…kommenden Analysemethoden selbst ist anzumerken, dass den verfahrensgegenständlichen Zeitpunkt betreffend (September 2004) weder der Gemeinschaftsgesetzgeber noch der nationale österreichische Gesetzgeber eine Methode zur Feststellung des Gehaltes des zur steuerlichen Kennzeichnung von Gasölen und Kerosin bestimmten Markierstoffs "Solvent Yellow 124" bestimmt hatte. Lediglich der Kennzeichnungsstoff als…
…diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Hauptzollamtes Graz vom 31. Jänner 2002 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (Bf.) vom 7. Jänner 2002 betreffend die Erteilung der Bewilligung zur Kennzeichnung von Gasöl gemäß …
…in der Stellungnahme entgegnet, dass alleine die Rotfärbung zur ordnungsgem. Kennzeichnung genüge, zumal die TUA selbst von einer roten klaren, öligen Flüssigkeit sprach, so irrt sie, da diese Tatsache nur eine Tatbestandsvoraussetzung, nämlich jene des § 1 Z. 1 der Gasöl-Kennzeichnungsverordnung erfüllt. Die zweite in…
…von der Bf. geltend gemachter späterer Verwendungszweck, wie zum Beispiel das beabsichtigte Verheizen oder auch die Unmöglichkeit einer Verwendung als Fahrdiesel, welche allerdings vom Senat bezweifelt wird, können nichts an der mangelhaften Kennzeichnung ändern. Gem. § 9 MinStG 1995 muss gekennzeichnetes Gasöl die in der Gasöl…
…Probe gekennzeichneten Gasöls vor, welche zu verschiedenen Anteilen des vorgeschriebenen Markierungsstoffes führten. Die Bf. wandte schließlich ein, alle Proben hätten den vorgeschriebenen Mindestanteil an Solvent Yellow 124 überschritten, es seien alle notwendigen Schritte gesetzt worden, um den gesetzlichen Anforderungen der Kennzeichnung von Gasöl zu entsprechen…
…gemäß § 201 BAO zur Entrichtung vor. Die Bf. bringt in ihrer Berufung betreffend Gasöl im wesentlichen vor ex lege einen Rechtsanspruch auf Zuerkennung der Bewilligung zur Kennzeichnung von Gasöl zu besitzen und bestreitet die Rechtmäßigkeit der Nachversteuerung. Hinsichtlich des Petroleums wird ausgeführt, dass die Bf…
…1 MinStG 1995 ist Gasöl der Unterposition 27 10 00 69 der Kombinierten Nomenklatur besonders zu kennzeichnen (gekennzeichnetes Gasöl). Im Steuergebiet darf die Kennzeichnung nur in einem Steuerlager erfolgen, das über eine Bewilligung zur Kennzeichnung von Gasöl verfügt, andernfalls gilt das Gasöl als nicht gekennzeichnet…
…1 MinStG 1995 ist Gasöl der Unterposition 27 10 00 69 der Kombinierten Nomenklatur besonders zu kennzeichnen (gekennzeichnetes Gasöl). Im Steuergebiet darf die Kennzeichnung nur in einem Steuerlager erfolgen, das über eine Bewilligung zur Kennzeichnung von Gasöl verfügt, andernfalls gilt das Gasöl als nicht gekennzeichnet…
…verbotswidrigen Verwendung oder Behandlung (hinsichtlich der Kennzeichnung) von gekennzeichnetem Gasöl vor. In § 10 Abs. 3 MinStG ist zudem vorgesehen, dass im Fall einer versehentlichen Vermischung von Gasöl mit gekennzeichnetem Gasöl, das Zollamt mit Bescheid die Verwendung des Gemisches als gekennzeichnetes Gasöl - bei Vorliegen näher geregelter…
…D hatte keine behördliche Genehmigung zur Kennzeichnung von Heizöl. Das in den gegenständlichen Begleitenden Verwaltungsdokumenten VSt2 als Heizöl erfasste Mineralöl war nicht gekennzeichnet. D ie Tarifierung des Mineralöls F ab der Harmonisierung in die Tarifnummer 2710 1943 als Gasöl und in die Tarifnummer 2710 1962…
…Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die steuerliche Kennzeichnung von Gasöl (Gasölkennzeichnungsverordnung - GasölKennzVO) Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Umsetzung der temporären Agrardieselvergütung (Temporäre Agrardieselvergütungsverordnung - AgrardieselV) (gültig bis 31.12.2023) Verordnung der Bundesministerin für Finanzen, betreffend die Anwendung von Kontroll- und Beförderungsbestimmungen auf Additive …
…II 2001/450, betreffend die steuerliche Kennzeichnung von Gasöl, gekennzeichnetes, dem begünstigten Steuersatz des § 3 Abs. 1 Z 5 MinStG von 69,00 €/1.000 Liter unterliegendes Gasöl zu einem anderen als jenen Zweck verwendet habe, der für die Abgabenbegünstigung zur Bedingung gemacht war…
…Nr. L 8 vom 11.01.1996 S. 11 (außer Kraft mit 13. Februar 2023) | GasölKennzVO | Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die steuerliche Kennzeichnung von Gasöl, BGBl. II Nr. 450/2001 | Kleinerz-VStErmV | Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Verbrauchsteuerermäßigungen…
…eine Gasölkontrolle durchgeführt zu haben. Dabei seien aus dem Betriebstank drei Proben entnommen und an die Technische Untersuchungsanstalt (TUA) übermittelt worden. Der dort erstellte Untersuchungsbefund (GZ ETOS xxxx/2018) habe ergeben, dass der Treibstoff eine Beimischung von etwa 2 % steuerbegünstigtem Gasöl - entsprechend einer Kennzeichnung von…
…soll, besonders zu kennzeichnen. Gemäß Abs. 2 leg. cit. ist das Gasöl zu färben und mit einem Zusatz zu versehen, der auch in starker Verdünnung nachweisbar ist. Gemäß der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Kennzeichnung von zum Verheizen bestimmtem Gasöl (Gasöl-Kennzeichnungsverordnung, BGBl…
…ist Gasöl der Unterpositionen 2710 19 41 bis 2710 19 49 der Kombinierten Nomenklatur, das zu einem im § 3 Abs. 1 Z 5 angeführten Steuersatz abgegeben werden soll, besonders zu kennzeichnen (gekennzeichnetes Gasöl). § 9 Abs. 6 MinStG 1995 lautet: "(6) Die Verwendung von gekennzeichnetem Gasöl…
…Betriebstankstelle entnommen und zur Untersuchung an die Technische Untersuchungsanstalt der Steuer- und Zollkoordination (TUA) in Wien weitergeleitet. Die Analyse der Probe hat eine Beimischung von steuerbegünstigtem Gasöl von 3% Vol. (bezogen auf eine Kennzeichnung des getankten Heizöl Extra Leicht von 6 mg/l S.Y…
…Anwesenden, die Bezeichnung der Probe (Gasöl), Ort und Tag der Entnahme, den Zweck der Warenkontrolle, die Anzahl der Proben, die Art der Kennzeichnung, einen Hinweis auf die Ausfolgung einer amtlich gesicherten Gegenprobe, sowie den Lieferanten des Mineralöls. Die Niederschrift ist von den anwesenden Personen unterzeichnet…
…eine Treibstoffprobe wegen des Verdachtes der illegalen Verwendung von steuerbegünstigtem Gasöl entnommen worden. Als Beweismittel seien dem Tankinhalt eine Flasche zu 0,5 Liter für die Untersuchung durch die Technische Untersuchungsanstalt der Bundesfinanzverwaltung (TUA) in Wien und eine Flasche zu 0,5 Liter für die…
…Produkt er tankt, ist aufgrund der deutlichen Kennzeichnung der Zapfsäule auszuschließen. Weiters ist festzuhalten, dass der Bw. in der von ihn unterfertigten Tatbeschreibung vom 20. August 2001 angegeben hat, dass ihm bekannt war, dass die Verwendung von gekennzeichnetem Gasöl als Treibstoff verboten ist. Dazu ist…