…Nachweise können die beantragten Familienheimfahrten steuerlich dem Grunde und der Höhe nach nicht berücksichtigt werden. Die Beschwerden waren daher als unbegründet abzuweisen. Zulässigkeit einer Revision: Gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der…
…daher auch bei Vorliegen der Voraussetzungen kein arbeitsrechtlicher Anspruch mehr. Als Voraussetzung für die steuerfreie Berücksichtigung sei ein Einzelnachweis der tatsächlichen Kosten dem Grunde und der Höhe nach erforderlich. Diese Nachweise seien im Zuge der Prüfung nicht erbracht worden. Daher bestehe keine Steuerfreiheit für das…
…00 für 2012 und € 63.000,00 für 2013 außer Streit und gab es auch für das Gericht keine Anhaltspunkte an dieser Zuschätzung dem Grunde und der Höhe nach zu zweifeln (siehe Niederschrift Erörterungstermin vom 26.5.2026). Darüber hinaus konnte der Einwand des…
…Vorsteuern keine Bedenken gegen deren Rechtmäßigkeit. Strittig ist daher ausschließlich die Frage, ob die vom Finanzamt vorgenommene Hinzuschätzung von Einnahmen bzw. steuerpflichtigen Umsätzen dem Grunde und der Höhe nach gerechtfertigt war bzw. ob aufgrund der im Verfahren festgestellten ungeklärten Finanzierungslücke davon auszugehen ist, dass dem…
…hat, womit die Schätzungsbefugnis dem Grunde und der Höhe nach gegeben ist (BFH 28.5.1986, BStBI 1986 11732). Wenn entsprechende Nachweise über die Quelle des eindeutig festgestellten Vermögenszuwachses nicht zu erbringen sind, ist die Annahme gerechtfertigt, dass die geschätzten Einkünfte der Einkunftsart zuzurechnen sind…
…ausgeht, mit dem Ziel, die steuerliche Bemessungsgrundlage zu vermindern. Es liege nach Auffassung der belangten Behörde kein Nachweis für von **M** erbrachte Leistungen vor. Es sei nach der vorgelegten Honorarnote und Leistungsvereinbarung nicht erkennbar, zu welchen, nach Art und Umfang (bestimmbaren) Leistungen, sich **M** tatsächlich…
…Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist die Zuschätzung von Taxierlösen dem Grunde und der Höhe nach. Die Beschwerdeführerin (Bf.) betreibt seit 16. April 2002 das Taxigewerbe. An der Gesellschaft waren in den Streitjahren…
…deshalb keine Berechtigung zu, weil in den Streitjahren - wie vorstehend dargelegt - diese Betriebsausgaben gar nicht angefallen sind. Der vom FA in den Haftungsbescheiden festgestellte Vermögenszufluss an den Gesellschafter aus den Erlösen der Liegenschaftsverkäufe 2010 und 2011 wird vom BFG dem Grunde und der Höhe nach…
…kein Thema für eine ordentliche Revision. Für die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen dem Grunde und der Höhe nach, wurden jene Methoden gewählt, die im gegenständlichen Fall den tatsächlichen Gegebenheiten möglichst nahe kommen und am geeignetsten erscheinen. Da sich die Rechtsfolgen unmittelbar aus dem Gesetz ergeben, und…
…vorgeschriebenen Abgaben dem Grunde und der Höhe nach nicht korrekt seien, zu konkretisieren. Außerdem wurde er auf die erhöhte Mitwirkungspflicht im Haftungsverfahren hingewiesen, nach der eine etwaige Gläubigergleichbehandlung bspw. durch eine zahlenmäßige Liquiditätsaufstellung nachzuweisen ist. Der Beschwerdeführer übermittelte dem Bundesfinanzgericht keinerlei weiteren Nachweise oder Berechnungen…
…auch kein Nachweis für das in der Berufung und in der Gegenäußerung zur Stellungnahme der Betriebsprüfung erstattete Vorbringen, dass die Ersparnisse des Bw. auf Grund dessen langjähriger Berufstätigkeit sowie dessen Sparsamkeit wesentlich höher gewesen seien, als von der Betriebsprüfung angenommen, vom Bw. nicht erbracht worden…
…besteht bereits dem Grunde nach keine Grundlage für die Verhängung des Verspätungszuschlages. Im Übrigen liegt die Festsetzung von Verspätungszuschlägen dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen (VwGH 13.09.2018, Ro 2016/15/0005), wobei ein Rechtsirrtum bzw. das Handeln auf Grund einer vertretbaren…
…nicht nachgekommen wurde, können die dem Grunde und der Höhe nach nicht nachgewiesenen bzw. nicht einmal glaubhaft gemachten Aufwendungen iHv € 152.882,51 nicht als Betriebsausgaben anerkannt werden. Gewinnerhöhung € 152.882,51. Tz. 3 Bewirtung/Aufenthaltskosten. … Hinsichtlich der auf dem Kto. 7680 …
…obwalten - ausgehend von dem an oberer Stelle dargelegten Verwaltungsgeschehen und aus den an untere Stelle zu den einzelnen Positionen noch explizit darzulegenden Gründen- an der Schätzungsberechtigung sowohl dem Grunde sowie der Höhe nach keine Bedenken. Was nun die Schlüssigkeit der Schätzung der Bemessungsgrundlagen bezogen auf…
…ist im Geschäftsleben unüblich und spricht gegen die Leistungserbringung durch den Geschäftspartner. Die Aufwendungen wurden daher nicht als Betriebsausgaben anerkannt. Betriebsausgaben sind dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen. Steht fest, dass eine Betriebsausgabe vorliegt, ist aber ihre Höhe nicht erwiesen…
…ist, ist kein geeigneter Nachweis (siehe oben). Die Schätzung der betrieblich veranlassten Kfz Kosten durch das FA in tatsächlicher Höhe erfolgte daher zu Recht und wird vom Berufungssenat dem Grunde und der Höhe nach als richtig erachtet. Da die Schätzung nach den tatsächlichen Kosten erfolgt…
…Die haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten standen dem Grunde und der Höhe nach erst aufgrund des zitierten Erkenntnisses des Bundesfinanzgerichts im Jahr 2015 endgültig fest. Von einem langen zeitlichen Abstand zur Haftungsinanspruchnahme durch den verfahrensgegenständlichen Haftungsbescheid kann daher nicht die Rede sein. Persönliche Umstände der Beschwerdeführerin - wie etwa…
…sich weiters, dass der zur Haftung Herangezogene jedenfalls den gegen ihn geltend gemachten Abgabenanspruch dem Grunde und der Höhe nach bekämpfen können muss. Im Erkenntnis vom 17. 12. 1996, 94/14/0148, hat der Verwaltungsgerichtshof Folgendes ausgeführt: "Geht einem Haftungsbescheid ein Abgabenbescheid voran, so ist…
…Nachweise wurden seitens der Bw. jedoch nicht erbracht, vielmehr gab sie in ihrem Berufungsschreiben an, im Streitjahr über kein Konto verfügt zu haben und sämtliche Zuwendungen bar erhalten zu haben. Eine schriftliche Bestätigung seitens des Bruders wurde trotz Aufforderung nicht vorgelegt. Zu schätzen ist nach…
…Betriebsausgaben sind dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen (glaubhaft zu machen); steht fest, dass eine Betriebsausgabe vorliegt, ist aber ihre Höhe nicht erwiesen, so ist die Behörde zur Schätzung berechtigt (§ 184 BAO). Betriebsausgaben sind insbesondere dann zu schätzen, wenn der Steuerpflichtige keine Aufzeichnungen geführt…