…beigelegten Übersicht (Organkreis - Beilage 2) ergibt sich, dass die bisherige EFV zur MSG werden soll. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Die im Adressfeld getroffene Wahl des Normadressaten ist wesentlicher Bestandteil eines Bescheides. Die Benennung jener Personen, denen gegenüber die bedeutsame Tatsache festgestellt werden soll…
…hat dieser Feststellungsbescheid von Gesetzes wegen eine einheitliche (Feststellung von Tatsachen gegenüber Gruppenmitglied, Gruppenträger und Minderbeteiligten) und eine gesonderte Komponente (Feststellung des Einkommens des jeweiligen Gruppenmitgliedes) zu enthalten. Die mit der Personenumschreibung getroffene Wahl des Normadressaten ist wesentlicher Bestandteil eines Feststellungsbescheides. Die Benennung jener Personen…
…einheitliche (Feststellung von Tatsachen gegenüber Gruppenmitglied, Gruppenträger und Minderbeteiligte) und eine gesonderte Komponente (Feststellung des Einkommens des jeweiligen Gruppenmitgliedes) zu enthalten. 5. Die mit der Personenumschreibung getroffene Wahl des Normadressaten ist wesentlicher Bestandteil eines Feststellungsbescheides. Die Benennung jener Personen, denen gegenüber die bedeutsame Tatsache festgestellt…
…Der Berufungssenat sieht das Erfordernis der einheitlichen Zumutbarkeitsgrenze nicht nur hinsichtlich der diversen Strecken, sondern auch hinsichtlich aller Normadressaten: Es ist zu beachten, dass die Wegstrecke bei Zurücklegung von Wegen am Land (wo größere Entfernungen zurückgelegt werden) somit zu einer anderen Gewichtung führen würde als…
…Die Berufung wäre Jahre nach dem Tod der Erbin M.G. erledigt worden. Der Bescheid über die Festsetzung von Aussetzungszinsen, ebenfalls vom 23. März 2004, führt im Spruch denselben Normadressaten. Gegen die beiden og. Bescheide habe R.G. am 28. April 2004 rechtzeitig Berufung ergriffen…
…einzelnen Gesellschafter genannt sind (vgl VwGH vom 28. November 2007, 2004/15/0131 mwN). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die mit der "Personenumschreibung" getroffene Wahl des Normadressaten wesentlicher Bestandteil jedes Bescheides. Die Benennung jener Person, der gegenüber die Behörde die in Betracht kommende Angelegenheit…
…dort ihre Grenzen finden werde, wo der Normadressat einen zur berufsmäßigen Parteienvertretung Befugten ordnungsgemäß mit der Durchführung der vom Gesetz gebotenen Rechtshandlungen betraut habe. Die Betrauung einer solcherart befugten Person habe auch im vorliegenden Beschwerdefall stattgefunden. Aber selbst wenn der Bw. (sehr wahrscheinlich auch der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Leitner & Leitner GmbH & Co KEG, gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 2000 und 2001 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291…
…Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Die mit der Personenumschreibung getroffene Wahl des Normadressaten ist wesentlicher Bestandteil jedes Bescheides. Die Benennung jener Person, der gegenüber die Behörde die in Betracht kommende Angelegenheit des Verwaltungsrechtes in förmlicher Weise gestalten will, ist notwendiges Inhaltserfordernis…
weitere GZ. RV/5300021/2014 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert , den Richter Dr. Peter Binder und die fachkundigen Laienrichter Ing. Johannes Gruber und Dr. Karl Penninger in der Finanzstrafsache gegen 1. A, geb…
…Vollmachtgebers zur inhaltlichen Kontrolle zur Durchführung des Ihm erteilten Auftrages findet im Regelfall dort ihre Grenzen, wo sich der Normadressat eines berufsmäßigen Parteienvertreters bedient und diesen mit der Durchführung der vom Gesetz gebotenen Rechtshandlungen beauftragt." (siehe dazu BFG vom 13.09.2016, RV/7300031 /2016)…
…Doppelte der entsprechenden Renditen vor Steuern betragen, aus Betrieben, deren Unternehmensschwerpunkt(e) im Verwalten unkörperlicher Wirtschaftsgüter oder in der gewerblichen Vermietung von Wirtschaftsgütern gelegen ist, Hinsichtlich des verfahrensrechtlichen Einwandes der steuerlichen Vertretung, Normadressat des § 2 Abs. 2a EStG 1988 sei die sich beteiligende natürliche Person…
…2015 vor, wonach der Beschuldigte zum verantwortlichen Beauftragten gemäß § 9 VStG bestellt wurde. Zum Einwand gegen die Stellung der ***21*** als Abgabepflichtiger: Dem Einwand Normadressat für das Erwirken einer Gebrauchsbewilligung sei lediglich der Bauführer jedoch nicht die Eigentümerin der Mulde, die diese aufgestellt habe, werden…
…Kontrolle zur Durchführung des ihm erteilten Auftrages findet im Regelfall dort ihre Grenzen, wo sich der Normadressat eines berufsmäßigen Parteienvertreters bedient und diesen mit der Durchführung der vom Gesetz gebotenen Rechtshandlungen beauftragt (BFG vom 18.10.2022, RV/1300010/2019). Man kann von Abgabepflichtigen bzw…
…zur Durchführung des ihm erteilten Auftrages findet im Regelfall dort ihre Grenzen, wo sich der Normadressat eines berufsmäßigen Parteienvertreters bedient und diesen mit der Durchführung der vom Gesetz gebotenen Rechtshandlungen beauftragt (BFG vom 18.10.2022, RV/1300010/2019). Schon in der Rechtfertigung vom 21…
…Doppelte der entsprechenden Renditen vor Steuern betragen, aus Betrieben, deren Unternehmensschwerpunkt(e) im Verwalten unkörperlicher Wirtschaftsgüter oder in der gewerblichen Vermietung von Wirtschaftsgütern gelegen ist. Hinsichtlich des verfahrensrechtlichen Einwandes der steuerlichen Vertretung, Normadressat des § 2 Abs. 2a EStG 1988 sei die sich beteiligende natürliche Person…
… 1 des Wr. Parkometergesetzes wie bereits ausgeführt, verfassungsrechtlich unbedenklich ist - keinesfalls vor. Einwendung: Für den Normadressaten "Behörde" ist die Ermächtigung zur Kurzparkzone und die lokale Zuordnung in der StVO 1960 § 25 Abs. 1 ausschließlich für das hoheitsrechtlich verwaltbare öffentliche Gut gültig: Der VfGH hat in…
…Fall der Übertragung von Obliegenheiten endet nämlich die inhaltliche Kontrolle im Regelfall dort, wo sich der Normadressat eines berufsmäßigen Parteienvertreters bedient und diesen mit der Durchführung der vom Gesetz gebotenen Rechtshandlungen beauftragt. Nichts anderes haben die Beschuldigten gemacht und wurden auch durch ihre Rechtsvertreter noch…
…Beamtin beträchtlichen Höhe - zu erkennen. Bei Betrachtung der Bestimmungen des Bundespflegegeldgesetzes nach dem Schutzzweck der Normen war festzustellen, dass der Normadressat des BPGG alle Pflegebedürftigen unabhängig von der Art ihrer Behinderung sind. Maßgebend für die Höhe des Pflegegeldes ist ausschließlich der konkrete Betreuungs- und Hilfsbedarf…
…Dem ist entgegenzuhalten, dass dieser geradezu absurde Standpunkt nichts daran zu ändern vermag, dass der Beschwerdeführer als Normadressat der österreichischen Rechtsordnung auch ohne sein Einverständnis jedenfalls unterworfen ist, solange er sich auf österreichischem Hoheitsgebiet aufhält. Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung kommt dem öffentlichen Recht Zwangscharakter…