…Aufwendungen entstünden oder diese bereits in anderen Betriebsausgaben Deckung fänden. Ein Nachweis, dass tatsächlich Nächtigungskosten angefallen seien, sei nicht erbracht worden. Die Nächtigungsgelder seien daher nur in der Höhe der Kosten für Frühstück "glaubhaft". Die Kosten für Frühstück seien mit 15% der geltend gemachten Aufwendungen…
…eine rein freundschaftliche Beziehung hinausgehende Partnerschaft handelt und der Bf. nicht täglich die Fahrtstrecke von seinem im Zentralen Melderegister ausgewiesenen Hauptwohnsitz zu seinem Dienstort vorgenommen und folglich mangels Nachweis tatsächlicher Aufwendungen die Berücksichtigung des Pendlerpauschales verwehrt hat. Das Bundesfinanzgericht kann keine Unrichtigkeit des Bescheides erkennen.…
…dass Werbungskosten ohne Nachweis tatsächlicher Aufwendungen aufgrund von Erfahrungswerten geltend gemacht werden können. Aus der Tatsache, dass laut Bestätigung des Arbeitgebers Ersätze bei Vorlage von Rechnungen gezahlt würden, könne nicht geschlossen werden, dass der Bf. keine weiteren Aufwendungen aus seinem Privatvermögen getragen habe. Beim Bf…
…Abs. 3 EStG 1988 zu kürzen. Als Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung sind gemäß § 2 Abs. 1 der VO ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten bei einer Magenkrankheit oder einer anderen inneren Krankheit 42 Euro pro Kalendermonat zu berücksichtigen. In § 3 Abs. 1 der VO ist normiert, dass…
…dass pauschale Nächtigungskosten ohne Nachweis geltend gemacht werden könnten. Die Bf. behauptet in weiterer Folge allerdings nicht, dass ihr dem Grunde nach durch die Nächtigung bei den Bekannten tatsächlich Aufwendungen in einer speziellen Form und Höhe entstanden seien. Die Beschwerde war in diesem Punkt als…
…berücksichtigt. Dies wurde wie folgt begründet: "Mehraufwendungen eines Gehbehinderten im Zusammenhang mit der Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeuges können nur in Höhe der Pauschbeträge abgesetzt werden. Die Berücksichtigung tatsächlicher Aufwendungen (z.B. Kosten einer behindertengerechten Adaptiertung des Kraftfahrzeuges) ist nicht möglich (siehe RZ 848 der Lohnsteuerrichtlinien…
…BGBl. II Nr. 91/1998) weitere in Zusammenhang mit einer Behinderung anfallende Aufwendungen festgesetzt, die teils ohne Nachweis der tatsächliche Kosten in Form von Pauschbeträgen, teils in tatsächlicher nachgewiesener Höhe neben diesem Freibetrag als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden können. In diesem Sinn bestimmt § 3 Abs…
…führte das Finanzamt aus, dass Aufwendungen für eine auswärtige Berufsausbildung von Kindern nur mit dem Pauschbetrag von € 110,00 pro Studienmonat berücksichtigt werden könnten. Die Berücksichtigung höherer tatsächlicher Aufwendungen sei nicht möglich. Mit Schriftsatz vom 13.5.2008 erhob der Bw. gegen diesen Bescheid…
…Beim Ersatz tatsächlicher Aufwendungen hat dieser Nachweis durch entsprechende Belege dem Grunde und der Höhe nach, beim Ersatz durch Pauschbeträge gemäß § 26 Z. 4 EStG gleichfalls durch Belege dem Grunde nach zu erfolgen. Nur mit einwandfreien Nachweisen belegte Pauschalreisekostenentschädigungen dürfen steuerfrei behandelt werden (VwGH vom…
…für die Reisekostenersätze des § 26 Z 4 EStG 1988 der Grundsatz, dass sie nachzuweisen seien. Beim Ersatz tatsächlicher Aufwendungen habe dieser Nachweis durch entsprechende Belege dem Grunde und der Höhe nach, beim Ersatz durch Pauschbeträge gemäß § 26 Z 4 leg.cit. gleichfalls durch Belege dem…
…diese durch einwandfreie Nachweise belegt werden. Beim Ersatz tatsächlicher Aufwendungen hat dieser Nachweis durch entsprechende Belege dem Grunde und der Höhe nach, beim Ersatz durch Pauschbeträge gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 gleichfalls durch Belege dem Grunde nach zu erfolgen. Unter einem Nachweis dem Grunde…
…dass sie nachzuweisen sind. Beim Ersatz tatsächlicher Aufwendungen hat dieser Nachweis durch entsprechende Belege dem Grunde und der Höhe nach, beim Ersatz durch Pauschbeträge gemäß § 26 Z 4 gleichfalls durch Belege dem Grunde nach zu erfolgen. Nur mit einwandfreien Nachweisen belegte Pauschalreisekostenentschädigungen gemäß § 26 Z…
…in ständiger Rechtsprechung abgelehnt, dass aus solchen Pauschalbeträgen erst nachträglich - etwa im Zuge von Lohnsteuerprüfungen - die tatsächlichen Aufwendungen summarisch herausgerechnet und sodann versucht werde, sie glaubhaft zu machen. Im gegenständlichen Fall hätten bei der Lohnsteuerprüfung die erforderlichen Nachweise nicht vorgelegt werden können. Außerdem sei auch…
…Vorliegen eines Nachweises (in Ausnahmefällen könnte auch eine Glaubhaftmachung tatsächlicher Aufwendungen ausreichen) möglich. Da es der Berufungswerberin nicht gelungen ist nachzuweisen oder - auf Grund der sich ständig wechselnden Angaben und Widersprüche - glaubhaft zu machen, dass sie Zahlungen für den Unterhalt ihrer minderjährigen Tochter tatsächlich getätigt…
…eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers über die berufliche Notwendigkeit vorgelegt, sodass zumindest eine teilweise Zuordnung dieser Ausgaben zu Ihren lohnsteuerpflichtigen Einkünften nahe läge. 1) Mit welchen Einkünften (Einkünften aus selbständiger oder nichtselbständiger Arbeit) standen die entsprechenden Aufwendungen tatsächlich in Zusammenhang ? 2) Falls sie für beide Tätigkeiten…
…Interpretation kein anderer Begriffsinhalt für die formal neue Bestimmung ergebe. Grundlage für die Geltendmachung der tatsächlichen Kosten als außergewöhnliche Belastung sei der Umstand gewesen, dass die Steuerpflichtige unverhältnismäßig höhere Aufwendungen als die überwiegende Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse erwachsen sei und sie sich…
…sind ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten mit monatlich € 262,00 vermindert um die Summe der pflegebedingten Geldleistungen (Pflegegeld, Pflegezulage oder Blindenzulage zu berücksichtigen (§ 5 Abs. 1 der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen). Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel sowie Kosten der…
…haben. Der Bw. beantragte 70% des Pauschbetrages, da er für seine unterhaltsberechtigte und behinderte Tochter zweifellos Mehraufwendungen habe und diese auf Grund der angeführten Verordnung ohne Nachweis tatsächlicher Kosten pauschal zu berücksichtigen sind. Der Bw. verweist auf die Höhe seiner Unterhaltsleistungen, welche seines Erachtens 70…
…Erwerbstätigkeit bzw. des Grades der Behinderung berufen sind, und ferner die Anordnung, dass der Anspruch auf einen Freibetrag - und damit auch die Geltendmachung tatsächlicher Aufwendungen bzw. von Mehraufwendungen aus dem Titel der Behinderung - an die Vorlage einer amtlichen Bescheinigung dieser Stellen knüpft, lassen erkennen, dass…
…den Freibetrag nach § 35 Abs 3 EStG 1988 besteht zB alleine auf Grund der Behinderung ohne weiteren Nachweis; daher müssen auch die Voraussetzungen einer außergewöhnlichen Belastung nicht gegeben sein, es ist insbesondere nicht erforderlich, dass die Behinderung tatsächlich Aufwendungen mit sich bringt. Solche werden vielmehr…