…Jobwechsels - nicht bekannt gewesen, dass der Sohn nach Wien übersiedeln könnte. Dieser sei - wie im Prüfbericht richtig angeführt - in Salzburg beruflich tätig und niedergelassen gewesen. Ob der Sohn den Wohnungskauf selber finanzieren hätte können ist nach Ansicht des Bw. für die rechtliche Beurteilung des Missbrauchstatbestands…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Andrea Ebner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch LBG Wirtschaftstreuhand-u. Beratungs GmbH, Boerhaavegasse 6, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 20. Februar 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes Waldviertel vom 5…
…der Wiederaufnahmebescheid betreffend die Umsatzsteuer 1999 nicht zugestellt worden wäre, er vielmehr auf Basis des Prüfberichtes eine Beschwerde gegen den genannten Wiederaufnahmebescheid verfasst habe. Festgehalten wird, dass sich in den Veranlagungsakten kein Rückschein über die Zustellung des Wiederaufnahmebescheides betreffend die Umsatzsteuer 1999 an den Bf…
…1999. Der Beschwerdeführer (Bf.) gab in seiner Beschwerde gegen den Wiederaufnahmebescheid betreffend die Einkommensteuer 1999 an, dass die Außenprüfung weder im Bescheid betreffend die Wiederaufnahme der Einkommensteuer selbst, noch im Prüfbericht unter dem Punkt Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO auf Seite 9…
…Abs. 4 BAO auf Grund der Feststellungen der abgabenbehördlichen Prüfung, die der darüber aufgenommenen Niederschrift bzw. dem Prüfbericht zu entnehmen seien, erfolgt. Daraus sei auch die Begründung für die Abweichungen vom bisherigen Bescheid zu ersehen. Der im wieder aufgenommenen Verfahren ergangene Einkommensteuerbescheid 2004 vom 14…
…das Jahr 1999, S 6.113.878 für das Jahr 1999, S 7.400.132 für das Jahr 2000 und -S 3.180.356 für das Jahr 2001. Im Prüfbericht stellte der Prüfer die Feststellungen für die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO…
…worden wäre): § 150 BAO ist in der Folge auf den berufungsgegenständlichen Sachverhalt (Betriebsprüfung ohne Schlussbesprechung) anzuwenden. Lt. VwGH vom 28.3.2001, 89/13/0026 ist dieser Prüfbericht kein Bescheid (lt. Stoll, BAO, 1670 ist er als Aktenvermerk zu qualifizieren). In der Folge ist eine…
…naturwissenschaftlich-exakten mathematischen Sinn nachweisen. (VwGH 23.2.1994, 92/15/0159). Weder der Zollkodex noch die Bundesabgabenordnung sieht ein Beweisverwertungsverbot vor. Es unterliegt auch der Inhalt eines Prüfberichtes der für die Betriebsprüfung zuständigen Zollbehörde der freien Beweiswürdigung, unbeschadet dessen, ob dessen inhaltliche Richtigkeit vom…
…auch ein bloßer Verweis auf die Begründung eines anderen Bescheides bzw. auf Feststellungen einer abgabenbehördlichen Prüfung, die darüber aufgenommene Niederschrift und den Prüfbericht ausreichend, sofern dessen Inhalt dem Bescheidadressaten bzw. dem betroffenen Abgabepflichtigen bekannt ist bzw. sind und wenn aus diesem die Wiederaufnahmegründe tatsächlich hervorgehen …
…auch ein bloßer Verweis auf die Begründung eines anderen Bescheides bzw. auf Feststellungen einer abgabenbehördlichen Prüfung, die darüber aufgenommene Niederschrift und den Prüfbericht ausreichend, sofern dessen Inhalt dem Bescheidadressaten bzw. dem betroffenen Abgabepflichtigen bekannt ist bzw. sind und wenn aus diesem die Wiederaufnahmegründe tatsächlich hervorgehen …
Anhang V (zu Abschnitt 31a33) (Muster basierend auf Vorschlag der Kammer der WirtschaftstreuhänderSteuerberater und Wirtschaftsprüfer ((für Prüfungen, die unter § 108c Abs. 9 EStG 1988 idF AbgÄG 2012 fallen, zu verwenden) Bericht über die unabhängige Prüfung der Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie gemäß § 108c Abs. 9 lit…
…Bestandteil des Bescheides verwiesen wurde. Allerdings war weder in der Niederschrift der Schlussbesprechung vom 8. März 2002 samt diesbezüglicher Berechnungsbeilage noch im Prüfbericht unter Tz. 4 von einer "Abgabenhinterziehung" der Bw und von deren hiefür erforderlichem Vorsatz überhaupt die Rede, geschweige denn wurden dazu sachverhaltsbezogene…
…Straße 40, erfasst wurden. In der Begründung zu den Wiederaufnahmebescheiden wurde auf die Feststellungen der abgabenbehördlichen Prüfung, die der darüber aufgenommenen Niederschrift bzw. dem Prüfbericht zu entnehmen seien, verwiesen. Daraus sei auch die Begründung für die Abweichungen vom bisherigen, im Spruch bezeichneten Bescheid zu ersehen…
Aus dem Prüfbericht geht weiters nicht hervor, welche betrieblichen Abläufe und sonstige für die Abgabenerhebung bedeutende Umstände durch die behauptete fehlende Mitwirkung noch unbeantwortet geblieben sind. Daher wurde am 7.12.10 ein Antrag auf Bescheidbegründung eingebracht. Dieser wurde als unbegründet abgewiesen. Aus der Sicht…
Betreffend Bankomat- und Kreditkartenzahlungen wurde im Prüfbericht festgestellt, dass nicht nachvollziehbar sei, ob diese Zahlungen in den erklärten Umsätzen enthalten seien. Zwar sei aus den vorgelegten Daten der Bankomat- bzw. Kreditkartenfirmen anhand der vorgelegten EDV-Aufzeichnungen stichprobenweise pro Filiale ein Vergleich der Zahlungen mit Bankomat…
Festsetzung unter Zugrundelegung der Feststellungen der abgabenbehördlichen Prüfung, die der darüber aufgenommenen Niederschrift bzw dem Prüfbericht zu entnehmen sei, erfolgt sei. Mit Bescheid über die Festsetzung von Umsatzsteuer für 02-12/2003 vom 11. August 2004 wurde der Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Leistungen und Eigenverbrauch (einschließlich…
…2015 erfolgte jeweils ein Hinweis auf die Feststellungen der abgabenbehördlichen Prüfung, die der darüber aufgenommenen Niederschrift bzw. dem Prüfbericht zu entnehmen sind. Es ist in den Bescheiden keine bestimmte Tz der angeführten Unterlagen angeführt, sodass die gesamten genannten Unterlagen Teil der Begründung des Bescheides wurden…
…bis 2005 - geltenden Stand der Technik abzustellen ist. Sofern daher etwa der Prüfbericht des ***L-GmbH*** vom (…) bei der Festlegung der Qualitätsklasse des in der Kiesgrube (…) verwendeten Recyclingmaterials Bezug nimmt auf die Bestimmungen des Bundesabfallwirtschaftsplanes 2006 und der Richtlinie für Recycling-Baustoffe, 8…
…tatsächlich nicht im Arbeitsbogen aufliegen, wäre dies insoweit unerklärlich, als in diesem grundsätzlich sämtliche im (späteren) Prüfbericht getroffenen Prüfungsfeststellungen so zu dokumentieren sind, dass sie aus ihm klar abzuleiten und auch durch sachverständige Dritte leicht und vollständig nachvollzogen werden können. Schließlich hat der Arbeitsbogen durch…
…vom 22. März 2007 gegen den "Prüfbericht vom 25. Februar 2002 und derer Bescheide" gilt gemäß § 275 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als zurückgenommen. Begründung Der Berufungswerber brachte ein als "Beschwerde und Wiederaufnahme des Verfahrens gegen den Prüfbericht vom 25. Februar 2002…