…Finanzamt xx zugeordnet. Fraglich ist sohin, ob und wenn ja welchen Einfluss die Unterfertigung des Prüfungsauftrages durch eine Mitarbeiterin einer unzuständigen Behörde auf die Rechtswirksamkeit eines eigentlich automationsunterstützt erstellten Bescheides hat. Nach der einhelligen Judikatur wird durch die zusätzliche Unterfertigung der Tatbestand des § 96 letzter…
…Graz-Stadt zugeordnet. Fraglich ist sohin, ob und wenn ja welchen Einfluss die Unterfertigung des Prüfungsauftrages durch eine Mitarbeiterin einer unzuständigen Behörde auf die Rechtswirksamkeit eines eigentlich automationsunterstützt erstellten Bescheides hat. Nach der einhelligen Judikatur wird durch die zusätzliche Unterfertigung der Tatbestand des § 96 letzter…
…dieser Aufforderung nachgekommen ist. In einem ergänzenden Schriftsatz vom 29.08.2019 brachte der steuerliche Vertreter vor, der Prüfungsauftrag vom 28.6.2017 sei von einer unzuständigen Behörde ausgestellt worden, da die Komplementärgesellschaft ihren Sitz am 02.02.2017 vom Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Wien ### in…
…gesetzlich nicht vorgesehen ist. Die Unterschrift stammt sohin von einem Organ eines örtlich und sachlich nicht zuständigen Finanzamtes. Bescheidqualität kommt den beiden Prüfungsaufträgen bereits aus formellen Erwägungen daher nicht zu. Mein Antrag wäre daher allenfalls zurück- und nicht abzuweisen. II. Die erkennende Behörde führt aus…
…sie nach ihrer Ansicht nicht zuständig ist - diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen hat. Ein Antrag an eine unzuständige Behörde kann jedoch auch von dieser wegen Unzuständigkeit durch Bescheid zurückgewiesen werden…
…existenter Konten durch den Prüfer der unzuständigen Abgabenbehörde Amstetten Melk Scheibbs mit der Behauptung die Daten stammen aus einer Abfrage aus dem amtlichen Kontenregister vom 21.2.2018 Ungesetzliche Prüfung meiner Ehegattin sowie einer unbeteiligten Firma ohne jedweden Prüfungsauftrag und überdies Ausfolgung der Unterlagen unter…
…sie nach ihrer Ansicht nicht zuständig ist - diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen hat. Ein Antrag an eine unzuständige Behörde kann jedoch auch von dieser wegen Unzuständigkeit durch Bescheid zurückgewiesen werden…
…die DSGVO sowie die Abänderung von Daten aus dem Register gemäß KontRegG, 2) den Antrag auf Sicherung der durch die für mich unzuständige Behörde Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs verarbeiteten Daten fraglicher Herkunft, 3) die falschen Rechtsauskünfte und die Unkenntnis des Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs hinsichtlich…
…insoweit, als seiner Auffassung nach die Bescheide über einen Prüfungsauftrag vom 02.04.2019 (USt und ESt 2007 - 2015) und vom 18.10.2019 (USt und ESt 2007 - 2015 und NOVA 2014 -2015) vom Finanzamt FA als Finanzstrafbehörde als sachlich unzuständige Behörde ausgestellt wurden, und…
…als Grundlage für eine Zuständigkeit herangezogen werden und in der Vergangenheit auch wurden, dies im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Daten durch eine unzuständige Behörde. Das Finanzamt gründet Zuständigkeiten auf das Organisationshandbuch (einen Erlass), ewomit die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen des AVOG verdrängt werden sollen. Es derogiert…
… 299 BAO eigentlich bei der unzuständigen Behörde Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf überreicht. Die unzuständige Behörde Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf hätte meinen Antrag an das Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs weiterleiten müssen. Da die Zuständigkeit auf eine andere Abgabenbehörde übertragen wurde war weiters…
…Führung eines allfälligen Finanzstrafverfahrens und die Ausstellung eines Prüfungsauftrages gem. § 99 (2) FinStrG zuständig wäre im gegebenen Fall nicht das Finanzamt Wien 1/23 sondern das Finanzamt 9/18/19. Der vorliegende „Bescheid" ist daher bereits aufgrund der Unzuständigkeit der belangten Behörde nichtig. -) kein Willensakt…
…nachgekommen ist. In einem ergänzenden Schriftsatz vom 29.8.2019 brachte der steuerliche Vertreter vor, der Prüfungsauftrag vom 28.6.2017 sei von einer unzuständigen Behörde ausgestellt worden, da die Komplementärgesellschaft ihren Sitz am 2.2.2017 vom Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Wien 2/20/21…
…2 FinStrG. Die mit solchen Maßnahmen betrauten Organe haben insoweit auch die Befugnisse der Organe der Finanzstrafbehörde. Die Bf erkennt eine Nichtigkeit des Bescheides durch die fehlende Unterschrift des genehmigenden Organs der belangten Behörde. Dazu ergibt sich: Ein Prüfungsauftrag ist ein Bescheid (vgl. VwGH 25…
…diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 1. Dezember 2003, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Der Prüfungsauftrag (= ein Bescheid) stamme von einer unzuständigen Behörde. Mit Schreiben vom 25. Juli 2002 habe das Landesgericht X das Finanzamt X als…
…in Verbindung mit § 99 Abs. 2 FinStrG vom Finanzamt X ausgestellte und vom Finanzamt Y (= unzuständige Behörde, siehe oben) unterfertigte Prüfungsauftrag vom 5. August 2002 lasse lediglich den Gegenstand der Prüfung (Einkommensteuer und Umsatzsteuer) sowie den Prüfungszeitraum (1996 bis 1999) erkennen. In einer Fußnote…
…Beschwerden beim BFG noch gar nicht feststeht, ob die Finanzstrafbehörde beim Finanzamt Graz-Stadt in rechtskonformer Weise oder in rechtswidriger Weise in den Besitz der Unterlagen und Informationen auf Grund der von Ihr als unzuständige Behörde durchgeführten Konteneinschau gelangte, ist in rechtskonformer Anwendung der gesetzlichen…
…die DSGVO sowie die Abänderung von Daten aus dem Register gemäß KontRegG, 2) den Antrag auf Sicherung der durch die für mich unzuständige Behörde Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs verarbeiteten Daten fraglicher Herkunft, 3) die falschen Rechtsauskünfte und die Unkenntnis des Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs hinsichtlich…
…eine unzuständige Behörde ist. Weiters trägt der "Bescheid" kein Rundsiegel des Finanzamts Wien 2/20/21/22, obwohl dies gem. DBP 3.1.2. enthalten sein muss (vgl. Watzinger in Koller/ Schuh/Woischitzschläger (Hrsg), Handbuch zur Praxis der steuerlichen Betriebsprüfung: Kapitel 3.5. Prüfungsauftrag S…
…des Einschreiters beeinträchtigt und ihn insbesondere im Verfahren benachteiligt habe. Darüber hinaus werde die GBPWK als nicht existent angesehen, weshalb im Verfahren eine unzuständige Behörde eingeschritten und damit das Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden sei. Die GBPWK sei nämlich keinesfalls im Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz genannt…