…SN 046-2005/00008-001, vertreten durch AR Claudia Enzenhofer, betreffend die Gewährung einer Zahlungserleichterung im Finanzstrafverfahren, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und der bekämpfte Bescheid dahingehend abgeändert, dass für die Entrichtung der mit Strafverfügung des Finanzamtes Linz als Finanzstrafbehörde…
…durch Amtsrätin Claudia Enzenhofer, vom 7. Februar 2007, SN 046-2000/00114-001, betreffend die Gewährung von Zahlungserleichterungen im Finanzstrafverfahren gemäß § 172 Abs. 1 Finanzstrafgesetz (FinStrG), zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und der bekämpfte Bescheid dahingehend abgeändert, dass zur Entrichtung…
…001 bzw. StNr. 12, vertreten durch Amtsrätin Claudia Enzenhofer, betreffend die Gewährung von Zahlungserleichterungen im Finanzstrafverfahren, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und der bekämpfte Bescheid dahingehend abgeändert, dass dem Bestraften zur Entrichtung der mit dem Erkenntnis des unabhängigen Finanzsenates, Finanzstrafsenat…
…Jahr bewilligt wurde. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass es dem Bf. offen steht, vor Ablauf dieser Ratenbewilligung im Jahr 2009 neuerlich ein (gebührenfreies) Ratenzahlungsansuchen unter Darlegung seiner aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse einzubringen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Graz, am 4. Jänner 2008
…der Berufung zu. Gegen alle sonstigen im Finanzstrafverfahren ergehenden Bescheide ist, soweit nicht ein Rechtsmittel für unzulässig erklärt ist, als Rechtsmittel die Beschwerde zulässig (§ 152 Abs. 1 FinStrG). Die als "Berufung" bezeichnete Eingabe vom 12. Februar 2007 ist daher als Beschwerde im Sinne des § 152…
…2001/16/0371). Andererseits steht aber auch eine sich an den tatsächlichen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestraften orientierende Bewilligung einer mehrjährigen Abstattungsfrist für eine im Finanzstrafverfahren verhängten Geldstrafe nicht zwangsläufig im Widerspruch zu den Strafzwecken, sofern durch die gewährten Teilzahlungen das angestrebte und beabsichtigte…
…selbst angezeigten Umsatzsteuervorauszahlungen seine ständige Arbeitsüberlastung angegeben und auch dargelegt, dass aufgrund seiner schlechten wirtschaftlichen Situation eine sofortige Entrichtung seiner Verbindlichkeiten nicht möglich wäre und deshalb um Ratenbewilligung angesucht. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat vom 19. Mai 2008 bekannte sich der Bw…
…geb. 19XX, whft. in W, vertreten durch Dr. Otmar Wacek, Rechtsanwalt in 5020 Salzburg, Nonntaler Hauptstraße 1a, im Finanzstrafverfahren StrNr. 041-2009/00028-001, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1, 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) sowie der Finanzordnungswidrigkeiten gemäß §§ 49 Abs…
…Ermessens erscheinen die im Spruch festgesetzten Raten noch geeignet - unter Einhaltung der vom Verwaltungsgerichtshof judizierten Prämissen - einerseits dem Strafzweck ausreichend Rechnung zu tragen und andererseits die Entrichtung der Geldstrafe in noch angemessener First zu gewährleisten. Der mit der Ratenbewilligung ausgesprochene Widerrufsvorbehalt erfolgte im Rahmen des…
…Ermessens erscheinen die im Spruch festgesetzten Raten noch geeignet - unter Einhaltung der vom Verwaltungsgerichtshof judizierten Prämissen - einerseits dem Strafzweck ausreichend Rechnung zu tragen und andererseits die Entrichtung der Geldstrafe in noch angemessener First zu gewährleisten. Der mit der Ratenbewilligung ausgesprochene Widerrufsvorbehalt erfolgte im Rahmen des…
…den Fall, dass auch nur zu einem Ratentermin keine Zahlung in der festgesetzten Höhe erfolgt (Terminverlust), erlischt die Bewilligung und sind Vollstreckungsmaßnahmen zulässig. II. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. III. Der Beschwerdeführer wird mit seinem Antrag, der Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, auf…
…Februar 2009 leisten könne. Eine weitergehende Ratenbewilligung kann aus derzeitiger Sicht schon deshalb nicht verfügt werden, weil die Geldstrafen bereits seit April 2005 bzw. Juni 2007 fällig sind, der Beschwerdeführer also mit der Entrichtung der Strafen bereits seit langem im Verzug ist, wenngleich nicht verkannt…
…diesem Grund umfasst die letzte Rate den am Strafkonto dann noch offenen Betrag iHv € 960,00. Der gleichzeitig mit der Ratenbewilligung ausgesprochene Widerrufsvorbehalt erfolgte im Rahmen des gem § 212 Abs 1 BAO gegebenen Ermessens und um auf allfällige geänderte wirtschaftliche Verhältnisse innerhalb des nächsten…
…Uneinbringlichkeit einer Geldstrafe ohnehin unter der Sanktion des Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe steht, kommt dem Umstand der Gefährdung der Einbringlichkeit der aushaftenden Forderung im Falle einer Geldstrafe laut Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kein Gewicht zu. Maßgebend für die Entscheidung über Zahlungserleichterungen zur Entrichtung einer Geldstrafe ist vielmehr…
…Johannes Stäudelmayr, vom 21. Jänner 2008, StrNr. 041-2007/00120-001, betreffend die Gewährung von Zahlungserleichterungen im Finanzstrafverfahren gemäß § 172 Abs. 1 Finanzstrafgesetz (FinStrG), zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und der bekämpfte Bescheid dahingehend abgeändert, dass dem Beschwerdeführer (Bf.) gemäß §…
…gefährdet ist (vgl. etwa VwGH 18.9.2000. 2000/17/0094). Da es sich auch bei einer Zahlungserleichterung im Finanzstrafverfahren um eine Begünstigung handelt, bei der die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund tritt, hat grundsätzlich der Antragsteller sowohl die…
…Bundesfinanzgericht zu berücksichtigen war. Bei der Strafbemessung waren zugunsten des Bf. mildernd seine bisherige finanzstrafbehördliche Unbescholtenheit und die erfolgte teilweise Schadensgutmachung (mehr als 60% des Schadens wurde bereits im Rahmen einer aufrechten Ratenbewilligung bezahlt), als erschwerend hingegen kein Umstand. Ausgehend von geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen des…
…StNr. 996/0421, vertreten durch Amtsrat Claudia Enzenhofer, betreffend die Gewährung von Zahlungserleichterungen im Finanzstrafverfahren zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Strafverfügung des Finanzamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 2. März 2005 wurde der Bf. des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen…
…von Zahlungserleichterungen kann sich auch auf Abgaben, deren Gebarung mit jener der den Gegenstand des Ansuchens bildenden Abgaben zusammengefaßt verbucht wird (§ 213), erstrecken. 3. Rechtliche Würdigung: Grundsätzlich müssen für eine Zahlungserleichterungsbewilligung im Finanzstrafverfahren sämtliche der in § 212 Abs. 1 leg. cit. genannten Bedingungen erfüllt sein…
…998/6269, vertreten durch AR Claudia Enzenhofer, betreffend die Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens im Finanzstrafverfahren, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und der bekämpfte Bescheid dahingehend abgeändert, dass für die Entrichtung der auf dem Strafkonto 998/6269 aus SN 046-2000/00269…