IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache P-2 und P-3, beide A-1, beide vertreten durch Bichler Zrzavy Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Weyrgasse 8, 1030 Wien, als Rechtsnachfolgerinnen der Verlassenschaft nach P-1, über die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache A.B., Adresse1, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Michael Zerobin, Herzog Leopold-Straße 2, 2700 Wiener Neustadt, über die Beschwerde vom 06.02.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Z., als Masseverwalter im Schuldenregulierungsverfahren M, vom 25. Juni 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 9. Mai 2007 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der Berufung wird Folge…
…bereits in den Jahren ab 1994 aufgetreten sind, wobei sich der diesbezügliche Forderungsausfall auf insgesamt rund 400.000 S belief. Von einer gänzlichen Mittellosigkeit der X. GmbH auch in der Zeit vor Juni 1998 kann daher nicht ausgegangen werden. Dies selbst dann nicht, wenn das…
wurde, keine aus der Forderungspfändung resultierenden Beträge enthält. 7.) Die Geltendmachung der Haftung liegt im Ermessen der Abgabenbehörde, das sich innerhalb der vom Gesetz aufgezeigten Grenzen zu halten hat (§ 20 BAO). Wesentliches Ermessenskriterium ist die Vermeidung eines endgültigen Abgabenausfalls. Aus dem auf die Hereinbringung der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Arthur Mikesi, Landstraßer Hauptstraße 7, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 01.12.2015 gegen den Haftungsbescheid gemäß §§ 9 und 80 BAO der belangten Behörde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Anschrift, vertreten durch PCP Pitzal/Cerny/Partner Rechtsanwälte OG, Paulanergasse 9, 1040 Wien, über die Beschwerde vom 5.9.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Magistrat der Stadt Wien…
Welcher Zeitraum zwischen Erkennen der Behinderung und Rücktritt haftungsrelevant ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (VwGH 30.1.2003, 2000/15/0018). Im Erkenntnis vom 19.6.1989, 88/15/0089, 89/15/0038, hat der Verwaltungsgerichtshof eine Zurücklegung nach zwei Monaten als…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder Dr. Wolfgang Pavlik, Walter Supper und Christian Schuckert über die Berufungen der Bw., vertreten durch Stb., vom 10. Dezember 2008 und 12. Juni 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien…
…ist, weil dem Bw. die Nichtentrichtung jener Abgaben, die erst nach dem Eintritt der Mittellosigkeit der Gesellschaft fällig geworden sind, nicht als schuldhafte Verletzung der Abgabenzahlungspflicht vorgeworfen werden kann. Wie oben erwähnt, wurde für die GmbH letztmalig für das Jahr 2001 ein Jahresabschluss eingereicht, woraus…
…geeignete Unterlagen vorzulegen, denen die behauptete Mittellosigkeit der Gesellschaft zu entnehmen gewesen wäre. Die Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes bei der Verfügung über die Gesellschaftsmittel wurde vom Bw. nicht dargelegt. Nach der letzten Überweisung an den Abgabengläubiger am 28.7.2000 erfolgte bis zur Konkurseröffnung am 30…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Baumgartner Wirtschaftstreuhand GesmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk vom 5. März 2001 betreffend Haftung gemäß § 9 BAO entschieden: Der Berufung wird insoweit Folge gegeben, als die…
…rund S 500.000,-). Gegen die Annahme einer völligen Mittellosigkeit der Gesellschaft sprach überdies der Umstand, dass beispielsweise für die Monate Oktober bis Dezember 2001 in den Umsatzsteuervoranmeldungen die Gesamtbeträge der Entgelte mit S 661.069,16 (10/2001), S 724.517,57 (11/2001…
…indizieren kann (siehe VwGH. vom 27. August 1998, 96/13/0086), im gegebenen Fall solche Umstände aber nicht vorliegen. Von einer dauernden Mittellosigkeit allein auf Grund der Freiheitsstrafe kann, insbesondere auch im Hinblick auf das Alter des Bw. (geb. 23. August 1974), nicht ausgegangen werden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. Robert Peisser, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Templstraße 5b, vom 18. Juli 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 5. Juli 2006 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der Berufung wird…
…innerhalb der "letzten drei Jahre vor der Zeit der Hilfeleistung, weiters während der Hilfeleistung oder innerhalb von drei Jahren nach ihrer Beendigung durch Rechtshandlungen oder diesbezüglich wirksame Unterlassungen, wie etwa die Unterlassung des Antrittes einer Erbschaft, die Mittellosigkeit selbst verursacht hat. Denn gem. § 26 Abs…
Das Förderziel muss in der Beseitigung oder Verminderung der Mittellosigkeit und der damit verbundenen Gefahren bestehen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Notlage selbst verschuldet ist. Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit sind aber noch nicht mit wirtschaftlicher Hilfsbedürftigkeit gleichzusetzen. Es kann auch keine Rede davon…
…Ersatzfreiheitsstrafe, wobei aber unter Bedachtnahme auf das gegebene Verböserungsverbot trotz der bereits sehr niedrigen Ausmessung eine weitere Verringerung erforderlich ist. Hinsichtlich der Verbandsgeldbuße ist vorerst anzumerken, dass trotz der nunmehr festzustellenden offenkundigen völligen Mittellosigkeit des belangten Verbandes eine Verfahrenseinstellung im Sinne des § 56 Abs. 5…
…9. Februar 2012 einen "Antrag auf Verfahrenshilfe für das gesamte Verfahren der Berufung mit Beistellung eines Anwaltes und/oder Steuerberaters, inklusive aller Kosten und Gebühren aufgrund Mittellosigkeit und Mindestsicherungsbezieher per sofort" ein. Mit Bescheid vom 5. März 2012 wies das Finanzamt den Antrag vom 28…
…die Höhe der dem Beschuldigten drohenden Strafe) zu berücksichtigen, wobei die Beigabe eines Verfahrenshelfers nur dann vorgesehen ist, wenn beide in § 51a Abs. 1 VStG genannten Voraussetzungen (Mittellosigkeit, Interessen der Rechtspflege) kumulativ vorliegen (vgl. VwGH 29. September 2005, 2005/11/0094). Besondere Schwierigkeiten der Sach…