…aufzuheben. Unter Tz 4 des Prüfungsberichtes wird ausgeführt, dass weiters Vorsteuern aus der Anschaffung einer Satanlage (€ 775,46), einer Espressomaschine (€ 191.67) und eines Plasmabildschirmfernsehers (€ 1.229,33) im Gesamtausmaß von € 2.196,40 nicht anzuerkennen gewesen seien. Dazu ist anzumerken…
…--., A-Gasse 32/5, befinde sich laut Ansicht der Bp im privaten Bereich der Wohnung. Die Gesamtkosten hätten S 291.123 betragen; die Vorsteuer werde entsprechend berichtigt. Als weitere verdeckte Gewinnausschüttung wurde ein Beratungshonorar von S 25.000 angeführt (vgl. Tz 1 lit. b NS…
…überwiesen, von wo dieser Betrag auf ein Kreditkonto ("Umbau XY-Straße 8) weitergeleitet wird. Die Aufwendungen für die Sanierung der gegenständlichen Wohnung wurden bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Ansatz gebracht (Vorsteuer und Gegenverrechnung Mietzinsreserve). Mieterlöse wurden nicht erklärt. Hingegen wurde…
…Bp | 1,751.388,12 ATS | lt. Berufungserledigung | 0,00 ATS | Auswirkung Umsatzsteuer weniger | 350.277,62 ATS Vorsteuer: | abziehbare Vorsteuer bisher lt. Bp | 790.894,74 ATS | Vorsteuern lt. Berufungserledigung von: | | Betriebskosten | 24…
…Vorsteuer geltend gemacht. Seitens der Bp wird eine Vorsteuerkürzung durchgeführt. Vorsteuerkürzung 2000: ATS 25.000,00 Tz 14) Vorsteuerkürzung - Eingangsrechnungen ohne Umsatzsteuerausweis: Im Jahr 1998 wurden Eingangsrechnungen, auf denen keine Umsatzsteuer ausgewiesen wurde, mit Vorsteuerabzug verbucht. Gemäß § 12 (1) UStG kann der Unternehmer, die von…
…Sachvorbringen sei während der BP von den Befangenen BP1 und BP2 einfach ignoriert worden. Ad I Seite 2: Dem Beschwerdeführer sei kein "rechtskräftig veranlagter Fall" bekannt, in dem der Beschwerdeführer Mieteinkünfte fälschlich als Planungshonorar erklärt hätte. Alle Mieteinkünfte seien als solche gebucht, erklärt, versteuert worden…
…Abfolge von Nutzungsanteilen oder nach flächenmäßigen Prozentanteilen, ist objektiv einwandfrei und nachvollziehbar unmöglich. Daher ist aufgrund durchgeführter BP die Errichtung des Ausstellungsgartens zur Gänze (Aufteilungsverbot) dem § 20 EStG und nichtabzugsfähigen, privaten Ausgaben zuzurechnen. Die daraus resultierenden Vorsteuern können daher ebenfalls nicht anerkannt werden. Berichtigung für…
…auf diesen Teil entfallende Vorsteuer (85.405,40 S) (Tz. 13 und 18 des Bp-Berichtes und Punkt 1 und 2 der Niederschrift über die Schlussbesprechung). Darüberhinaus stellte der Prüfer fest, dass die als "Betriebseinrichtung" aktivierten Einrichtungsgegenstände in der Höhe von 125.789,17 S…
…keine Beweise erbringen konnte. So sei laut der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 29. Jänner 2001 betreffend das Jahr 1997 lediglich ein Sicherheitszuschlag in Höhe von 1.102.300,-- S vorgeschrieben worden. Sollte K für die Nichtabfuhr der Abzugssteuern verantwortlich sein, wäre er einem nicht…
…wie die Betriebsprüfung auf den groschengenauen Privataufwand komme. Miete: 26.750,00 S als Mietaufwand von bis zu fünf Ordinationen in fünf Jahren könne wirklich nicht übermäßig viel sein. Kfz-Aufwand, -Leasing: Es sei nicht nachzuvollziehen, warum laut Vorprüfung 72.241,80 S abgezogen würden…
…Ausländer nur kurzfristig anwesend gewesen sind. Auch ist eine glaubhafte und konkrete Aussage des Bw. - betreffend die genauen Einquartierungszeiträume der 10 Flüchtlinge - mangels Vorliegen aussagefähiger Aufzeichnungen und Unterlagen sowie auch aufgrund der hohen Fluktuation bei den Gästen - nicht möglich. Die von der Bp. gewählte Lösung…
…gestellt, die Anschaffungskosten und die darauf vorgenommenen Teilwertabschreibungen auf Basis der Vor-Bp. zu belassen. Stellungnahme des Prüfers Er verwies auf die im Arbeitsbogen (Seite 259 bis 316) dokumentierten Feststellungen. Tz. 21 Rückstellung für Gewährleistungen Zwei Kunden der Bw. hätten laut Auskunft von P. mit…
…Gesamtbetrag der vereinbarten Entgelte laut Bp: | 1,612.690,46 | Verminderung durch BE (Punkt 1.) | -134.000,00 | Gesamtbetrag der vereinbarten Entgelte gem. BE | 1,478.690,46 | Ist mit 20% USt zu versteuern, ergibt USt von: | 295…
…Gesamtbetrag der vereinbarten Entgelte laut Bp: | 1,611.879,39 | Verminderung durch BE (Punkt 1.) | -134.000,00 | Gesamtbetrag der vereinbarten Entgelte gem. BE | 1,477.879,39 | Ist mit 20% USt zu versteuern, ergibt USt von: | 295…
…kann der Unternehmer für die von einem anderen Unternehmer in einer Rechnung an ihn gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen. Im vorliegenden Fall errichtete der Bw. laut dem bei der Bauverhandlung am…
…sich aus den in den Summen der von der Bp. ausgeschiedenen Privataufwendungen enthaltenen Vorsteuern. Ad Pkt. 15 der Berufung - Privataufwand: Gemäß den hier getätigten Angaben, handle es sich bei den von der Bp. ausgeschiedenen Zeitungen und Büchern um Fachliteratur. Weiters seien die von der Bp…
…den vorstehend angeführten Personen werden keine Mietzahlungen geleistet. Nach Ansicht der Bp ist gemäß § 12 Abs. 2 Z 1 UStG 1994 für diese beiden Wohnungen ein Vorsteuerabzug nicht möglich. Die geltend gemachten Vorsteuern in Höhe von 129.162,83 S werden daher von der BP…
…sonst finanzielle Zuwendungen von der Familie. Laut Stellungnahme der BP wurde dies in der Schätzung der Lebenshaltungskosten berücksichtigt. € 5000,-- würden auf einer Lebenserfahrung beruhen und seien nur bedingt beeinflussbar. Er war im Jahr 2002 erst 21 Jahre alt. Die Annahme von € 5000 scheint…
…dieser Tz die Ansicht, dass das Fahrzeug von einem langjährigen Geschäftspartner angekauft worden sei. Alleine aufgrund dieses Umstandes schließe die Betriebsprüfung - ohne nähere Prüfung des Sachverhaltes - dass hier ein dem Geschäftsführer zuzuordnender Privataufwand zu unterstellen sei. Eine Vorteilszuwendung an den vormaligen Geschäftsführer, welche für die…
…sei, vermindert. Richtigerweise hätten von der ***O***-Verbindlichkeit nur 9.760,00 € auf das Konto ***Ehefrau*** übertragen werden müssen. Der Rest iHv 9.652,40 € (19.412,40 € abzüglich 9.760,00 €) wäre gewinnmindernd auszubuchen gewesen (bei gleichzeitiger Korrektur der Vorsteuer)…