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EAS 11DBA-Deutschland/Pfandbriefzinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2194/2/1-IV/4/9114.06.1991

Zinsen aus Pfandbriefen unterliegen nicht der Besteuerung im Quellenstaat, wie dies in dem derzeit noch geltenden Artikel 3 Absatz 3 des DBA-Deutschland für Zinsen aus pfandrechtlich sichergestellten Forderungen vorgesehen ist. Vielmehr richtet sich ihre Besteuerung gemäß Ziffer 7 des Schlussprotokolls zu Artikel 3 nach…

EAS 553Deutsche Vermögensteuerpflicht für österreichische Pfandbriefe
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 1471/4/1-IV/4/9419.12.1994

Werden von in Deutschland ansässigen Investoren österreichische Pfandbriefe von einer österreichischen Landeshypothekenbank gekauft, so unterliegen die hiefür bezogenen Zinsen gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland der Besteuerung in Deutschland. In dieser Beurteilung ist durch das mit 1.1.1992 wirksam gewordene Revisionsprotokoll zum DBA-Deutschland keine…

EStR 2000 Rz 6121–612520.2.1.6 Zinsen und andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen jeder Art
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…und langfristigen Kapitalaufbringung. Diesem Erfordernis wird idR eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren entsprechen. Andere Wertpapiere, die ein Forderungsrecht verbriefen, sind insbesondere auf Namen sowie auf Inhaber lautende (Teil-)Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen, Schatzscheine, Kassenobligationen sowie Wertpapiere über Schuldscheindarlehen, weiters sogenannte "Certificates of Deposit", die ihrer…

05 2201/6-IV/5/91Sicherheitsleistung gemäß § 222 BAO durch in dauernder Sammelverwahrung befindliche und in dauernden Sammelurkunden verbriefte Wertpapiere
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2201/6-IV/5/9119.12.1991

…Anleihen, Obligationen, Pfandbriefe und Teilschuldverschreibungen durch Massenemission und Stückelung (Schaffung kleinerer Einheiten) gekennzeichnet sind und die gesonderte Verwahrung solcher jedem einzelnen Depotkunden gehörenden Wertpapiere in Form der Sonderverwahrung (Streifbandverwahrung) oder Summenverwahrung (Tauschverwahrung) umständlich ist, besondere Kosten verursacht und eine Rationalisierung im Bereich des Effektenwesens erschwert…

EAS 560Keine Vermeidung der deutschen Vermögensteuer durch österreichische Immobilienbesicherung von Kapitalvermögen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2415/1/1-IV/4/9412.01.1995

…auf österreichischer Seite infolge Abschaffung der Vermögensteuer nicht mehr ausgenützt wird). In Deutschland ansässige Personen können daher weder durch Veranlagung in österreichische Pfandbriefe (die auch vor der Abkommensrevision stets unter Artikel 11 und nicht unter Artikel 3 des Abkommens fielen) noch durch Anschaffung anderer Werte…

EAS 1173Griechische Hypothekarzinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2162/1-IV/4/9701.12.1997

…sein (EAS 640). Eine bloß mittelbare Besicherung, wie im Fall von Pfandbriefen und ähnlich konzipierten Anleihen, erfüllt diese Voraussetzung daher nicht (EAS 11 betreffend die ehemals vergleichbare Bestimmung im DBA-Deutschland). Keine Steuerfreistellung könnte auch für den Fall anerkannt werden, dass Forderungen nur zum Teil…

UFSL RV/0163-L/11Behauptete persönliche und sachliche Unbilligkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2013

…Ansuchen um Nachsicht der Schuld. Dazu legte er seine wirtschaftlichen Verhältnisse wie folgt dar: Es hafte ein mit hinterlegten Pfandbriefen in Höhe von ATS 4.500.000 bei seinem Haus besicherter Kredit in Höhe von € 20.262,72 aus. Die Zins-und Spesenbelastung betrage…

UFSF RV/0306-F/04EACC: Zusammenbruch eines Anlagemodells, Endbesteuerungswirkung bei Zinsen aus Darlehen an Nichtbanken?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.05.2007Teil 2/2

…vielmehr eigenständig zu interpretieren. Es handelt sich dabei um ein Instrument der mittel- und langfristigen Kapitalaufbringung. Diesem Erfordernis wird in der Regel eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren entsprechen.Andere Forderungswertpapiere sind insbesondere auf Namen sowie auf Inhaber lautende (Teil-) Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen, Schatzscheine, Kassenobligationen…

UFSW RV/0413-W/02Vermögensunterdeckung, Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nach den Lebenshaltungskosten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2004

…441.436.- | Alimentationszahlungen an geschiedene Gattin | - 120.000.- | - 120.000.- | Sonderausgaben | - 34.200.- | - 44.100.- | Wohnraumsanierung | | - 15.000.- | Pfandbrief (1.000.- mtl.) | - 12.000.- | - 12.000.- | Kreditrückzahlung (4.800.- mtl ab 4…

EStR 2000Anhang II (zu Abschn. 22, Rz 6601 ff)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Entschädigungen des Vorsitzenden (Stellvertreter) des Bundeseinigungsamtes Entschädigungen der Vorsitzenden (Stellvertreter) und Mitglieder der Grundverkehrskommission Vergütungen an die Amtsführenden Präsidenten und Vizepräsidenten der Landesschulräte Vergütungen an Treuhänder und Treuhänderstellvertreter bei den Landeshypothekenanstalten, den Hypothekenbanken und der Pfandbriefstelle der österreichischen Landeshypothekenanstalten Vergütungen und Entschädigungen gemäß § 22 Abs…

EStR 2000 Rz 7742–774429.5.5 Ausländische Anleger
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…Abs. 3 EStG 1988, wenn eine Besicherung durch inländische Grundstücke vorliegt. Derart besicherte Forderungswertpapiere (Pfandbriefe) sind allerdings ausdrücklich von der unterliegen nicht der beschränkten Steuerpflicht ausgenommen. Sofern dem Abzugsverpflichteten bekannt ist, dass es sich um keinen unbeschränkt steuerpflichtigen Anleger handelt, kann der Kapitalertragsteuerabzug unterbleiben, sofern…

AH-46061. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmung
geltende FassungRichtlinien22.01.2024

…Konten, Zahlungsansprüche und verbriefte Forderungen, öffentlich und privat gehandelte Wertpapiere und Schuldtitel einschließlich Aktien und Anteilen, Wertpapierzertifikate, Obligationen, Schuldscheine, Optionsscheine, Pfandbriefe und Derivate, Zinserträge, Dividenden und andere Einkünfte oder Wertzuwächse aus Vermögenswerten, Kredite, Rechte auf Verrechnung, Bürgschaften, Vertragserfüllungsgarantien und andere finanzielle Ansprüche, Akkreditive, Konnossemente, Übereignungsurkunden…

AH-24161. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmung
geltende FassungRichtlinien17.01.2024

…Konten, Zahlungsansprüche und verbriefte Forderungen, öffentlich und privat gehandelte Wertpapiere und Schuldtitel einschließlich Aktien und Anteilen, Wertpapierzertifikate, Obligationen, Schuldscheine, Optionsscheine, Pfandbriefe und Derivate, Zinserträge, Dividenden und andere Einkünfte oder Wertzuwächse aus Vermögenswerten, Kredite, Rechte auf Verrechnung, Bürgschaften, Vertragserfüllungsgarantien und andere finanzielle Ansprüche, Akkreditive, Konnossemente, Übereignungsurkunden…

AH-22401. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien24.10.2023

…Konten, Zahlungsansprüche und verbriefte Forderungen, öffentlich und privat gehandelte Wertpapiere und Schuldtitel einschließlich Aktien und Anteilen, Wertpapierzertifikate, Obligationen, Schuldscheine, Optionsscheine, Pfandbriefe und Derivate, Zinserträge, Dividenden und andere Einkünfte oder Wertzuwächse aus Vermögenswerten, Kredite, Rechte auf Verrechnung, Bürgschaften, Vertragserfüllungsgarantien und andere finanzielle Ansprüche, Akkreditive, Konnossemente, Übereignungsurkunden…

AH-20741. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien03.05.2023

…Konten, Zahlungsansprüche und verbriefte Forderungen, öffentlich und privat gehandelte Wertpapiere und Schuldtitel einschließlich Aktien und Anteilen, Wertpapierzertifikate, Obligationen, Schuldscheine, Optionsscheine, Pfandbriefe und Derivate, Zinserträge, Dividenden und andere Einkünfte oder Wertzuwächse aus Vermögenswerten, Kredite, Rechte auf Verrechnung, Bürgschaften, Vertragserfüllungsgarantien und andere finanzielle Ansprüche, Akkreditive, Konnossemente, Übereignungsurkunden…

AH-26041. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmung
geltende FassungRichtlinien01.12.2023

…Konten, Zahlungsansprüche und verbriefte Forderungen, öffentlich und privat gehandelte Wertpapiere und Schuldtitel einschließlich Aktien und Anteilen, Wertpapierzertifikate, Obligationen, Schuldscheine, Optionsscheine, Pfandbriefe und Derivate, Zinserträge, Dividenden und andere Einkünfte oder Wertzuwächse aus Vermögenswerten, Kredite, Rechte auf Verrechnung, Bürgschaften, Vertragserfüllungsgarantien und andere finanzielle Ansprüche, Akkreditive, Konnossemente, Übereignungsurkunden…

AH-46051. Rechtsgrundlagen und Begriffsbestimmung
geltende FassungRichtlinien08.04.2024

…verbriefte Forderungen, iii)öffentlich und privat gehandelte Wertpapiere und Schuldtitel einschließlich Aktien und Anteilen, Wertpapierzertifikaten, Obligationen, Schuldscheinen, Optionsscheinen, Pfandbriefen und Derivaten, iv)Zinserträge, Dividenden oder andere Einkünfte oder Wertzuwächse aus Vermögenswerten, v)Kredite, Rechte auf Verrechnung, Bürgschaften, Vertragserfüllungsgarantien und andere finanzielle Ansprüche, vi)Akkreditive, Konnossemente…

AH-46041. Rechtsgrundlagen und Begriffsbestimmung
geltende FassungRichtlinien18.12.2023

…gehandelte Wertpapiere und Schuldtitel einschließlich Aktien und Anteilen, Wertpapierzertifikate, Obligationen, Schuldscheine, Optionsscheine, Pfandbriefe und Derivate, iv)Zinserträge, Dividenden oder andere Einkünfte oder Wertzuwächse aus Vermögenswerten, v)Kredite, Rechte auf Verrechnung, Bürgschaften, Vertragserfüllungsgarantien und andere finanzielle Ansprüche, vi)Akkreditive, Konnossemente und Übereignungsurkunden sowie vii)Dokumente zur…

AH-24321. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmung
geltende FassungRichtlinien30.11.2023

…Konten, Zahlungsansprüche und verbriefte Forderungen, öffentlich und privat gehandelte Wertpapiere und Schuldtitel einschließlich Aktien und Anteilen, Wertpapierzertifikate, Obligationen, Schuldscheine, Optionsscheine, Pfandbriefe und Derivate, Zinserträge, Dividenden und andere Einkünfte oder Wertzuwächse aus Vermögenswerten, Kredite, Rechte auf Verrechnung, Bürgschaften, Vertragserfüllungsgarantien und andere finanzielle Ansprüche, Akkreditive, Konnossemente, Übereignungsurkunden…

AH-24323. Einfuhr
geltende FassungRichtlinien14.10.2022

…Konten, Zahlungsansprüche und verbriefte Forderungen, öffentlich und privat gehandelte Wertpapiere und Schuldtitel einschließlich Aktien und Anteilen, Wertpapierzertifikate, Obligationen, Schuldscheine, Optionsscheine, Pfandbriefe und Derivate, Zinserträge, Dividenden und andere Einkünfte oder Wertzuwächse aus Vermögenswerten, Kredite, Rechte auf Verrechnung, Bürgschaften, Vertragserfüllungsgarantien und andere finanzielle Ansprüche, Akkreditive, Konnossemente, Übereignungsurkunden…