…ihnen seien keine bzw. in einem ihren Beteiligungsverhältnissen nicht entsprechenden Ausmaß verdeckte Ausschüttungen zugeflossen. Mehrgewinne sind auch dann nach dem allgemeinen Schlüssel zu verteilen, wenn der tatsächliche Nutznießer nicht feststeht (vgl. VwGH 10.3.1982, 81/13/0072; VwGH 8.11.1983, 83/14/0037…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Erwin Luggauer und die weiteren Mitglieder Mag. Dieter Ortner, Heinz Hengl und Joachim Rinösl im Beisein der Schriftführerin FOI Claudia Orasch über die Berufung der Bw. (vormals CXGmbH), PZ, RTStraße 31, vertreten durch die DKfm…
Punkte b c und d und Punkt 3.2), zählt dieser Raum Nr. 2 und 3 im Obergeschoß ebenfalls zur außerbetrieblichen Sphäre der Bw. Er zählt nicht zum Betriebsvermögen. b.) Erdgeschoß - Raum Nr. 2 und 5 Feststellungen: Aussehen des Raumes am 9.7.2004 und…
…aus deren Beteiligung an der Bw. zuzurechnen, da der Nutznießer der verbilligten Wohnung K GF nur an der KG, nicht aber durch den Besitz von Aktien an der stillen Gesellschafterin CH AG beteiligt war (siehe oben Punkt 1 a), weshalb kein Vorteil der CH AG…
…in Österreich freizustellenden Lohnaufwand an die schweizerische Konzerngesellschaft weiterzubelasten; denn es handelt sich hierbei um (nachträgliche) Entgelte für eine Tätigkeit, deren Nutznießer die schweizerische Konzerngesellschaft war. Die Entgelte dürfen daher aufwandmäßig die Gewinne der österreichischen Gesellschaft nicht belasten. 11. Februar 2003 Für den Bundesminister: Dr…
…Wenn in Deutschland ansässige Personen, die in Österreich über einen Zweitwohnsitz verfügen, deutsches Vermögen an in Deutschland ansässige Geschenknehmer übertragen, so wären Steuerausländer die Nutznießer einer österreichischen Steuerbefreiung dieses Vorganges; es ist in der gegenwärtigen Lage darüber hinaus nicht erkennbar, dass Zweitwohnsitzbegründungen von Ausländern in…
…Zweckvermögen, die Rechtspersönlichkeit besitzen, sind juristische Personen in Form von Vermögensmassen (Sachgesamtheiten). Sie haben keine Mitglieder, sondern nur Nutznießer (Destinatäre). Bezüglich der Zweckvermögen des öffentlichen Rechts und der nichtrechtsfähigen Zweckvermögen siehe Rz 49 bzw. 114. 1.2.1.1.5.1 Stiftungen, Fonds, Stiftungsarten Rz…
…von Schwarzarbeit) nicht bloß den Betreibern der M. frommt, sondern systematisch an übergelagerte Nutznießer durchgereicht werden (Durchreichung in einem mehrstufigen Betrugsmodell). Hinsichtlich den von der Firma M. GmbH ausgestellten Ausgangsrechnungen ergaben sich überdies dokumentierte und keineswegs geklärte Ungereimtheiten. Bei Prüfung drängte sich der Eindruck auf…
…Die Geldbeträge seien auf das Bankkonto des Vereins geflossen. Die Finanzverwaltung habe aber diese Geldbeträge dem Bw. persönlich als (angeblichem) wirtschaftlichem Nutznießer der Gelder steuerlich zugerechnet und nicht dem Verein als nominellem Geldempfänger und dem Bw. die antragsgegenständlichen Abgaben (Einkommensteuer) vorgeschrieben. Gänzlich konträr habe die…
…durchzuführen. Erst im Anschluss daran ist die S auf die Frau NR zugegangen und hat um eine Subvention gebeten, mit der Begründung, dass Nutznießer ja nicht primär die "O" ist, sondern dass die Gemeinde Z hier ganz maßgeblich davon werde profitieren können. Die Fr. NA…
…gemäß § 162 BAO, sowie Mehrgewinne aus Zuaktivierungen sind nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel zu verteilen. Rz 5886: Mehrgewinne aus Schwarzgeschäften sind den Mitunternehmern entsprechend der allgemeinen Gewinnverteilung zuzurechnen, wenn der tatsächliche Nutznießer nicht feststeht. Ist jedoch erwiesen, dass der Mehrgewinn nur einem Gesellschafter zugeflossen ist, so…
…so liegt ein Verstoß gegen den Fremdverhaltensgrundsatz vor. Denn es handelt sich bei den Beendigungsentgelten um (nachträglich ausgezahlte) Lohnentgelte für eine Tätigkeit, deren Nutznießer die ausländische Konzerngesellschaft war. Aufgrund dessen dürfen die Lohnentgelte aufwandmäßig die Gewinne der österreichischen Gesellschaft nicht belasten (EAS 1858, EAS 2228)…
…Bf zur Zahlung der Zollschuld herangezogen, da dieser als Nutznießer der Verwendung ein größeres Naheverhältnis zur Zollschuldentstehung gehabt habe und die Eingangsabgabenschuld in Österreich leichter einbringlich sei als in der Schweiz. Gegen diesen Bescheid hat der Bf mit Eingabe vom 13. November 2024 Beschwerde erhoben…
…2021 überreichte der Beschwerdeführer das ausgefüllte und unterfertigte Vermögensverzeichnis und brachte vor, dass er die Geschäftsführung der ***A*** GmbH lediglich "pro forma" übernommen habe, da der eigentliche Betreiber und Nutznießer der Gesellschaft, ***B***, zum damaligen Zeitpunkt infolge eines Insolvenzverfahrens nicht als Geschäftsführer fungieren habe können…
…Vor-BP (2008-2011) vom 5. April 2016: Der ***HI-Ltd***-***VV.***-Konzern werde u.a. auch in Luxleaks hinsichtlich der Finanzierung des europäischen Konzernteils als Nutznießer von Luxemburg-Rulings zur Steuerminimierung genannt. Dies sei u.a. auch ein Indiz für eine aggressive Steuerplanung eines…
…iVm § 80 BAO zur Haftung heranziehen können. Eine solche Haftungsinanspruchnahme ist jedoch bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erfolgt. Das BFG erachtet den Bf. als finanziellen Nutznießer der seitens der Primärschuldnerinnen vereinnahmten Gelder (siehe dazu unter Pkt. 3.1.4.). Aufgrund dieses Umstands und auch deshalb…
…irgendeiner Form beteiligt gewesen. Er sei auch nicht leitend tätig gewesen, nirgendwo Nutznießer gewesen und an keinen Gewinnen oder Verlusten beteiligt gewesen. Informationen über Gewinn oder Verlust habe er nie gehabt. Ob und in welchem Ausmaß Malversationen oder Abgabenverkürzungen von Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer oder Kapitalertragsteuer bestanden…
…irgendeiner Form beteiligt gewesen. Er sei auch nicht leitend tätig gewesen, nirgendwo Nutznießer gewesen und an keinen Gewinnen oder Verlusten beteiligt gewesen. Informationen über Gewinn oder Verlust habe er nie gehabt. Ob und in welchem Ausmaß Malversationen oder Abgabenverkürzungen von Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer oder Kapitalertragsteuer bestanden…
…1.580,54 | 1.099,40 | Gewinn/(- Verlust) | ( 943,11) | (_ 299,73) | 1.252 I 65 Die "Administration Fee" (Verwaltungsgebühr) ist der Gesellschafterin zugeflossen, deren alleiniger "Beneficiary", was am ehesten mit "Nutznießer", "Begünstigter", "Vorteilsnehmer", "Bezugsberechtigter" oder "Anspruchsberechtigter" übersetzt werden…
…Vorlageantrag gewertet wurde. Begründend führte der Bf. im Wesentlichen aus: Die Ausgaben seien im Sinne seiner Performance gemacht worden, Nutznießer sei das Bundesheer bzw. die Republik. Die Opernbesuche seien zur Herstellung eines kleinen Teils eines internationalen Standards durchgeführt worden, nachdem das vorgesetzte Kommando viele Repräsentationsanträge…