…die Einleitung des Finanzstrafverfahrens wird in der Form abgeändert, dass der strafbestimmende Wertbetrag hinsichtlich der Umsatzsteuer für das Jahr 2006 von € 20.540.-auf nunmehr € 17.600.-herabgesetzt wird. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 21…
…sind. Das jahrelange Nichterklären von ausländischen Einkünften in derart beträchtlicher Höhe im Inland stellt für einen durchschnittlich gebildeten Menschen wie den Abgabepflichtigen augenscheinlich vorsätzliches Verhalten im Sinne des § 8 FinStrG dar. Zunächst erscheint ein bloßes "Vergessen" in Anbetracht der Höhe von € 124.885,91…
…a FinStrG ist im vorliegenden Beschwerdefall jedenfalls erfüllt. Unter Verletzung der obliegenden abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht nach § 119 BAO wurde durch das Nichterklären von Einkünften eine Verkürzung von Abgaben bewirkt. Gemäß § 33 Abs. 3 lit a erster Halbsatz FinStrG ist eine bescheidmäßig festzusetzende Abgabe verkürzt…
…die Art und Höhe der CH-Einkünfte für die Streitjahre in den dafür vorgesehenen Steuerformularen fristgerecht offen zu legen. Da der Bf. unter Verletzung der ihm obliegenden abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht nach § 119 BAO durch das Nichterklären von Einkünften eine Verkürzung von Abgaben bewirkt hat…
…durchzusehen, aus welchen auf Grund des Vermerkes problemlos die Realisierung des von HG im Jahr 1995 erzielten Spekulationsgewinnes hätte festgestellt werden können, stellt keine so auffallende Sorglosigkeit des B. dar, dass ihm eine Verkürzung der Einkommensteuer durch Nichterklären von Einkünften als wahrscheinlich erscheinen musste. Begriffe…
… 119 BAO durch das Nichterklären von Einkünften eine Verkürzung an Einkommensteuer bewirkt. Zu prüfen ist weiters, ob auch die subjektive Tatseite, der Vorsatz, gegeben ist. Es werden drei Arten von Vorsatz unterschieden, - Absicht, - Wissentlichkeit (dolus principialis) und - bedingter Vorsatz (dolus eventualis). Im Falle der Abgabenhinterziehung…
…objektiven und einer subjektiven Tatseite. Im vorliegenden Fall haben die verstorbenen Ehegatten unter Verletzung der ihnen obliegenden abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht nach § 119 BAO durch das Nichterklären von Einkünften eine Abgabenverkürzung bewirkt und dadurch die objektive Tatseite des § 33 Abs.1 iVm Abs.3 lit…
…objektiven und einer subjektiven Tatseite. Im vorliegenden Fall haben die verstorbenen Ehegatten unter Verletzung der ihnen obliegenden abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht nach § 119 BAO durch das Nichterklären von Einkünften eine Abgabenverkürzung bewirkt und dadurch die objektive Tatseite des § 33 Abs.1 iVm Abs.3 lit…
…abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht nach § 119 BAO durch das Nichterklären von Einkünften eine Verkürzung von Abgaben bewirkt. Betreffend das Vorliegen des subjektiven strafrechtlichen Tatbestandes einer Abgabenhinterziehung wurde im Bericht über die abgabenbehördliche Prüfung vom 1.8.2013 ausdrücklich festgehalten, aus welchen Gründen nach Ansicht des…
…Aufgrund des oben angeführten Ergebnisses der abgabenbehördlichen Prüfung besteht der Verdacht, dass durch Abgabe unrichtiger Steuererklärungen (ungerechtfertigte Geltendmachung von Vorsteuern aus innergemeinschaftlichem Erwerb, ungerechtfertigte steuerfreie Behandlung von innergemeinschaftlichen Lieferungen und von innergemeinschaftlichen Verbringen sowie durch Nichterklären von Einkünften; siehe BP-Bericht vom 28.9.2007…
…Damit insofern übereinstimmend der genannte Vorhalt: "durch Abgabe unrichtiger Steuererklärungen ... durch Nichterklären von Einkünften ..." Dann aber ergibt sich aus der Chronologie der Ereignisse, dass die Finanzstrafbehörde bei Verfassen der Aufforderung zur schriftlichen Stellungnahme den Verdacht der tatsächlich verfahrensgegenständlichen Verfehlung gegen den damaligen Verdächtigen A noch…
…laut Aktenlage in diesen Jahren neben Bezügen des Arbeitsmarktservice nur geringfügige nichtselbstständige Einkünfte bezogen, woraus jedoch die Lebenshaltungskosten auf Grund der allgemeinen Lebenserfahrung nicht zur Gänze hätten bestritten werden können. Durch das Nichterklären von Einkünften sei das vorsätzliche Handeln schon durch die Tat selbst indiziert.…
…Bw. hat unter Verletzung der ihr obliegenden abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht nach § 119 BAO durch das Nichterklären von Einkünften eine Verkürzung von Abgaben bewirkt. Betreffend das Vorliegen des subjektiven strafrechtlichen Tatbestandes einer Abgabenhinterziehung wurde in der ergänzenden Bescheidbegründung vom 8. April 2011 ausdrücklich festgehalten, aus…
…Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichterklären von Einkünften aus dem Fahrzeughandel in einer Einkommensteuererklärung bis zum 30.4.2011 eine Verkürzung an Einkommensteuer für 2010 iHv € 47.205,00 bewirkt. Den Beschuldigten wird sohin zu Faktum 1. das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung…
…vereinnahmt in 1999 erfasst worden, und es würden wohl Therapiebeginne in 2000 auf Honorarnoten des Jahres 2001 zu finden sein. Ein Nichterklären von Einkünften habe die Bw nicht ins Auge gefasst, weil bei den zum Teil geisteskranken Patienten nicht auszuschließen sei, dass ein Haftungsfall im…
…119 f BAO [Bundesabgabenordnung]), nämlich durch Nichterklären von Einkünften aus rechtsanwaltsähnlicher Tätigkeit sowie aus unselbständiger Tätigkeit für die Veranlagungsjahre 2000 und 2001, eine Verkürzung an Einkommensteuer in Höhe von insgesamt S 383.007,-- (umgerechnet € 27.834,20), nämlich betreffend 2000 an S 177.594…
…3 lit. a FinStrG sei im vorliegenden Fall jedenfalls erfüllt. Es sei vom Verstorbenen ***1*** unter Verletzung der ihm obliegenden abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht nach § 119 BAO durch das Nichterklären von Einkünften eine Verkürzung von Abgaben bewirkt worden. Gemäß § 33 Abs. 3 lit. a erster…
…Februar und März 2012 in Höhe von insgesamt € 95.850,01 nicht spätestens am 05. Tag nach Fälligkeit entrichtet zu haben 3. darüber hinaus grob fahrlässig unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichterklären von Einkünften aus dem Fahrzeughandel in einer Einkommenssteuererklärung…
…Instanz eine transparente Stiftung vorliegt, warum von einer irrtümlich erfolgten Nichterklärung der Einkünfte und einer vertretbaren rechtlichen Würdigung als intransparente Stiftung nicht auszugehen ist und aus welchen Gründen der Bw. den Tatbestand der vorsätzlichen Verkürzung der bescheidmäßig festzusetzenden Einkommensteuer bewirkt hat. Entgegen den Berufungsausführungen wurde…
…BAO wegen Nichterklären von Einkünften in den Jahren 2003 bis 2006 eine Verkürzung an Einkommensteuer in der Höhe von 25.075,28 € bewirkt. Begründend wird auf die Feststellung im Bp-Bericht vom 26. Februar 2009 verwiesen, wonach der Bezug der Pension von der K…