…Streitzeitraum aus dem Handel von Altmetallen Umsätze getätigt und Einnahmen daraus erzielt hat, über die er keinerlei Aufzeichnungen geführt hat. Eine Schätzungsberechtigung dem Grunde nach ist daher zweifellos gegeben. 2) Höhe der Schätzung Die Angaben des Bw. über den Ablauf von Altmetallieferungen an die Fa…
…von Abgaben gekommen ist, somit den Ausführungen des Bw. ohnehin Rechnung. Bei dem Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG handelt es sich um eine allgemeine Pönalisierung der Verletzung der Pflicht zur Führung und Aufbewahrung von Aufzeichnungen, im gegenständlichen Fall die Nichtführung…
…2007, bestätigt durch die Stellungnahme des Zollamtes vom 24. April 2008, wonach im vorliegenden Fall keinerlei Hinweise für die Verwendung des Alkohols für andere als Reinigungszwecke vorlägen, sondern nur das Nichtführen von Aufzeichnungen mit dem bestimmungswidrigen Verwenden gleichgesetzt worden sei. Rechtliche Erwägungen: Gemäß § 8 Abs…
…Aufklärung besonders beizutragen hat, haben verbleibende Zweifel zu Lasten der Bf. zu gehen. Aufgrund der Abschlüsse der Urlaubsvertretungsverträge in mündlicher Form und der Nichtführung von Aufzeichnungen, die den Vollzug der Vertretungsleistungen in einer Form, wie sie den Kriterien der Fremdüblichkeit entsprechen, nachweisen und durch vom…
…sich die Kenntnis von ausschließlich in der Sphäre der Partei liegenden Umständen von Amts wegen zu beschaffen. Für Zwecke einer Schätzung in einem Finanzstrafverfahren ist mit großer Vorsicht zu Gunsten der Beschuldigten vorzugehen, wenngleich die Beschuldigte durch Nichtführung von Aufzeichnungen und Büchern und Nichtvorlage sämtlicher…
…Fahrzeuges muss vor dem 3.5.2018, 09:14 Uhr gelegen sein, als noch keine Beziehung zu Wien - im Sinne von Anknüpfungpunkt auf Wiener Territorium - des Bf. ersichtlich ist. Der Bf. ist aber für die Nichtführung von derartigen Aufzeichnungen aus einem anderen Grunde nicht entschuldigt:
…eine weitere Begründung sei in dem Bescheid nicht enthalten. Die Behörde sei nicht berechtigt gewesen, allein auf Grund der Nichtführung von Aufzeichnungen eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen vorzunehmen. Eine solche Schätzungsberechtigung bestehe nur dann, wenn eine genaue Berechnung der Besteuerungsgrundlagen auch unter Anwendung eines erhöhten Ermittlungsaufwandes…
…ein Abschlag von einem Drittel von den vom Spruchsenat vorgeworfenen Verkürzungsbeträgen (welche um die Sicherheitszuschläge des Steuerverfahrens bereits bereinigt waren) vorzunehmen ist, um jedenfalls die Unabwägbarkeiten der Schätzung des Außenprüfers - wenngleich vom Beschuldigten durch die Nichtführung von Aufzeichnungen und Wareneingangsbüchern bzw. Vernichtung von Belegen selbst…
…wie im berufungsgegenständlichen Fall durch Nichtführung von Aufzeichnungen (Fahrtenbuch) Anlass zur Schätzung gibt, das Risiko unvermeidbarer Schätzungsungenauigkeiten zu tragen hat (VwGH 16.2.2000, 95/15/0050). c.) Ermittlung der neuen Bemessungsgrundlagen Insgesamt sind daher zusätzliche Betriebsausgaben in Höhe von € 191,76 bei der…
…bringen. Einer vom Bw. im Rechtsmittelschriftsatz für das Jahr 2000 intendierten (weiteren) Reduktion der Öffnungstage auf den Wert von 140 kann angesichts, der Tatsache, dass im allgemeinen der Bw. durch Nichtführung von Aufzeichnungen selbst Anlass zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gegeben, im speziellen substantieller Hinweise auf…
…dass zT überhaupt keine Aufzeichnungen geführt wurden (keine Aufzeichnungen für Fahrten, die vom Bf. selbst durchgeführt wurden; sämtliche Fahrten, welche mit den Mobilitäts-Taxis der Firma Z.Z. GmbH durchgeführt wurden; tw. Nichtführung von Aufzeichnungen durch die jeweiligen Fahrer), oder Aufzeichnungen fehlerhaft und/oder unvollständig…
…vereinfachten Losungsermittlung gem. § 1 Abs. 1 BarbewegungsVO nicht anerkannt, da eine der Voraussetzungen dafür die Nichtführung von Einzelaufzeichnungen über die Bareingänge sei. Dies treffe im Fall der Bf. zu. Diese habe die einzelnen Bons der Handkasse nie einzeln in den Büchern erfasst, sondern die Tagesumsätze…
…die Wareneinsätze, die den Losungsermittlungen zu Grunde gelegt wurden, auch der Realität entsprachen. Somit liegen hinsichtlich der Losungsermittlungen derartig schwerwiegende Aufzeichnungsmängel vor, dass von der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung der Bw. nicht gesprochen werden kann und somit die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht ermittelt bzw. berechnet…
…von ihm vereinnahmte Umsatzsteuerbeträge in Kenntnis der diesbezüglichen Verpflichtung nicht an die Abgabenbehörde abgeführt und durch Nichtführung von Aufzeichnungen abgabenrechtliche Verpflichtungen zu verschleiern versucht. Zu Recht hat der Spruchsenat bei der erstinstanzlichen Strafbemessung als mildernd das vor der Finanzstrafbehörde erster Instanz abgelegte Geständnis des Bw…
…September 2000 durch Nichtführung von Lohnkonten für die Herren M., V. und G. eine abgabenrechtliche Pflicht zur Führung und Aufbewahrung von sonstigen Aufzeichnungen (Lohnkonten) verletzt habe und über ihn gemäß § 51 Abs. 2 FinStrG eine Geldstrafe in der Höhe von € 1.500,00 verhängt…
…auch nicht im Schätzungsweg zu berücksichtigen. Die Nichtführung von entsprechenden Aufzeichnungen bzw. die Nichtvorlage der verlangten Unterlagen dürfe nicht dazu führen, dass auch andere Steuerpflichtige diese Vorgehensweise des Bf. wählten, Vorhalte nicht zu beantworten und keinerlei Aufzeichnungen zu führen. Unter Beachtung der vorliegenden Gegebenheiten seien…
…UFS diesbezüglich argumentiert hatte. Der UFS ging auf diese Argumentation überhaupt nicht ein. Hinsichtlich der Nichtführung von detaillierten Aufzeichnungen, sei auch auf den Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 6. April 2006 über die Richtlinien zum Grundsatz von Treu und Glauben hingewiesen. Im Jahre 2003…
…abgabenrechtliche Pflicht zur Führung von Büchern oder sonstigen Aufzeichnungen (Nichtführung von Lohnkonten für Herrn K. für die Monate August und September 2001 und für Herrn C. für den Monat September 2001) verletzt habe. Über ihn wurde eine Geldstrafe in der Höhe von € 500,00…
…2002, 2002/16/0060 und 7.7.2004, 2003/13/0171). Andernfalls würde die Nichtführung von Büchern und Aufzeichnungen jegliche strafgerichtliche Sanktionierung verhindern. Im Finanzstrafverfahren trifft allerdings die Behörde die Beweislast für die Richtigkeit der Schätzung. Eine Abgabenhinterziehung (in objektiver Hinsicht) ist nur dann erwiesen…
…die ausschließe, dass Steuerrückstände verborgen blieben. Die Nichtführung von Büchern sei eine eklatante Verletzung der abgabenrechtlichen Pflichten. Zusammengefasst wies das Finanzamt darauf hin, dass der Versuch einer Quotenberechnung durch den Haftungspflichtigen gescheitert sei. Daher sei die Haftung für die uneinbringlichen Abgabenschulden im vollen Ausmaß geltend…