RIS AI
8 635 Treffer193 msnur geltende Fassungen
UFSK RV/0095-K/061. Überschreiten der Einkommensgrenzen nach § 5 Abs. 1 FLAG 2. Rechtmäßigkeit des Rückforderungsbescheides nach § 26 Abs. 1 FLAG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2007

…persönliche oder sonstige Umstände, die zum unrechtmäßigen Bezug geführt haben, sind nicht zu berücksichtigen. Entscheidend ist lediglich, dass die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe nicht gegeben waren. Die Verpflichtung zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge (KAB) kann nicht mit dem Hinweis abgewendet werden, dass die Beihilfen…

UFSS RV/0423-S/06Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2007

…§ 26 FLAG 1967 rückgefordert werden können - auch dann - wenn die unrichtige Auszahlung der Familienbeihilfe durch einen ausschließlich bei der Behörde zu suchenden Irrtum erfolgt ist. Die Verpflichtung zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge kann nicht mit dem Hinweis abgewendet werden, dass die Beihilfen im guten Glauben bezogen…

BFG RV/7102797/2013Nachsicht bei Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.12.2015

…denjenigen, der die Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, ohne Rücksicht darauf - wie in der Berufung angeführt - ob die bezogenen Beträge gutgläubig empfangen wurden oder ob die Rückzahlung eine Härte bedeutet. Die Verpflichtung zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge ist von subjektiven Momenten unabhängig. Entscheidend ist nur, ob…

UFSS RV/0632-S/02Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge (Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag)im Sinne des §26 FLAG 1967, Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.08.2003

…§ 26 FLAG rückgefordert werden können, -auch dann-wenn die unrichtige Auszahlung der Familienbeihilfe durch ein aussschließlich bei der Behörde zu suchendes Fehlverhalten erfolgt ist. Die Verpflichtung zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge kann nicht mit dem Hinweis abgewendet werden, dass die Beihilfen im guten Glauben bezogen und…

UFSW RV/1389-W/08Kein Anspruch auf Familienbeihilfe über die vorgesehene Studienzeit inklusive Toleranzsemester hinaus.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.06.2008

…der Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, ohne Rücksicht darauf, ob die bezogenen Beträge gutgläubig empfangen wurden oder ob die Rückzahlung eine Härte bedeutet. Die Verpflichtung zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge ist von subjektiven Momenten unabhängig. Entscheidend ist nur, ob der Empfänger die Beträge objektiv zu Unrecht…

UFSW RV/3173-W/07Rückzahlungsverpflichtung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe (Überweisung durch Finanzamt auf das Konto der Gattin bei vorangegangener Vorausverfügung durch den Beihilfenwerber)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2008

…der Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, ohne Rücksicht darauf, ob die bezogenen Beträge gutgläubig empfangen wurden oder ob die Rückzahlung eine Härte bedeutet. Die Verpflichtung zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge ist von subjektiven Momenten unabhängig. Entscheidend ist nur, ob der Empfänger die Beträge objektiv zu Unrecht…

UFSS RV/0838-S/02Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge (Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag), Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2003

… 26 FLAG rückgefordert werden können, -auch dann-wenn die unrichtige Auszahlung der Familienbeihilfe durch ein aussschließlich bei der Behörde zu suchendes Fehlverhalten erfolgt ist. Die Verpflichtung zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge kann nicht mit dem Hinweis abgewendet werden, dass die Beihilfen im guten Glauben bezogen und…

BFG RV/7102135/2023Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen mangels Entfaltung einer Erwerbstätigkeit eines subsidiär Schutzberechtigten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.07.2023

…der die Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, ohne Rücksicht darauf, ob die bezogenen Beträge gutgläubig empfangen worden seien oder ob die Rückzahlung eine Härte bedeutet. Die Verpflichtung zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge ist von subjektiven Momenten unabhängig. Entscheidend ist nur, ob der Empfänger der Beträge diese…

UFSW RV/2471-W/11Rückforderung von Familienbeihilfe wegen Auslandsaufenthalt der Kinder, Rückzahlungsverpflichtung besteht auch bei fehlerhafter Auszahlung durch Finanzamt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2011

…der die Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, ohne Rücksicht darauf, ob die bezogenen Beträge gutgläubig empfangen wurden oder ob die Rückzahlung eine Härte bedeutet. Die Verpflichtung zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge ist von subjektiven Momenten unabhängig. Entscheidend ist nur, ob der Empfänger der Beträge diese zu…

UFSW RV/1436-W/09Familienbeihilfenbezug nach Ausbildungsende
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2009

…Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen. Die Verpflichtung zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge kann nicht mit dem Hinweis abgewendet werden, dass die Beihilfe in gutem Glauben bezogen und verbraucht worden sei". Am 24.2.2009 erhob der Bw. ersichtlich einen Vorlageantrag betreffend der…

UFSW RV/0661-W/05Rechtmäßigkeit eines Rückforderungsbescheides - hat der Bw. tatsächlich Familienbeihilfe bezogen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.07.2005

…oder sonstige Umstände, die zum unrechtmäßigen Bezug geführt haben, sind nicht zu berücksichtigen. Entscheidend ist somit lediglich, dass die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe nicht gegeben waren. Auch kann die Verpflichtung zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge nicht mit dem Hinweis abgewendet werden, dass die Beihilfe…

UFSW RV/1145-W/13Rückzahlungsverpflichtung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe (Überweisung durch Finanzamt auf das Konto der Gattin bei vorangegangener Vorausverfügung durch den Beihilfenwerber)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.06.2013

…der Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, ohne Rücksicht darauf, ob die bezogenen Beträge gutgläubig empfangen wurden oder ob die Rückzahlung eine Härte bedeutet. Die Verpflichtung zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge ist von subjektiven Momenten unabhängig. Entscheidend ist nur, ob der Empfänger die Beträge objektiv zu Unrecht…

UFSW RV/2103-W/05Kein Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe, wenn die Steuerpflichtige in Spanien beschäftigt ist und sie sich mit Ehegatten und Kindern ständig in Spanien aufhält
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.11.2007

…bezogen hat, die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen, soweit der unrechtmäßige Bezug nicht ausschließlich durch eine unrichtige Auszahlung durch eine im § 46 des FLAG 1967 genannte Gebietskörperschaft oder gemeinnützige Krankenanstalt verursacht worden ist. Die Verpflichtung zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge kann nicht mit dem Hinweis abgewendet werden, dass…

UFSF RV/0063-F/05Berufsausbildung bei versuchtem Antritt zur Prüfung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2005

…etc, wäre für die Voraussetzungen einer Rückforderung gemäß § 26 FLAG 1967 nicht von Relevanz. Die Verpflichtung zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge könnte auch nicht mit dem Hinweis abgewendet werden, dass die Beihilfen im guten Glauben bezogen und verbraucht worden sind. Diese Einwendung wäre nämlich nur zielführend…

UFSF RV/0084-F/04Kein Anspruch auf Familienbeihilfe nach Ablauf des 26. Lebensjahres bei nur zehntägiger Absolvierung des Präsenzdienstes und anschließender Untauglichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.07.2004

… 26 FLAG rückgefordert werden können,auch dann, wenn die unrichtige Auszahlung der Familienbeihilfe durch ein aussschließlich bei der Behörde zu suchendes Fehlverhalten erfolgt ist. Die Verpflichtung zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge kann nicht mit dem Hinweis abgewendet werden, dass die Beihilfen im guten Glauben bezogen und…

BFG RV/3100221/2022Überwiegende Tragung der Unterhaltskosten ?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.08.2026

…bestimmten Verhalten veranlasst wurde. Aus diesem Grund steht auch der Grundsatz von Treu und Glauben der Rückforderung nicht entgegen bzw. kann die Verpflichtung zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge nicht mit dem Hinweis abgewendet werden, dass die Beihilfen in gutem Glauben bezogen und verbraucht worden seien. V…

BFG RV/3100406/2024Schädlicher Studienwechsel: Grundsatz von Treu und Glauben ist bei zwingendem Rückforderungsanspruch nicht zu beachten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.06.2026

…bestimmten Verhalten veranlasst wurde. Aus diesem Grund steht der Grundsatz von Treu und Glauben der Rückforderung nicht entgegen bzw. kann die Verpflichtung zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge nicht mit dem Hinweis abgewendet werden, dass die Beihilfen in gutem Glauben bezogen und verbraucht worden seien. c) Gemäß …

BFG RV/3100222/2020Ständiger Auslandsaufenthalt gem. § 5 Abs. 3 FLAG (Schule und Studium in Chile): wird durch Urlaubsaufenthalte im Inland nicht unterbrochen; Hauptwohnsitzmeldung, Antreten vor Stellungskommission, Ferialjobs im Inland sind irrelevant. Keine Verjährung wg. Verlängerungshandlung (Besprechung am FA samt Aktenvermerk)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.09.2025

…Unrecht bezogen hat; dies ohne Rücksicht darauf, ob die bezogenen Beträge etwa gutgläubig empfangen wurden oder ob die Rückzahlung eine Härte bedeutet. Die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge ist nach Gesetzeslage und Rechtsprechung von subjektiven Momenten völlig unabhängig. Entscheidend ist somit lediglich, ob der Empfänger…

BFG RV/7102467/2023Rückforderung, wenn mit Einverständnis des Anspruchsberechtigten auf ein bestimmtes Bankkonto ausbezahlt worden ist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.02.2024Teil 1/2

…der Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, ohne Rücksicht darauf, ob die bezogenen Beträge gutgläubig empfangen wurden oder ob die Rückzahlung eine Härte bedeutet. Die Verpflichtung zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge ist von subjektiven Momenten unabhängig. Entscheidend ist nur, ob der Empfänger die Beträge objektiv zu Unrecht…

BFG RV/7102988/2021Familienbeihilfe-Rückforderung bei subsidiär Schutzberechtigten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.11.2021

…der die Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen habe, ohne Rücksicht darauf, ob die bezogenen Beträge gutgläubig empfangen worden seien oder ob die Rückzahlung eine Härte bedeute. Die Verpflichtung zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge sei von subjektiven Momenten unabhängig . Entscheidend sei nur, ob der Empfänger der Beträge diese…