Unternehmers…
…Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; 2. den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung. Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 10 000 Euro übersteigt, ist weiters die dem Leistungsempfänger vom Finanzamt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben, wenn der leistende Unternehmer…
…der Ausweis des Steuerbetrages in einer Summe zulässig, wenn für die einzelnen Posten der Rechnung der Steuersatz angegeben ist. (6) Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 150 Euro nicht übersteigt, genügen neben dem Ausstellungsdatum folgende Angaben: 1. Der Name und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers…
…Lieferungen oder sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen. Nach § 11 Abs. 1 leg. cit. müssen Rechnungen folgende Angaben enthalten: | 1. | den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; | 2. | den Namen…
…Abgabensicherung der Finanzamtes Wien XY. [...] Name und Anschrift des liefernden/leistenden Unternehmens bedeutet, dass dieser unter der Anschrift auch tatsächlich einen Betrieb hat. Über die vom Gesetzgeber definierten Rechnungsmerkmale hinaus müssen die Angaben auf der Rechnung jenen Grad der Genauigkeit aufweisen, der es der nachprüfenden…
…für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen. Nach § 11 Abs. 1 UStG 1994 müssen Rechnungen u.a. folgende Angaben enthalten: den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der…
…Z 1 in Verbindung mit § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 ist daher, dass sich der Name und die Anschrift des tatsächlich liefernden oder leistenden Unternehmers eindeutig aus der Rechnungsurkunde selbst ergeben (vgl. VwGH 25.4.2001, Zl. 98/13/0081 noch zum UStG…
…GmbH und der J-Bau GmbH - für tatsächlich erbrachte Leistungen - ausgestellten Rechnungen die Bw. zum Vorsteuerabzug berechtigen oder nicht. Eine dem § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 als entsprechend zu wertende Rechnung muss den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthalten…
…liefernden oder leistenden Unternehmers; | 2. | den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung. Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag € 10.000 übersteigt, ist weiters die dem Leistungsempfänger vom Finanzamt erteilte Umsatzsteuer- Identifikationsnummer anzugeben, wenn der leistende Unternehmer…
…gestellt, sondern lediglich die Vorsteuern wegen fehlender Rechnungsbestandteile (Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers) versagt. Die Unzulässigkeit dieser Beurteilung werde durch die Überprüfungen der Bw. erwiesen bzw. sei durch weitere Erhebungen im Zuge des Rechtsmittelverfahrens zu untermauern. In einer ohne weitere Erhebungen bzw…
…die zum Vorsteuerabzug berechtigen würde. Selbst dann nicht, wenn die Unternehmereigenschaft desjenigen, der die Leistung erbrachte, als erwiesen angenommen werden könnte, der in der Rechnung angeführte liefernde Unternehmer jedoch nicht existiert. Sind der Name und die Anschrift des Leistenden objektiv unrichtig, so wird dieser Mangel…
…GmbH und der H-Bau GmbH - für tatsächlich erbrachte Leistungen - ausgestellten Rechnungen die Bw. zum Vorsteuerabzug berechtigen oder nicht. Eine dem § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 als entsprechend zu wertende Rechnung muss den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthalten…
…dessen Unternehmen ausführt, auf Verlangen des anderen verpflichtet, Rechnungen auszustellen. Nach § 11 Abs. 1 UStG 1994 idF BGBl. 663/1994 müssen Rechnungen grundsätzlich folgende Angaben enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; 2. den Namen und die Anschrift des…