…nbsp; Entscheidungsgründe Verfahrensgang Strittig ist letztlich nur mehr, ob die Aufwandsentschädigungen, welche ***Bf1*** (in der Folge: Beschwerdeführer: Bf) als Obmann des Vereins Verein (kurz: ***1***, in der Folge: Verein) in den Jahren 2013 bis 2016 erhielt bei ihm als Einkünfte aus sonstiger selbständiger Tätigkeit gem. …
…genannt) als ehemaliger Obmann des Vereins XY für dessen nachfolgend angeführte Abgabenschuldigkeiten in Höhe von € 2.912,62 zur Haftung herangezogen: Umsatzsteuer 2009 in Höhe von € 41,26 Umsatzsteuer 2010 in Höhe von € 994,77 Umsatzsteuer 07/2010 in Höhe von €…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Susanne Feichtenschlager in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch den Obmann ***V*** und durch das Steuerbüro Mag. R. Vejvar-J. Haunschmid KG, Manzenreith 37, 4240 Lasberg, über die Beschwerde vom 7. August 2019…
…dass seine eigenen Ausgaben gedeckt werden und er darüber hinaus einen möglichst hohen Gewinn lukrieren kann. ***V*** war zur gegenständlichen Vereinbarung nur bereit, weil er als Obmann des beschwerdeführenden Vereins wollte, dass die Veranstaltung ASVÖ ***Event*** durchgeführt wird, weil ihm dies ein persönliches Anliegen war…
…ein amtlicher Befund über eine Verkürzung von Stempelgebühren der Gemeinde X ein. Darin wurde mitgeteilt, dass von VEREINSNAME, Obmann NN für insgesamt 3 Schriften (1. Anmeldung einer Veranstaltung am 26.06.2015; 2. Bescheid über die Untersagung der Veranstaltung vom 15.9.2015 und 3…
…Veranlagung lohnsteuerpflichtiger Einkünfte überschreiten, ist die Tätigkeit des Bw. als Obmann der A-Genossenschaft schon wegen Fehlens des Merkmales der untergeordneten wirtschaftlichen Bedeutung nicht als land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeit zu beurteilen. Dass die Tätigkeit hinsichtlich ihrer Zweckbestimmung möglicherweise der landwirtschaftlichen Tätigkeit des Bw. unterzuordnen ist…
…zur StNr. 12 (ABNr. 56), bzw. zur verfahrensgegenständlichen StrNr. wie folgt dar: Der Bf. war ab 1996 (abgabenrechtlich verantwortlicher) Obmann des im Amtsbereich des genannten Finanzamtes gelegenen (Sport-)Vereines SUF, der neben der vereinszweckbezogenen (Förderung von Körperbildung, Gymnastik, Aerobic, Kraft- und Fitneßsport etc. laut § 2…
…Bestätigung der XY vom 28. Dezember 2004 verwies. Über die Berufung wurde erwogen: Im vorliegenden Fall erzielt der Bw. Einkünfte auf Grund seiner Tätigkeit als Obmann der XY. Strittig ist die Frage, ob diese Einkünfte als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nach § 21 EStG 1988…
…über die Kosten unverändert bleibende Erkenntnis des Spruchsenates dahingehend abgeändert, dass es zu lauten hat: A ist auch schuldig, er hat als verantwortlicher Obmann des Vereines BBB, sohin als Wahrnehmer der steuerlichen Interessen des genannten Vereines, im Amtsbereich des Finanzamtes Salzburg-Stadt grob fahrlässig unter…
…Beschuldigte in der am 2. Februar 2017 vor dem Finanzstrafsenat Salzburg 1 des Bundesfinanzgerichtes durchgeführten mündlichen Verhandlung auf Befragen angegeben: Er sei nach wie vor Obmann des Vereines BBB und beziehe eine Geschäftsführervergütung von brutto € 1.000,00 monatlich fix, zusätzlich erhalte ich eine…
Nach den vom Beschuldigten selbst beigebrachten Mitarbeiterbestätigungen will O1 im Zuge der Haushaltshilfe des Vereines die Wohnung gereinigt (Grundreinigung, Aufräumen, Fensterputzen) und Wäsche gewaschen haben (Finanzstrafakt Bl. 572, 613), will P1 die beschriebene Wohnungsreinigung vorgenommen, bei Arztbesuchen begleitet haben und Kinder betreut haben (Finanzstrafakt Bl…
…hat daher zu verantworten, dass er als Obmann des Vereines BBB betreffend die Lohnzahlungszeiträume Jänner 2007 bis Dezember 2012 Lohnsteuern in Höhe von insgesamt € 28.064,07 und Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen in Höhe von insgesamt € 17.779,76, im Detail L…
…Haftungsbetrag setzte sich aus Umsatzsteuer 1997, Körperschaftsteuer 1997 und zugehörigen Nebengebühren zusammen. Als Begründung hielt das Finanzamt fest, dass R.T. als Obmann des Vereines ein Vertreter im Sinne des § 80 BAO sei. Da die Abgaben, insbesondere die Umsatzsteuer, die nur treuhänderisch für den Abgabengläubiger…
…erzielte im streitgegenständlichen Zeitraum u.a. Einkünfte aus der Tätigkeit als Obmann (Obmannentschädigung) einer Bank. Das Finanzamt berücksichtigte im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2002 vom 13. Februar 2004 diese Einkünfte bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit in Höhe von € 7.650,74. Mit Schriftsatz…
…der Sicherheitsdirektion für Steiermark am 24. September 1986 angezeigt und von dieser mit dem Bescheid vom 29. September 1986 gemäß § 6 Vereinsgesetz 1951 nicht untersagt. Zum Obmann des Vereines wurde am 17. Oktober 1986 der Bw. gewählt. Der Vereinszweck wurde gemäß § 2 der in der…
…als Obmann des Vereines zur Haftung für aushaftende Abgabenschulden in Höhe von insgesamt ATS 453.046.-- heran. Diese setzen sich wie folgt zusammen: | Zeitraum | Abgabenart | Betrag in ATS | 1996 - 2000 | Umsatzsteuer | 328.544,-- | 1998 | Lohnsteuer | 47…
…Tätigkeit eines Aufsichtsrates sowie aus funktionsgleichen oder ähnlichen Tätigkeiten Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit seien. Auch mangle es im gegenständlichen Fall am gebotenen sachlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen der Tätigkeit als Obmann für die Genossenschaft und dem eigenen Land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, da der Bw…
22.3 Funktionsgebühren (§ 29 Z 4 EStG 1988) 22.3.1 Begriff Rz 6613: Funktionsgebühren sind alle Bezüge, die Funktionären öffentlich-rechtlicher Körperschaften zufließen, und zwar auch dann, wenn die Funktionsausübung mit einer Betriebsinhabung oder einer sonstigen Berufsausübung in sachlichem Zusammenhang steht. Als Funktionäre im…
…Berufungswerber (Bw.) betrieb in den streitgegenständlichen Jahren 1998, 1999 und 2000 gemeinsam mit seiner Gattin eine Landwirtschaft und war in den streitgegenständlichen Jahren 1998, 1999 und 2000 als Obmann des Raiffeisenlagerhauses B, als Aufsichtsratsvorsitzender der C, als Versicherungsvertreter sowie als Ortsvorsteher tätig. Für die Jahre…
1998, 1999 und 2000 gemeinsam mit seiner Gattin eine Landwirtschaft und war in den streitgegenständlichen Jahren 1998, 1999 und 2000 als Obmann des Raiffeisenlagerhauses B , als Aufsichtsratsvorsitzender der C , als Versicherungsvertreter sowie als Ortsvorsteher tätig. Für die Jahre 1998 und 1999 reichte er am 15…