… 15 Abs. 1 Z. 17 ErbStG stehe ausschließlich und zur Gänze alleine den Erben zu. Im Vorlageantrag wird ergänzt, dass die Auszahlung des Legates aus einem Realisat eines Wertpapierdepots, welches ausschließlich aus endbesteuerten Werten bestand, erfolgt sei. Auf Grund der Hingabe eines endbesteuerten Wertes sei…
…Sodann sollte die Gerichtskommissärin sämtliche noch im Nachlass befindlichen Guthaben (Spar- und Kontoguthaben usw.) realisieren und nach Begleichung von Grabpflegekosten und Abhandlungsgebühren den Rest zu gleichen Teilen an die Erben überweisen. Aufgrund der letztwilligen Anordnung von MF hat auch GK als Vermächtnisnehmer einen Betrag von…
…Sodann sollte die Gerichtskommissärin sämtliche noch im Nachlass befindlichen Guthaben (Spar- und Kontoguthaben usw.) realisieren und nach Begleichung von Grabpflegekosten und Abhandlungsgebühren den Rest zu gleichen Teilen an die Erben überweisen. Aufgrund der letztwilligen Anordnung von MF hat auch JK als Vermächtnisnehmer einen Betrag von…
…Sodann sollte die Gerichtskommissärin sämtliche noch im Nachlass befindlichen Guthaben (Spar- und Kontoguthaben usw.) realisieren und nach Begleichung von Grabpflegekosten und Abhandlungsgebühren den Rest zu gleichen Teilen an die Erben überweisen. Aufgrund der letztwilligen Anordnung von MF hat auch BK als Vermächtnisnehmerin einen Betrag von…
…Sodann sollte die Gerichtskommissärin sämtliche noch im Nachlass befindlichen Guthaben (Spar- und Kontoguthaben usw.) realisieren und nach Begleichung von Grabpflegekosten und Abhandlungsgebühren den Rest zu gleichen Teilen an die Erben überweisen. Aufgrund der letztwilligen Anordnung von MF hat auch EK als Vermächtnisnehmerin einen Betrag von…
…gesteht jedoch selbst zu, dass das Realisat aus diesem Vertrag erst nach dem Eintritt des Todesfalles auf das Konto überwiesen wurde. Es bedarf keiner näheren Erörterung darüber, dass erst ab dem Tag der Gutschrift auf dem Konto des Erblassers überhaupt von endbesteuertem Vermögen gesprochen werden…
…wurde der 1/3 Anspruch der erbl. Witwe mit gesamt € 107.827,71 (= € 83.333,33 aus der Liegenschaft EZ1 + € 24.494,38 als Realisat aus den liquiden (= endbesteuerten) Mitteln/Konten- und Sparguthaben) bestimmt. Zwecks Abstattung dieses Anspruches wurde dort…
…des Kundenstockes im Jahr 1996 der Besteuerung. In der Begründung führte sie ua aus, dass die Leistung (Übergabe des Kundenstockes) im Jahr 1996 erbracht und damit der Gewinn aus der Veräußerung realisiert worden sei. Der Abschluss weiterer Verträge, wie zB dem Bestandsvertrag könne an dieser…
…erhebliche Bedenken (vgl. Doralt, Teilgewinnrealisierung bei langfristiger Fertigung, RdW 1995, 112). Denn der Gewinnausweis verstößt in diesem Fall gegen das Realisationsprinzip (vgl. Margreiter, Zur Gewinnverwirklichung beim schwebenden Geschäft im Bilanzsteuerrecht, FJ 1986, 160). Im gegenständlichen Verfahren liegt eine abgrenzbare Teilleistung vor, und tritt daher Gewinnrealisierung…
…dass der Bw. erst im Jahr 1991 den Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf der Liegenschaft Sim/D zu realisieren hat. Es war die tatsächliche Übergabe der fertig gestellten Liegenschaft ab 28.02.1991 vereinbart und es ist von einer alle Voraussetzungen umfassenden wirtschaftlichen Verfügungsmacht des Käufers…
…Testamentserbe auch für die Bezahlung der Erbschaftsteuer haftet, erfolgt die Überweisung des Barlegates unter Rückbehalt der Erbschaftsteuer in Höhe von S 7.520,00. Die Bezahlung des Legates kann ich jedoch erst nach Realisierung eines entsprechenden Sparbuches vornehmen. Die beschlussmäßige Verfügung über dieses Sparbuch werde…
…und zwar gleichgültig, ob und in welchem Maße der Erbe zur Erfüllung des Pflichtteils oder zur Entrichtung des Legats endbesteuertes Vermögen "realisiert" oder auf andere Nachlaßgegenstände oder nicht aus dem Nachlaß stammendes Vermögen greift. Kommen solcherart für die Abgeltungswirkung endbesteuerten Vermögens mehrere Personen in Betracht…
…und zwar gleichgültig, ob und in welchem Maße der Erbe zur Erfüllung des Pflichtteils oder zur Entrichtung des Legats endbesteuertes Vermögen "realisiert" oder auf andere Nachlaßgegenstände oder nicht aus dem Nachlaß stammendes Vermögen greift. Kommen solcherart für die Abgeltungswirkung endbesteuerten Vermögens mehrere Personen in Betracht…
…419 ff). Des Weiteren sind die allgemeinen Bewertungsgrundsätze zu beachten. Dazu gehören insbesondere: der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit, der Grundsatz der Periodisierung, das Stichtagsprinzip, der Grundsatz der Unternehmensfortführung, der Grundsatz der Einzelbewertung, das Realisationsprinzip, der Grundsatz des Wertzusammenhanges. Rz 2125: Steuerpflichtige, die den Gewinn gemäß § 5…
…unter Berücksichtigung von Nebenkosten und Preisminderungen zugerechnet werden kann. Damit entspricht dieses Verfahren sowohl dem Grundsatz der Einzelbewertung als auch dem Realisationsprinzip. In der Praxis kann diese Bewertung nur umgesetzt werden, wenn entsprechende begleitende Maßnahmen die Identifikation des Wirtschaftsguts und die Preiszuordnung unterstützen. Rz 2314…
…zu verstehen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, weshalb Anschaffungskostenminderungen vom Anschaffungspreis abzuziehen seien. Des Weiteren würde eine sofortige erfolgswirksame Erfassung der Investitionszuschüsse auch dem Realisationsprinzip nach § 201 Abs. 2 Z 4 HGB widersprechen, weil…
…79 Konvertierungsdatum: 9.12.2003 EUR/CHF-Kurs bei Konvertierung: 1,5613 Darlehensstand 31.12.2003: CHF 1.651.395,79 Im Zuge der Jahresabschlusserstellung per 31.12.2003 sind die infolge der Darlehenskonvertierung realisierten Kursgewinne buchmäßig nicht erfasst worden. Diese Vorgangsweise wird damit begründet…
…beim Anteilinhaber führen, beseitigt werden; vgl. EB zu Art VI und VII Z 3 Steuerreformgesetz 1993, 1237 BlgNR 18 GP) und unterstellt nunmehr in beiden Fällen ertragsteuerlich fingiert realisierte Einkünfte (vgl. EB zu § 40 Abs. 2 und 3 InvFG, 917 BlgNR 20 GP). Diese Zuflussfiktion…
…einer Besteuerung beim Anteilinhaber führen, beseitigt werden; vgl. EB zu Art VI und VII Z 3 Steuerreformgesetz 1993, 1237 BlgNR 18 GP) und unterstellt nunmehr in beiden Fällen ertragsteuerlich fingiert realisierte Einkünfte (vgl. EB zu § 40 Abs. 2 und 3 InvFG, 917 BlgNR 20 GP…
…keine Lieferungen vorlägen). Rückstellungen für Provisionsverpflichtungen seien erst dann zulässig, wenn der Gewinn aus dem vermittelten Geschäft (Hauptgeschäft) realisiert werde oder wenn aus dem Hauptgeschäft vor Gewinnrealisierung ein Gesamtverlust (unter Einschluss der Provisionsverpflichtung) drohe. Beides scheine aber im vorliegenden Fall nicht gegeben zu sein. Vom…