…des AMS und führte noch Folgendes aus: "Ein eventuell fehlender Zeitraum zwischen Schulabbruch und Meldung beim Arbeitsamt als "arbeitssuchend" kann entstanden sein, da ich anfangs nicht wusste, dass ich meinen Sohn nach Schulabbruch als arbeitssuchend melden muss. Wir waren natürlich auch vor der Meldung beim…
…Arbeitslosenversicherungsgesetz besteht bzw. keine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice geleistet wird, sondern auch die Meldung beim Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchender. Vom Bw. wird selbst angemerkt, dass sein Sohn im strittigen Zeitraum nicht beim AMS als Arbeitsuchender gemeldet war, er beantragt jedoch, die Familienbeihilfe…
…sondern jedenfalls die Meldung als Arbeitssuchender beim Arbeitsmarktservice. Genau dies war im Zeitraum 1.Juli bis 30.November 2004 jedoch nicht der Fall. Im Zeitraum ab dem Eintritt der Volljährigkeit vom 1.Juli 2004 bis 2.September 2004 war der Sohn beim AMS nicht als…
…nur dann aus, wenn ein Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 besteht und wenn eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das AMS gewährt wird. Da auch mit Beginn des Monats Februar 2004 die Anspruchsvoraussetzung (Meldung als arbeitssuchend) vorgelegen ist, ist die Familienbeihilfe…
…weiters fest, dass in den Monaten, für die das Finanzamt mit dem angefochtenen Bescheid die Familienbeihilfe zurückforderte, auch eine Meldung beim Arbeitsmarktservice nicht vorlag. Die Berufungswerberin erklärt in diesem Zusammenhang, dass der Sohn psychisch krank war und es ihm in dieser Zeit unmöglich war, seinen…
…wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und ausgeführt, dass für volljährige Kinder ein Anspruch auf Familienbeihilfe nur dann bestehe, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden oder beim AMS arbeitssuchend vorgemerkt sind, ohne jedoch Bezüge vom Arbeitsamt zu erhalten. Da der Sohn jedoch Arbeitslosengeld bezogen hat…
…Ausbildungsplatz im Wunschberuf sinnlos, da der Berufswahlprozess bereits abgeschlossen ist. Eine Meldung beim AMS sei für Zwecke der Erlangung eines Ausbildungsplatzes ebenfalls nicht notwendig, da ein Ausbildungsplatz ja schon zugesagt ist. Über die Berufung wurde erwogen: In rechtlicher Hinsicht ist auszuführen, dass für volljährige Kinder…
…Sie war beim AMS nicht als arbeitssuchend gemeldet. Die Meldung als arbeitssuchend beim Arbeitsmarktservice und die entsprechende Bestätigung sind aber nach § 2 Abs. 1 lit. f sublit bb FLAG materielle Voraussetzungen für die Gewährung der Familienbeihilfe, die auch nicht durch eine Anmeldung bei einem privaten…
…f FLAG nicht nur, dass kein Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz besteht bzw. keine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice geleistet wird, sondern auch die Meldung beim Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchende. Das Vorliegen der in § 2 Abs. 1 lit. f FLAG 1967…
…Beschäftigung gewesen war. Die Erhebungen des Finanzamtes ergaben weiterhin, dass die Tochter des Berufungswerbers im Zeitraum Oktober und November 2004 nicht beim AMS arbeitslos gemeldet gewesen war. Darauf wies das Finanzamt mit Bescheid vom 23. März 2005 den Antrag des Berufungswerbers auf Gewährung der Familienbeihilfe…
…habe daher vor dem September 2004 keine Möglichkeit gehabt, zu überprüfen, ob das Kind der Bw neben der Meldung beim Arbeitsmarktservice als Arbeitssuchende auch noch geringfügig beschäftigt war. Der Verwaltungsgerichshof habe in seiner Judikatur zu § 26 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 mehrfach ausgesprochen (z.B. VGH vom 25…
…D. die Zuerkennung von Familienbeihilfe für den Zeitraum Februar 2007 bis August 2007. Die Nachweise über die Meldung beim Arbeitsamt und die Arbeitssuche seien bereits vorgelegt worden und würden nochmals in der Beilage übermittelt. Das Finanzamt wies den Antrag als unbegründet ab. Der Sohn D…
…1967 richtig. Dass die Bw. auf den Anspruch, der durch die Meldung beim AMS als Arbeitsuchender entsteht, durch das Finanzamt erst im August 2004 hingewiesen worden sei (worauf sich der Sohn sofort arbeitsuchend gemeldet habe) mag durchaus zutreffen. Es lässt sich daraus aber der Anspruch…
…Familienbeihilfe begehrt wird, eine Meldung beim Arbeitsmarktservice als arbeitsuchend erfolgt und dass dieser Umstand und das Vorliegen der weiteren Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 lit. f FLAG 1967 durch eine entsprechende Bestätigung des AMS nachgewiesen ist. Laut vorgelegter Bestätigung des AMS B. war die Tochter…
…die Familienbeihilfe begehrt wird, eine Meldung beim Arbeitsmarktservice als arbeitsuchend erfolgte und dass das Vorliegen dieser Voraussetzungen durch eine entsprechende Bestätigung des AMS nachgewiesen ist. Laut der vorliegenden Bestätigung des Arbeitsmarktservice H. (AMS) vom 10.02.2004 war der Sohn der Bw. vom 15.05…
…Erledigung erhobenen Berufung legte die Beihilfenbezieherin die Abfolge der Berufsausbildung ihrer Tochter, die Zeiten der Meldung beim AMS als Arbeit suchend und die Zeiten der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit sowie die übrigen Zeiten dar. Das Finanzamt gab der Berufung daraufhin teilweise Folge und schränkte die…
…Da auch keine Lehrstelle angetreten wurde, lag bereits ab Juli 2024 keine weitere Berufsausbildung vor. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Meldung beim AMS allein nicht ausreicht, um eine Berufsausbildung im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes zu begründen. Während des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes erhalten Sie keine…
…Anspruchsgrund für den Bezug von FB weg. b) Meldung beim AMS als Arbeitssuchende als Anspruchsgrundlage für die FB? Zu prüfen bleibt, ob die nach Angaben der Bf. ab 15.09.2013 erfolgte Meldung der FK beim AMS als „Arbeitssuchende“ als tauglicher Anspruchsgrund für den FB…
…ob die die Meldung als Arbeit suchend und die in Rede stehende Bestätigung zu Recht oder zu Unrecht verweigert wurde. Nach § 2 Abs 1 lit f FLAG 1967 knüpft sich der Anspruchsgrund der Meldung beim AMS nämlich zwingend an die Vorlage einer entsprechenden Bestätigung zum…
…folgender Begründung: In der Bescheidbegründung sowie auch in der Berufungsvorentscheidung wird ausgeführt, dass meine Tochter C., seit März 2004 geringfügig beschäftigt ist und im Zeitraum von Ende Mai bis Anfang August 2004 keine Vormerkung beim AMS bestand und somit die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag gem. …