…1998 und 1999: Da die Schuldnerin der Kapitalerträge als Übernehmerin der zu entrichtenden Kapitalertragsteuer zu erachten sei, sie innerhalb angemessener Frist die Kapitalertragsteuer nicht eingefordert habe, stelle diese somit als übernommen zu erachtende KESt eine zusätzliche Vorteilszuwendeung dar. Auf diesen Vorhalt erfolgte keine Reaktion. Es…
…Einforderung der Kapitalertragsteuer als Nettobetrag (Betrag nach Abzug der Kapitalertragsteuer) zu beurteilen ist (VwGH 29.3.2012, 2008/15/0170). Folgt man dieser Judikatur bedeutet das, dass die Entscheidung der zuwendenden Privatstiftung, die KESt zu übernehmen und damit den Empfänger der Zuwendung zusätzlich zu bereichern…
…der Annahme, dass Nettoerträge vorliegen (der Schuldner der Kapitalerträge, die Bw., somit die Kapitalertragsteuer übernimmt), wurde gem. § 94 Abs. 3 EStG 1988 (idF vor der grundlegenden Änderung gem. BGBl 1993/12) die Kapitalertragsteuer als zusätzlicher Vorteil erfasst (mit 33,33% des Nettoertrages). 2. ABp Nr…
…auf Basis der Einnahmen vorzuschreibenden Kapitalertragsteuer als zusätzlicher Vorteil zu berücksichtigen. Die Bf. erklärte im Rahmen der mündlichen Verhandlung für den Fall der Feststellung verdeckter Ausschüttungen die Körperschaftsteuer zu tragen, demgemäß erhöht sich der KESt Satz auf 33,33%. Die KESt 2008 ist daher folgendermaßen…
…sie als Leistungen aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis anzusehen sind (zu den Einkünften eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers siehe Rz 244). Da die Privatstiftung diesbezüglich als Arbeitgeber anzusehen ist, erfolgt die Besteuerung der Zuwendung bei Zufluss im Wege des Lohnsteuerabzuges. Ein (zusätzlicher) Kapitalertragsteuerabzug kommt…
…Nutzung entfallender (zusätzlicher) Aufwandsanteil zuzüglich KESt | 1.931,83 482,96 | 2.719,00 906,33 | 5.520,85 1.840,28 | | 2414,79 | 3.625,33 | 7.361,13 Das Finanzamt stufte diese Vorteilsgewährung als verdeckte Gewinnausschüttung…
…1.000.000,-- (siehe Zusatzvereinbarung vom 10.12.1997) als Sicherstellung. Dieser Kautionsbetrag wird vom Vermieter an eine Tochtergesellschaft weitergegeben. Jährlich werden dem Vermieter Zinserträge aus diesen Kautionen von der Tochtergesellschaft überweisen, die für den Vermieter als zusätzlicher Ertrag aus den vermieteten Objekten gewertet werden…
…1.000.000,-- (siehe Zusatzvereinbarung vom 10.12.1997) als Sicherstellung. Dieser Kautionsbetrag wird vom Vermieter an eine Tochtergesellschaft weitergegeben. Jährlich werden dem Vermieter Zinserträge aus diesen Kautionen von der Tochtergesellschaft überweisen, die für den Vermieter als zusätzlicher Ertrag aus den vermieteten Objekten gewertet werden…
…a) spätestens mit 7.1.2008 KESt 2007 in Höhe von 12.054,08 Euro gemäß § 214 FinStrG freigesprochen." Auf Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung wurde verzichtet. Über die Beschwerde des Mag. ***4*** als Gesellschafter der ***2*** gegen die Bescheide betreffend Kapitalertragsteuer wurde nach einer abweisenden Beschwerdevorentscheidung…
…gegangen ist, der dem Finanzamt als defacto Geschäftsführer bekannt war und ist. Bezüglich der Kapitalertragssteuer wurde keine Beschwerde eingereicht, da diese ausschließlich Herrn V betrifft, sehr wohl wurde gegen den Haftungsbescheid Beschwerde geführt. Umsatzsteuer: Wir verweisen auf unsere Beschwerde und teilen zusätzlich mit, dass nicht…
…VwGH 10.03.1982, 81/13/00072). Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH führen SZ aufgrund von Betriebsprüfungen – als Elemente der Gewinnzuschätzung – zu verdeckten Ausschüttungen VwGH 28.05.2015, Ro 2014/15/0046, VwGH 10.12.1985, 85/14/0080), die kapitalertragsteuerpflichtig sind, sodass im Regelfall…
…günstigere Besteuerung der bis zur Privatstiftung steuerfrei "durchgeschalteten" Erträge im Zeitpunkt der Ausschüttung (Zuwendung) an den Bf. als Stiftungsbegünstigten im Wege der KESt - ist irrelevant. In Richtung dieser Überlegung deutet insbesondere das Vorbringen im Schreiben der vormaligen steuerlichen Vertreterin an das Finanzamt vom 2.5…
…50% zuzüglich Umsatzsteuer) werden als verdeckte Gewinnausschüttung beurteilt und unterliegen der Kapitalertragsteuer: Des Weiteren steht keinerlei Vorsteuer aus den Deckungsrechnungen zu. Die geltend gemachte Vorsteuer ist seitens der Betriebsprüfung zu passivieren. Der Geschäftsführer (gemeint wohl: der Gesellschaft) der Bf., Herr VN trägt die Kest." Die…
…vorsätzlich als Geschäftsführer, somit als abgabenrechtlich Verantwortlicher der Firma S-GmbH in den Jahren 1999 und 2000 unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht für die Veranlagungsjahre 1997 bis 1999 eine Verkürzung an Körperschafts- bzw. Kapitalertragssteuer iHv. insgesamt 590.136,00 ATS (1997: KÖSt 96…
…gegeben. Die Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) beantragte am 4. Oktober 2005 die Erstattung der Kapitalertragsteuer (KESt) für Zinsen der Jahre 2001…
…und Nachweispflichten als nicht im Einklang mit den EU-Bestimmungen gesehen. Wie bereits erläutert, sieht § 94a EStG 1988 die grundsätzliche Steuerfreistellung für Ausschüttungen vor, die gemäß Abs. 2 in besonderen Fällen zu einem Methodenwechsel von der Freistellung zur Steuerrückerstattung der zunächst einbehaltenen Kapitalertragsteuer auf Antrag…
…darstellende Ausschüttungen (vA) gekommen sei. Da dafür weder von der GmbH (als Abzugsverpflichtete) hinsichtlich der jeweils anfallenden Kapitalertragsteuer (KESt) beim genannten Finanzamt einzureichende Steueranmeldungen gemäß § 96 Abs. 3 leg. cit. abgegeben, noch entsprechende KESt-Beträge entrichtet oder abgeführt worden seien, sei es – unter Verletzung der…
…000,00 | KeSt: | +337.999,00 | +330.268,00 | Zusätzliche Betriebsausgaben: | -5,341.200,00 | -5,341.200,00 | Einkommen: | -5,954.332,00 | -6,025.718,00 Tz. 34 Ermittlung des Haftungsbetrages an Kapitalertragsteuer : |…
…EStG 1988 für 1997 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Haftungs- und Zahlungsbescheid vom 10.12.2001 schrieb das Finanzamt der Bw "die von der verdeckten Gewinnausschüttung im Jahre 1997 an den Gesellschafter WS .... einzubehaltende und abzuführende Kapitalertragsteuer von ATS 102.722,--" …
…im beschwerdegegenständlichen Zeitraum ein Gasthaus in Salzburg. Mit Bescheiden vom jeweils 25.2.2020 wurde dem Beschwerdeführer (Bf) als Gesellschafter der ***1*** die Kapitalertragsteuer (KESt) aufgrund einer verdeckten Ausschüttung für die Zeiträume 1.03.2010 bis 31.12.2010 und 01.01.2011 bis 31…