IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, Adr1, über die Beschwerde vom 21.12.2017 gegen den Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) der belangten Behörde Finanzamt A vom 11.12.2017 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO…
…der im Sachverhalt angeführten, nicht steuerbaren Beträge im Sinne des § 26 EStG 1988 (Trennungsgelder und Nächtigungsgelder) die Mietaufwendungen für die Wohnung des Berufungswerbers in Wien als Werbungskosten zu berücksichtigen sind. Nach § 9 II Z 1 Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe erhalten Arbeitnehmer, die so weit…
…2004, RV/3126-W/02 geltend gemacht worden ist. Über die Berufung wurde erwogen: Hinsichtlich der rechtlichen Beurteilung Streitpunkte "Ausmaß der AfA, respektive Ansatz fiktiver Mietaufwendungen" wird der Bw. - zum Zweck der Vermeidung von Wiederholungen - auf die schlüssigen Ausführungen der Berufungsentscheidung des UFS vom 11…
…mit 12. September 2005 datierten Schriftsatz wurde unter Vorlage der Ablichtung des Mietvertrages sowie eines die Zahlung der Monatsmiete Juli/2005 im Ausmaß von 307,34 € belegenden Kontoauszuges neben der Aufwendungen für Familienheimfahrten auch um die Berücksichtigung der jährlichen Mietaufwendungen des Bw. für die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende HR Dr. Ursula Leopold und die weiteren Mitglieder HR Dr. Jutta Pronegg, Dr. Erich Dietrich und Dr. Bernhard Koller im Beisein der Schriftführerin Dagmar Brus über die Berufung der "Food Collection. com" Bildagentur GmbH, Th., vertreten durch…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch BDO Rabel & Pilz, gegen den Bescheid des Finanzamtes Hartberg betreffend Einkommensteuer 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO…
…Berufungsvorentscheidung - dahin gehend abzuändern, dass auch im Jahre 2005 im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung die hiemit geltend gemachten Werbungskosten für die regelmäßigen Familienheimfahrten und für die Mietaufwendungen für die Unterkunft am Beschäftigungsort in Österreich sowie die hiemit geltend gemachten Unterhaltsleistungen für 2 mj. Kinder im Ausland…
…dass jedoch die ihm (dem Bw.) entstandenen und für diese Jahre geltend gemachten Aufwendungen für die regelmäßigen Familienheimfahrten zu dessen Frau und dessen Kindern sowie die Mietaufwendungen für die Unterkunft am Beschäftigungsort in Österreich keine Berücksichtigung gefunden hätten. Aus den Erlässen des BMfF vom 26…
…vom 18.5.2005 für die Jahre 2003 und 2004 wurde die Arbeitnehmerveranlagung antragsgemäß durchgeführt. In der dagegen eingebrachten Berufung führte der Bw aus, dass er die erhöhten Werbungskosten für Familienheimfahrten, Mietaufwendungen, Unterhaltsleistungen in den Erklärungen zur Arbeitnehmerveranlagung 2003 und 2004 versehentlich nicht eingetragen habe…
…im Ausland durchgeführt, jedoch mangels bisheriger Geltendmachung die Miet - Aufwendungen des Berufungswerbers für seine Unterkunft am Beschäftigungsort in Österreich im Rahmen der Kosten der doppelten Haushaltsführung nicht berücksichtigt. Der Berufungswerber bewohnte am Beschäftigungsort in Österreich im Jahr 1998 eine kleine (Miet)Wohnung, für welche er…
…einer dritten Person zu bedienen. Der vom Bw in diesem Zusammenhang in Abzug gebrachte Aufwand (Personalkosten, anteilige Energie- und Mietaufwendungen für ein Arbeitszimmer) sei nicht abzugsfähig, weil ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Erzielung von Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit fehle. Mit der selben Begründung änderte…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch PWB Wirtschaftspr. u. Stb. GmbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 2345 Brunn am Gebirge, Wolfholzgasse 1, vom 11. Mai 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom…
Weiters ist festzustellen, dass die Privathonorare lediglich von einer derart geringen Patientenanzahl resultieren (7 Einnahmen von 5 verschiedenen Personen im Jahre 2002, mit einer Umsatzhöhe von € 509,38 bzw. 6 Einnahmen von 6 Personen im Jahr 2003 mit einer Umsatzhöhe von € 519,- und…
…sind. Dieser ermittelt sich aus den erzielten Mieterträgen abzüglich der damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen (zB Kosten der laufenden Verwaltung). Der Abzug von im Zusammenhang mit Mietaufwendungen stehenden Aufwendungen hat laufend zu erfolgen und ist bei jeder Neuveröffentlichung des Ausgabe- bzw. Rücknahmepreises zu aktualisieren. Abschreibungen…
37 MIETZINSBEIHILFEN (§ 107 EStG 1988) 37.1 Hauptmietzins Rz 1250: Folgende Erhöhungen des Hauptmietzinses kommenRandzahlen 1250 bis 1291: entfallen für einen Abgeltungsbetrag (Mietzinsbeihilfe) in Betracht: Erhöhung durch Gericht (Gemeinde), gemäß § 7 Mietengesetz oder § 2 Zinsstoppgesetz (Gericht, Gemeinde) auf mehr als das Vierfache des Hauptmietzinses, gemäß…
…relevanter Wohnsitz in Österreich die Adresse in Wien angeführt. Mit der am 7. Oktober 2002 eingebrachten Einkommensteuererklärung für das Jahr 2001 wurden erstmals Werbungskosten aufgrund von Mietaufwendungen für den Wohnsitz in Wien beantragt. In der Beilage zur Einkommensteuererklärung 2001 (und ebenso für die Folgejahre) ist…
…bei der Bemessung der lebensnotwendigen Grundbedürfnisse wollte er die Wohnungskosten nicht berücksichtigt wissen. Die Ausübung des Wohnrechtes bedeutet, dass der Bw. keine Mietaufwendungen zu tragen hat. Abschließend ist zu berücksichtigen, dass der Bw. zwar bereit ist, seine aus der Betriebsaufgabe resultierenden wesentlich niedrigeren Bankverbindlichkeiten abzustatten…
5.9.30 Umzugskosten 5.9.30.1 Voraussetzungen Rz 392: Umzugskosten sind Werbungskosten, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist. Eine berufliche Veranlassung kann beim erstmaligen Antritt eines Dienstverhältnisses, beim Wechsel des Dienstgebers oder im Falle einer dauernden Versetzung durch den gegenwärtigen Dienstgeber (im Falle…
…ob dem Bf. in den Jahren 2014 und 2015 Aufwendungen für Familienheimfahrten von jährlich € 3.672,00 sowie die von ihm begehrten Mietaufwendungen für eine zweckentsprechende Wohnung im Einzugsgebiet des Beschäftigungsortes zustehen. Familienheimfahrten: Der Bf. beantragte in den Einkommensteuererklärungen 2014 und 2015 Werbungskosten für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des Bf., gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 18.10.2013 betreffend Einkommensteuer 2008 bis 2012 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise…