…der Reparatur des Daches erfolgt. Der Aufwand dafür wurde daher zu Recht auf 10 Jahre verteilt abgeschrieben. Was die Umrechnung der Zehntelabsetzung auf Normal-AfA nur für Zwecke der Prognoserechnung betreffe, schließe sich das Finanzamt der Meinung des UFS an. Der Ansatz der höheren Mieteinnahmen…
…Die Fünfzehntelabschreibungen gemäß § 28 Abs. 3 EStG seien auf Normal-AfA umzustellen. Die Einnahmen ab 2011 würden um jährlich 2,5 % erhöht. Bei den Betriebskosten und sonstigen Aufwendungen sei ab 2011 der Durchschnitt der letzten 11 Jahre angesetzt und jährlich um 2,5% erhöht worden…
…Bewirtschaftung, da nunmehr statt zwei getrennt vermietbarer Wohnungen ein einheitlich vermietetes Einfamilienhaus vorliegt. Als Anmerkung zur Prognoserechnung wurde durch den steuerlichen Vertreter ausgeführt, es sei - jedenfalls für Zwecke der Liebhabereibeurteilung - eine Umrechnung der Fünfzehntelabscheibung auf eine Normal-AfA durchzuführen. Dies unter Hinweis auf § 28 Abs…
…trotz erheblicher Verluste etwa in den ersten 15 Jahren allenfalls keine Liebhaberei vorliegen, weil bei Ansatz der fiktiven Normal-AfA ohne Inanspruchnahme der steuerlichen Begünstigung bereits in der Anfangsphase Überschüsse entstehen würden (Kohler, a.a.O., S 73). Laut Aktenlage werden aus gegenständlichem Objekt in…
…2002 erwirtschafteten Verluste von € 13.757,61 seien im Wesentlichen durch hohe Instandsetzungs- und Instandhaltungskosten der Anfangsjahre bedingt gewesen, die in der Prognoserechnung durch die Normal-Afa berücksichtigt seien. Er habe das Haus 2002 veräußert, weil er mit seiner Gattin in Trennung gewesen sei…
…Nutzbarkeit eines Wirtschaftsgutes gesunken ist bzw. die Verwendungsmöglichkeit endet oder gemindert wird. Sie ist jedenfalls dann zulässig, wenn die Möglichkeit einer wirtschaftlich sinnvollen Verwendung durch Nutzung oder anderweitige Veräußerung endgültig entfallen. Die Normal-AfA nach § 16 Abs. 1 Z 8 lit. d in Verbindung mit …
…Juli 1996 | 70.000,-- | Mieteinnahmen Wohnung W6 für einen weiteren Monat ab Juni 1996 | 10.000,-- | Normal-AfA Wohnung W5 (zusätzlich sechs Monate) | -18.279,-- | Normal-AfA Wohnung W6 (zusätzlich sechs Monate) | -14.564,-- | PKW-Betriebskosten lt…
…1 Z 8 lit. a bis d EStG 1988 maßgebenden Zeitpunkt nichts aus. Die Normal-AfA dient nicht der Vorwegnahme einer allfälligen künftigen außergewöhnlichen technischen oder wirtschaftlichen Abnutzung (VwGH 9.9.2004, 2002/15/0192). Da der Bw den Nachweis einer kürzeren als der in…
…2013 erzielt wurden, bleibt in der Berechnung des Bf insbesondere ein Mietausfallsrisiko gänzlich außer Ansatz und beschränken sich die einbezogenen Reparaturkosten auf die Gebäudesanierung des Jahres 2012 (deren Umrechnung in eine Normal-AfA im Rahmen einer Liebhabereiprüfung im Übrigen unzulässig ist). Dass bei einem Gebäudebestand…
…€ 1.192,40) enthalten sind. Würde man diesen Zehntelabsetzungsbetrag auf eine effektive rechnerische Normal-AfA umrechnen, und somit das Jahresvermietungsergebnis um die Zehntelabsetzung bereinigen, würde dies im Jahr 2004 einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ergeben. Darüber hinaus ist der Privatanteil in Höhe…
…Vermietungsjahr (2016) einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Bei Umrechnung der Zehntelbeträge auf Normal-AfA würde der Gesamtüberschuss sogar schon im 11. Bewirtschaftungsjahr eintreten. Dabei sei der Ansatz der Gebäude-AfA abweichend von der Feststellungserklärung (dort, einem Sachverständigen-Gutachten folgend: 3,33%) mit 1…
…einer Abschreibung wegen außergewöhnlicher technischer oder wirtschaftlicher Abnutzung (§ 16 Abs. 1 Z 8 in Verbindung mit § 8 Abs. 4 EStG 1988). Die Normal-AfA nach § 16 Abs. 1 Z 8 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 EStG 1988 dient nicht der Vorwegnahme einer allfälligen künftigen…
…2006 zu einem Gesamtüberschuss, im Wesentlichen aufgrund der Umrechnung der 10-tel Abschreibung auf die Normal-Afa von 1,5%. Nach weiterem Schriftwechsel und diversen Berechnungen vertrat das Finanzamt in den endgültigen Umsatz- und Einkommensteuerbescheiden für 1998 bis 2004 die Ansicht, dass ein Gesamtüberschuss innerhalb…
Begünstigter Herstellungsaufwand (Zehntel- bis Fünfzehntelabschreibungen gemäß § 28 Abs. 3 EStG 1988) ist gemäß § 16 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 auf eine "Normal-AfA" umzustellen (Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG21a, Liebhabereiverordnung Rz 398f; VwGH 22.01.1985, 84/14/0048; 26.06.1990, 89/14…
…oben - eine Umrechnung auf die "Normal-AfA" zu erfolgen. Somit sind im Rahmen der Prognoserechnung Aufwendungen in folgender Höhe zu berücksichtigen: Sonstige Aufwendungen: Euro 398.076 Zinsen: Euro 146.150 AfA Gebäude: 25 x 6.482 = Euro 162.050 AfA Küchen- und Möbeleinbauten 20…
…führt zu einem neuerlichen Beginn der Betätigung beim Übernehmenden. Veräußerungsüberschüsse sind nicht zu berücksichtigen. Rz 36: Zehntel- bis Fünfzehntelabschreibungen gemäß § 28 Abs. 3 EStG 1988 sind auf eine "Normal-AfA" umzustellen (siehe Rz 26 sowie Rz 65, Beispiele b und c), nicht hingegen ZehntelabschreibungenFünfzehntelabschreibungen gemäß …
…beschleunigten AbsetzungenErmittlung von Herstellungsaufwendungen auf eine "Normal-AfA" umzustellen. Besondere EinkünfteEinkünften aus Vermietung und Verpachtung entsprechend (§ 28 Abs. 7 EStG 1988 idF des AbgÄG 2012). Siehe dazu Rz 650 ff. Insbesondere Fehler in Bezug auf die Höhe der AfA-Bemessungsgrundlage sind daher grundsätzlich nicht zu…
…strittig gewesen, ob eine Umrechnung der 15tel-Absetzung auf eine "Normal-AfA" zu erfolgen hätte. Bei Verteilung in Form einer Normal-AfA würde die Prognoserechnung für 2018-2038 einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten in Höhe von 23.512,76 € ergeben (It. der…
…Unwägbarkeiten für die Beurteilung einer Liebhaberei seien nämlich nur in ursächlichem Zusammenhang mit der Vermietung zu sehen, weshalb eine solche nach Ansicht der belangten Behörde daher nicht vorliege. Eine Umrechnung auf Normal AfA habe nur im Falle von § 28 Abs. 3 EStG Aufwand zu erfolgen…
…gewesen wäre. Dazu wäre eine intensivere Befassung mit der vom Bf vorgelegten Prognoserechnung, etwa mit den von ihm dort ausgewiesenen Zehntelabsetzungen (für die Beurteilung des Vorliegens einer Einkunftsquelle insoweit allenfalls Umrechnung auf eine „Normal-AfA“), den Gründen für den Anstieg der übrigen Werbungskosten, etc bedurft…