…als angemessener Zeitraum der Abstattung einer im Jahr 2001 verhängten und fällig gewordenen Geldstrafe bezeichnet werden kann. Hinsichtlich der zwischen dem Finanzamt und der Bf. bestehenden Meinungsverschiedenheit darüber, inwieweit der Rückstand am Strafkonto durch die Entrichtung des Betrages von 78.105,00 getilgt wurde bzw…
…89/15/0108, erkannt, dass der Abgabepflichtige jedenfalls dann Anspruch auf Erlassung eines Feststellungsbescheides habe, wenn über die Richtigkeit der Selbstbemessung Meinungsverschiedenheit bestünde. Gerade dies sei aber der offensichtliche und ausdrücklich erklärte Grund für den gestellten Antrag. Es werde daher nochmals ersucht, die beantragten bescheidmäßigen…
…Voraussetzungen nicht vorliegen. Die Judikatur hat nämlich bei Meinungsverschiedenheiten über die Richtigkeit der Selbstbemessung den Anspruch auf Erlassung von Bescheiden bejaht (VwGH 25.6.1990, 89/15/0108). Dies umfasst auch Meinungsverschiedenheiten über das Bestehen eines Abgabenanspruches. Im vorliegenden Fall hat die Bw. die Unrichtigkeit…
…Juni 1990, 89/15/0108 erkannt, dass der Abgabepflichtige jedenfalls dann Anspruch auf Erlassung eines Feststellungsbescheides habe, wenn über die Richtigkeit der Selbstbemessung Meinungsverschiedenheit bestünde. Gerade dies sei aber der offensichtliche und ausdrücklich erklärte Grund für den gestellten Antrag. Es werde daher nochmals ersucht, die…
…6.2003, 20012002/16/0286/16/0375; VwGH 26.6.200324.1.2013, 20022012/16/0025/16/0286). Meinungsverschiedenheiten darüber, welche Gutschriften die Abgabenbehörde durchführen hätte müssen, können allenfalls Gegenstand eines Abrechnungsbescheides sein (VwGH 5.7.199921.5.2001, 992001/17/0043/16/0115; VwGH…
…Bw., dass im Abrechnungsbescheid über die Art des Erlöschens nicht abgesprochen wurde. Es bestehen zwischen den Parteien Meinungsverschiedenheiten über den Bestand und das Erlöschen von Abgaben und über die Verechnung von Gutschriften. Die Aufhebung gemäß § 289 BAO liegt im Ermessen der Abgabenbehörde zweiter Instanz. Entsprechend…
…ob von ihrer Seite ein Kontakt mit [dem Bw.] besteht. Die Beklagte verneinte dies und erwähnte die letzte gemeinsame Segelreise, bei der es eben Meinungsverschiedenheiten gab. Bei dieser Erzählung führte die Beklagte gegenüber PP auch aus, dass [der Bw.] beim Abgang von Bord die Bordkassa…
…damit die Unrechtmäßigkeit der Festsetzung feststellt werden soll. Von der Bf wird auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Abrechnungsbescheid in Betracht kommt, wenn Meinungsverschiedenheiten über die Frage bestehen, ob ein Leistungsgebot zugestellt wurde, weil nur dann seine Buchung auf dem Abgabenkonto rechtmäßig ist (Ritz, BAO6…
…Bescheid vom 3.6.2009 (über Antrag des Bf) auch festgesetzt worden ist, entspricht der Bescheid dem Gesetz. Allfällige Meinungsverschiedenheiten über die Verrechnung einer Gutschrift und die Verbuchung der Gebahrung können nicht im Verfahren betreffend Einkommensteuer ausgetragen werden. Ein diesbezüglicher Streit wäre im Verfahren nach …
…Richter bildet einen Ablehnungsgrund; dies selbst dann, wenn die Rechtsansicht von der herrschenden Rechtsprechung abgelehnt wird. Meinungsverschiedenheiten in Rechtsfragen sind nicht im Ablehnungsverfahren auszutragen. Das Ablehnungsverfahren soll nicht die Möglichkeit bieten, dass sich Parteien ihnen nicht genehmer Richter entledigen können (vgl. zuletzt OGH 27.01…
| 1,82 | 48,78 | Summe: | | | | 43.994,77 Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Haftenden und der Abgabenbehörde über die Gebarung auf dem Abgabenkonto sind nicht im Haftungsverfahren, sondern in einem über Antrag auszulösenden Verfahren zur Erlassung eines Abrechnungsbescheides gemäß § 216…
…der betroffenen ausländischen Staaten entschieden werden. Für den Fall von zwischenstaatlichen Meinungsverschiedenheiten könnte die Angelegenheit im Rahmen von internationalen Verständigungsverfahren im Wege des BM für Finanzen abgeklärt werden. Sollten die betroffenen Geschäftsführer weiterhin ausschließlich in einem Dienstverhältnis zur österreichischen Muttergesellschaft stehen, wäre weiters zu prüfen…
…abgesprochen werden. Dieses Amt wird allerdings aus verständlichen Gründen vor allem dann besondere Nachweisanforderungen stellen, wenn die betreffenden Bezugsteile in Tschechien unbesteuert bleiben. Sollte es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen dem betroffenen Dienstnehmer und dem österreichischen Finanzamt über die Wirkungen des Art. 15 DBA-CZ kommen, steht…
…von höchstens 90 Tagen ihre Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf die korrekte und einheitliche Einreihung oder Ursprungsbestimmung beizulegen. b)wenn die Zollbehörden der Kommission Fälle vorgelegt haben, in denen es ihnen nicht gelungen ist, innerhalb von höchstens 90 Tagen ihre Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf die korrekte…
…vom Finanzamt vorgelegten Schriftstücken beruht und auch von Bf (in der Folge: Beschwerdeführer: Bf) nicht bestritten wird. Hinsichtlich der inhaltlichen Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Finanzamt und dem Bf wird auf die beiden Parteien bekannten Ausführungen im Vorlagebericht des Finanzamtes vom 24.6.2026 verwiesen. Entscheidend ist…
…auf Antrag des Abgabepflichtigen mit Abrechungsbescheid (§ 216 BAO) abzusprechen ist. Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Haftenden und der Abgabenbehörde über die Gebarung auf dem Abgabenkonto sind nicht im Haftungsverfahren, sondern in einem über Antrag auszulösenden Verfahren zur Erlassung eines Abrechnungsbescheides gemäß § 216 BAO auszutragen (VwGH vom 16…
…abgewiesen. Begründend führte das Zollamt aus, dass die Voraussetzungen für den Erlass eines Abrechnungsbescheides nicht vorlägen. Im Antrag seien weder Meinungsverschiedenheiten betreffend Verrechnung von Gutschriften, Bestand oder Erlöschen von Zahlungsverpflichtungen, Verrechnung einer Gutschrift oder über die Rechtmäßigkeit einer Überrechnung ins Treffen geführt, noch sei eine…
…der Rückstandsaufgliederung bestritten werde. Mit Bescheid v 16.1.2013 wurde der Antrag mit der Begründung abgewiesen, da die Bf nichts vorgebracht habe, um Meinungsverschiedenheiten darzulegen. Mit Schreiben v 15.2.2013 wurde Berufung eingebracht. Die Bf weist auf ein Abgaben- bzw. ein Erstattungsverfahren bzgl…
…August 2006 abgewiesen und die Entscheidung damit begründet, dass Meinungsverschiedenheiten in der Verbuchung des Bescheides nicht vorgebracht worden seien. Die Berufung wurde mittels Berufungsvorentscheidung vom 17. Jänner 2007 abgewiesen und begründend ergänzt, dass Fälligkeitstag und Zahlungsfrist aus den Bestimmungen der Bundesabgabenordnung ableitbar seien. Dagegen richtet…
…die Buchungen zu annullieren seien. Der Antrag wurde mit Bescheid vom 16. August 2006 als unzulässig zurückgewiesen und begründet, dass keine Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich einer Buchung vorlägen. Dagegen richtet sich die Berufung vom 24. August 2006, die das Antragsvorbringen wiederholt. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung vom 17.…