…desselben Zeitraumes. Wie sich aus der oben angeführten Gesetzesbestimmung des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ergibt, ist für die Verwirklichung einer Abgabenhinterziehung Eventualvorsatz im Hinblick auf die nicht zeitgerechte Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen und Wissentlichkeit in Bezug auf die nicht zeitgerechte Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen erforderlich…
…b FinStrG liegt nicht vor. Eine Tat ist erst dann entdeckt, wenn sich der Verdacht insoweit verdichtet hat, dass bei vorläufiger Tatbeurteilung der Nachweis der Verwirklichung des objektiven Tatbestandes eines Finanzvergehens wahrscheinlich ist. Solange ein objektiv erfassbares und tatsächlich wahrgenommenes Geschehen nicht zum Schluss auf…
…nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG verlangt für den Verkürzungserfolg jedoch die Schuldform der Wissentlichkeit (dolus principalis). Aus der Verpflichtung zur amtswegigen Sachverhaltsermittlung und ferner auch aus dem für das Finanzstrafverfahren geltenden Anklageprinzip ergibt sich, dass die Beweislast die Behörde trifft. Allfällige Zweifel daran…
…Jänner 2006 (gemeint ist der 27. Jänner 2006) gegen die Firma G.GmbH mit Bestimmtheit damit rechnen hätte können, dass die genannte Firma die ausgewiesene Umsatzsteuer nicht an das Finanzamt abführen würde. Der in § 27 Abs. 9 UStG geforderte Nachweis der Wissentlichkeit sei somit erbracht.…
…der Bw. sowohl objektiv als auch subjektiv das teils versuchte, teils vollendete Finanzvergehen nach §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG und § 33 Abs. 1 FinStrG zu verantworten. Für die Verwirklichung einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG sei die Schuldform der Wissentlichkeit hinsichtlich der…
…Ansicht der Verteidigung ausreichend Zweifel begründen, ob sämtliche am Konto einbezahlten Beträge tatsächlich aus "Schwarzprovisionen" stammen könnten und so dürfe in gegenständlicher Sache entsprechend dem Leitsatz VwGH 22.12.2005, 2002/15/0044 "im Falle, dass Zweifel bestehen bleiben, eine Tatsache nicht zum Nachteil des…
…ausreichend um die abgabenrechtlichen Belange der GmbH gekümmert hat und dadurch allenfalls ein (grob) fahrlässiges Fehlverhalten als Geschäftsführer gesetzt hat, allerdings ist für eine Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG die Schuldform der Wissentlichkeit gefordert, die mit der für ein Finanzstrafverfahren geforderten Sicherheit…
…Entdeckung der Tat - sofern diese in ihren Grundzügen bereits entsprechend konkretisiert ist - für den Anzeiger schädlich ist (VwGH 28.9.1998, 98/16/0142). Entdeckt ist eine Tat erst dann, wenn sich ein Verdacht insoweit verdichtet hat, dass bei vorläufiger Tatbeurteilung der Nachweis der Verwirklichung…
…und 03/2014 UVAs eingereicht. Auf Grund der Selbstanzeige und der diesbezüglich rechtzeitigen Abgabenentrichtung bleibe die Selbstanzeige für die Monate 02 und 03/2014 straffrei; die Ansicht des Bf., es genüge, ohne entsprechenden Nachweis die Uneinbringlichkeit einer bloß zweifelhaften Forderung anzunehmen, vermöge ihn jedoch nicht…
…Lösung gewesen. In diesem Unterlassen liegt eine weitere inhaltliche Rechtswidrigkeit des angefochtenen Erkenntnisses, die aber nur dann zum Tragen kommt, wenn der Nachweis der Verkürzung (Hinterziehung) dem Grunde nach erbracht ist. 2.3. Das wiederum hätte ergänzende Sachverhaltsfeststellungen erfordert, die es aber nicht gibt. Mehr…
…dem betreffenden Steuergesetz darauf Anspruch gehabt hat. Der Begriff der Verkürzung umfasst daher grundsätzlich jede Beeinträchtigung einer Abgabe in Bezug auf Höhe und Fälligkeit. Die Abgabenverkürzung braucht zur Tatbestandsverwirklichung keine dauernde zu sein (vgl. dazu Fellner, Finanzstrafgesetz, Rz. 26 zu § 33 FinStrG mit weiteren Nachweisen)…
…übersteigt. Wie in der Beschwerde richtig ausgeführt wird, erfordert das dem Bf. zur Last gelegte Delikt der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG in subjektiver Hinsicht das Vorliegen von Eventualvorsatz in Bezug auf die unrichtige Führung von Lohnkonten und von Wissentlichkeit in Bezug…
… 49 FinStrG auf der subjektiven Tatseite zumindest bedingt vorsätzliches Handeln vorausgesetzt wird, tritt bei § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG noch das Erfordernis der Wissentlichkeit hinsichtlich des Verkürzungserfolges hinzu. Die Umsatzsteuervoranmeldung für 12/2018 wurde vom Abgabepflichtigen beim Finanzamt Gänserndorf Mistelbach in elektronischer Form eingereicht…
…Nachteil des Beschuldigten als erwiesen angenommen werden, wenn Zweifel bestehen. Im Strafverfahren ist der Sachverhalt nach wesentlich strengeren Regeln des Strafprozessrechtes zu ermitteln (OGH 11 Os 47/98 ecolex 1998, 879; VwGH 94/13/0257 ecolex 1997, 813). Es fehlt also generell die Zuordnung der…
…nachweist. Darüber hinausgehend ist es trotz bereits seit 17.04.2015 laufender Prüfung nicht gelungen, den Abgabenanspruch von Seiten der belangten Behörde durch ihren Umsatzsteuersonderprüfer nachzuweisen. Dies wird gerügt. Die belangte Behörde habe begründete Verdachtsmomente, wonach bereits mit Umsatzsteuervoranmeldungen geltend gemachte Vorsteueransprüche unter Außerachtlassung der…
…und über ihn eine schuldangemessene Strafe zu verhängen. In der Gegenäußerung des Beschuldigten vom 14. August 2005 brachte er im Wesentlichen zur Schuldberufung des Amtsbeauftragten vor: Die Qualifikation des Tatbestandes nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG erfordere den Nachweis der qualifizierten Schuldform des Vorsatzes…
…primär den Karusellbetrug bei Warenlieferungen, was im gegenständlichen Fall eindeutig nicht vorliegt. Die wenigen allgemeinen Punkte in diesem Erkenntnis, die für die Wissentlichkeit der Teilnahme an einem Umsatzsteuerbetrug sprechen, sind im konkreten Sachverhalt auch nicht verwirklicht. So werden beispielsweise marktunüblich niedrige Bezugspreise gefordert, wobei - wie…
…Umsätzen der P-GmbH stammen. Der Nachweis einer Verkürzung an Umsatzsteuer Oktober 2000 in Höhe von S 41.666,00 und für Dezember 2000 in Höhe von S 66.667,00, insgesamt daher in Höhe von S 108.333,00, kann daher, wegen der im…
…März 2002 eingereicht. Bei Außerachtlassung der Vorverlegung der Fälligkeit erweist sich auch diese Voranmeldung als relativ zeitnah, weshalb im Zweifel zu Gunsten für den Beschuldigten der Nachweis einer vorsätzlichen Handlungsweise hinsichtlich dieses Tatelementes nicht zu erbringen ist und er daher lediglich eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 49…
…Fehleintragung habe auch nach Rücksprache bei der Zulassungsstelle nicht geklärt werden können, da diesbezügliche Unterlagen nicht aufbewahrt werden. Als weiteren Nachweis für die erfolgte Ausfuhr sei das Programm "EKIS" zu erwähnen, aus dem abfragbar wäre, ob ein Fahrzeug mit der entsprechenden Fahrgestellnummer in Österreich zugelassen…