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UFSW RV/0729-W/06Nachversteuerung der Versicherungssteuer bei Rückkauf einer Lebensversicherung mit vereinbarter Prämienfreistellung innerhalb von 10 Jahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.12.2006

…wolle der Gesetzgeber solche Versicherungsverhältnisse nachträglich einer erhöhten Versicherungssteuer unterwerfen, die der "einfache Sparer" nach mehrjähriger monatlich gleichbleibender Prämienzahlung (mit oder ohne zeitweiliger Prämienfreistellung) unter hohen Verlusten (der Rückzahlungsbetrag entspreche im gegenständlichen Fall nur einem Teil der eingezahlten Beträge) vorzeitig beende. Es könne nicht sein…

LStR 2002 Rz 132340.1 Voraussetzungen für die Prämienbegünstigung
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

40.1 Voraussetzungen für die Prämienbegünstigung 40.1.1 Persönliche Voraussetzungen Rz 1323: Wie beim Bausparen ist die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Voraussetzung für die Begünstigung (siehe Rz 1293).

LStR 2002 Rz 138641.6 Versicherungssteuerbefreiung
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

41.6 Versicherungssteuerbefreiung Rz 1386: Prämien für Versicherungen im Rahmen der Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988 sind gemäß § 4 Abs. 1 Z 11 Versicherungssteuergesetz von der Versicherungssteuer befreit.

LStR 2002 Rz 140341b Mitarbeiterprämie 2025 (§ 124b Z 478 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

41b Mitarbeiterprämie 2025 (§ 124b Z 478 EStG 1988) Rz 1403e: Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern im Kalenderjahr 2025 eine Mitarbeiterprämie bis maximal 1.000 Euro steuerfrei gewähren. Das Gruppenmerkmal ist für die Steuerbefreiung nicht maßgeblich, dh. die Mitarbeiterprämie kann auch nur einzelnen Arbeitnehmern gewährt werden, ohne…

BMF-010206/0069-VI/5/2008Beantwortung von Zweifelsfragen zur Versicherungssteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0069-VI/5/200807.07.2008Teil 2/2

Laufzeit von 10 Jahren und laufender, im Wesentlichen gleich bleibender Prämienzahlung vor. Im 6. Jahr erfolgt eine Prämienfreistellung für die Restlaufzeit. Im 8. Jahr kommt es zum Rückkauf. 2. Es liegt eine Lebensversicherung mit einer Laufzeit von 10 Jahren und laufender, im Wesentlichen gleich bleibender…

LStR 2002 Rz 1355–135640.12 Steuerliche Behandlung von Prämien bzw. Einzahlungen an einen Rechtsträger während der Ansparphase
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

40.12 Steuerliche Behandlung von Prämien bzw. Einzahlungen an einen Rechtsträger während der Ansparphase Rz 1355: Beiträge an Pensionszusatzversicherungen und Pensionskassen, die über die prämienbegünstigte Bemessungsgrundlage hinausgehen, sind möglich (Versicherungssteuer beträgt auch dafür 2,5%). Die Rechtsträger haben allerdings die prämienbegünstigten Beiträge sowie die darauf…

UFSG RV/0221-G/05Liebhaberei eines Rentenversicherungsmodells mit endfälliger Fremdwährungskreditfinanzierung, Wechselkursrisiko
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2010Teil 1/3

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufung des Berufungswerbers, vom 8. September 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes X. vom 6. August 2004 betreffend Einkommensteuer 2002 nach durchgeführter Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im…

UFSG RV/0221-G/05Liebhaberei eines Rentenversicherungsmodells mit endfälliger Fremdwährungskreditfinanzierung, Wechselkursrisiko
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2010Teil 2/3

…vorgenommen. Der Antrag des Bw. vom 30.7.2002 auf Abschluss der Versicherung ist aufgrund der schlechten Qualität der Kopie im Bereich der Prämienfreistellung nicht aussagekräftig. Nach Auskunft der A.- Versicherung hatte der Bw. eine mit einem Rechnungszins von 5% berechnete Bonusrente beantragt (davon lt…

UFSG RV/0221-G/05Liebhaberei eines Rentenversicherungsmodells mit endfälliger Fremdwährungskreditfinanzierung, Wechselkursrisiko
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2010Teil 3/3

In Anlehnung an das Verhältnis der Vertragssummen der einzelnen Modellkomponenten erfolgt, mangels Detailaufgliederung durch die Z.- AG trotz ergangener Aufforderung, die Zuordnung dieser Aufwandsposition zum Kreditvertrag der Y.-Bank pauschal mit 1/3 des in Rechnung gestellten Betrages (12.687,- €). In der Prognoserechnung ist…

BMF-010206/0069-VI/5/2008Beantwortung von Zweifelsfragen zur Versicherungssteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0069-VI/5/200807.07.2008Teil 1/2

…Vertragsbeginn nicht mehr als verdoppelt wird. Als Prämienzuzahlungen gelten nachträgliche Einmalzuzahlungen oder nicht für die gesamte Restlaufzeit vereinbarte Zuzahlungen. Nachträgliche Prämienherabsetzungen sind wie nachträgliche Prämienfreistellungen zu beurteilen (siehe Frage 36). Im "Wesentlichen gleich bleibende" Prämienzahlungen liegen demnach auch vor, wenn Zuzahlungen für die gesamte Restlaufzeit…

LStR 2002 Rz 139841.14 Steuerfreiheit der Kapitalerträge
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

41.14 Steuerfreiheit der Kapitalerträge Rz 1398: Die in der Zukunftsvorsorgeeinrichtung vereinnahmten Kapitalerträge sind steuerfrei. Die in der Zukunftsvorsorgeeinrichtung vereinnahmten Kapitalerträge sind steuerfrei. Grundlage für die Steuerfreiheit sind § 6 Abs. 5 KStG 1988 für Betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen, § 41 Abs. 1 Z 1 und 2 InvFG 1993…

LStR 2002 Rz 140341a Mitarbeiterprämie 2024 (§ 124b Z 447 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

41a Mitarbeiterprämie 2024 (§ 124b Z 447 EStG 1988) Rz 1403a: Gewährt der Arbeitgeber im Kalenderjahr 2024 aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift gemäß § 68 Abs. 5 Z 5 oder 6 EStG 1988 seinen Arbeitnehmern als Zulage oder Bonuszahlung eine Mitarbeiterprämie, ist diese bis zu 3.000 Euro…

LStR 2002 Rz 1123.3.42 Teuerungsprämie (§ 124b Z 408 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

3.3.42 Teuerungsprämie (§ 124b Z 408 EStG 1988) Rz 112k: Zahlt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern auf Grund der gestiegenen Preise zusätzlich zum Arbeitslohn eine Teuerungsprämie, ist diese als Bonuszahlung oder Zulage in den Kalenderjahren 2022 und 2023 bis zu einem Betrag von 3.000…

LStR 2002 Rz 1391–139241.9 Rückforderung der Prämie (§ 108g Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

41.9 Rückforderung der Prämie (§ 108g Abs. 5 EStG 1988) Rz 1391: Zu Unrecht erstattete Prämien sind vom Steuerpflichtigen rückzufordern. Als zu Unrecht erstattet gilt eine Prämie auch dann, wenn der Steuerpflichtige nach Ablauf der Bindungsfrist von 10 Jahren die Auszahlung der aus seinen Beiträgen…

LStR 2002 Rz 132740.2.2 Pauschale Förderung
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

40.2.2 Pauschale Förderung Rz 1327: Die Erstattung der Prämie erfolgt mit einem Pauschbetrag, der sich nach dem Prozentsatz der im jeweiligen Kalenderjahr geleisteten Beiträge bemisst. Der Prozentsatz beträgt 2,75% (bis 2011 5,5%) zuzüglich des jeweiligen Prozentsatzes für die Bausparprämie des betreffenden…

LStR 2002 Rz 1328–132940.2.3 Bemessungsgrundlage
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

40.2.3 Bemessungsgrundlage Rz 1328: Bemessungsgrundlage für die Prämienerstattung ist der eingezahlte Betrag. Die Prämienerstattung ist eingeschränkt auf Beiträge von höchstens 1.000 Euro jährlich. Innerhalb der 1.000 Euro Begrenzung kann die Abgabenerklärung jederzeit, auch nach dem 31. Dezember 2003, geändert werden. Im…

LStR 2002 Rz 137241.1.5 Personen, die keine gesetzliche Alterspension beziehen (zB Hausfrauen, Hausmänner, Privatiers)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

41.1.5 Personen, die keine gesetzliche Alterspension beziehen (zB Hausfrauen, Hausmänner, Privatiers) Rz 1372: Leistet eine steuerpflichtige Person, die keine gesetzliche Alterspension bezieht oder beziehen wird (zB Hausfrauen oder Hausmänner, auch wenn sie eine Witwen- oder Witwerpension beziehen, Privatiers) Beiträge zu einer Zukunftsvorsorgeeinrichtung, so…

LStR 2002 Rz 1366–136841.1 Voraussetzungen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

41.1 Voraussetzungen 41.1.1 Persönliche Voraussetzungen (§ 108g Abs. 1 EStG 1988) Rz 1366: Personen, die in Österreich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und keine gesetzliche Alterspension beziehen, können eine prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge in Anspruch nehmen. Erfolgt innerhalb eines Kalenderjahres ein Wechsel von der unbeschränkten Steuerpflicht in…

LStR 2002 Rz 135840.13.2 Steuerliche Behandlung der Leistungen aus einer Pensionskasse, einer betrieblichen Kollektivversicherung iSd § 93 Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 oder auf Grund einer freiwilligen Höherversicherung, für die eine Prämie erstattet wurde
geltende FassungRichtlinien16.12.2016

40.13.2 Steuerliche Behandlung der Leistungen aus einer Pensionskasse, einer betrieblichen Kollektivversicherung im Sinne desiSd § 18f93 Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 oder auf Grund einer freiwilligen Höherversicherung, für die eine Prämie erstattet wurde Rz 1358: Die Rentenzahlungen (einschließlich Hinterbliebenenrente) aus prämienbegünstigten Arbeitnehmerbeiträgen an eine Pensionskasse oder betriebliche…

LStR 2002 Rz 1332–133440.3 Erstattung der Prämie
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

40.3 Erstattung der Prämie Rz 1332: Die pauschale Erstattung erfolgt durch den Rechtsträger, bei dem die Abgabenerklärung abgegeben wurde. Dieser Rechtsträger fordert den auf Grund der vorgelegten Abgabenerklärungen zu erstattenden Steuerbetrag einmal jährlich (bis Ende Februar des Folgejahres) beim Finanzamt Wien 1/23für Großbetriebe…